Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.arbeitende Klasse durch den Arbeitslohn für die durch die Die Königl. Staatsregierung schließt ihre Ausführungen Ebenso giebt die Botschaft (p. 12) zu, daß die Gewerbesteuer, Eben so erklärt die Staatsregierung p. 13 der Motive, arbeitende Klaſſe durch den Arbeitslohn für die durch die Die Königl. Staatsregierung ſchließt ihre Ausführungen Ebenſo giebt die Botſchaft (p. 12) zu, daß die Gewerbeſteuer, Eben ſo erklärt die Staatsregierung p. 13 der Motive, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0114" n="108"/> arbeitende Klaſſe durch den Arbeitslohn für die durch die<lb/> indirecte Steuer hervorgebrachte Preisſteigerung entſchädigt<lb/> wird, wird durch die Königliche Staatsregierung ausdrücklich<lb/><hi rendition="#g">als unwahr</hi> bezeichnet und widerlegt. <hi rendition="#g">„Keineswegs,“</hi> ſagen<lb/> die Motive der Königlichen Botſchaft, ſei dies der Fall. Sie<lb/> können ſich darüber nicht wundern, meine Herren, daß die<lb/> Königliche Staatsregierung hierin ſo ſehr mit dem Staatsan-<lb/> walt aus einandergeht und Dinge ſagt, die nach ihm nichts als<lb/> Sophismen und Unwahrheiten ſind. Sie pflegt, ehe ſie über<lb/> ſolche Materien ſpricht, andere Sachkenner zu Rathe zu ziehen<lb/> als den Staatsanwalt.</p><lb/> <p>Die Königl. Staatsregierung ſchließt ihre Ausführungen<lb/> hierüber mit den Worten (<hi rendition="#aq">p.</hi> 11): „Der hierdurch herbeigeführte<lb/> Zuſtand iſt mit den Grundſätzen eines geregelten Staatshaus-<lb/> halts und <hi rendition="#g">einer der Gerechtigkeit entſprechenden<lb/> Steuergeſetzgebung auf die Dauer unverträglich,</hi><lb/> und würde, ſelbſt wenn <hi rendition="#g">nicht weitergehende</hi> Steuerrefor-<lb/> men durch andere Gründe geboten würden, die Aufſuchung<lb/> eines Erſatzmittels für die gedachten Steuern nothwendig<lb/> machen.“</p><lb/> <p>Ebenſo giebt die Botſchaft (<hi rendition="#aq">p.</hi> 12) zu, daß die Gewerbeſteuer,<lb/> welche nach dem Budget eine directe Steuer ſein ſoll — ich citire<lb/> wörtlich — „der Abſicht des Geſetzes nur ſehr unvollkommen<lb/> entſprochen, vielmehr überwiegend die Wirkung einer indirecten<lb/> Steuer nach ſich gezogen, indem alle diejenigen Gewerbtreiben-<lb/> den, welche ein nur einigermaßen ſicheres Geſchäft führen, ſich<lb/> auch in der Lage befinden, die ihnen nach Maßgabe ihres Ge-<lb/> werbebetriebes auferlegte Steuer durch Preiserhöhung von den<lb/> Käufern ihrer Waaren oder von denen, für welche ſie Arbeit<lb/> leiſten, ganz oder doch größtentheils wieder einzuziehen, ſo daß<lb/> ſie ſchließlich ſelbſt von den Steuern gar nicht betroffen werden.“</p><lb/> <p>Eben ſo erklärt die Staatsregierung <hi rendition="#aq">p.</hi> 13 der Motive,<lb/> daß „auch hinſichts der Grundſteuer ein dem eben in Betreff<lb/> der Gewerbeſteuer geſchilderten ganz ähnliches Verhältniß“<lb/> ſtattfand. Eben ſo weiß die Staatsregierung ſehr genau, daß<lb/> ſogar bei der <hi rendition="#g">directen</hi> Steuer — und der Staatsanwalt<lb/> wollte dies nicht einmal von der <hi rendition="#g">indirecten</hi> gelten laſſen —<lb/> die unteren Klaſſen wegen ihrer großen Zahl unendlich mehr<lb/> beitragen als die wohlhabenden Klaſſen und ſie belegt dies da-<lb/> mit (<hi rendition="#aq">p.</hi> 14), daß, wie ſie nachweiſt, 4,891,777 Steuerpflichtige<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [108/0114]
arbeitende Klaſſe durch den Arbeitslohn für die durch die
indirecte Steuer hervorgebrachte Preisſteigerung entſchädigt
wird, wird durch die Königliche Staatsregierung ausdrücklich
als unwahr bezeichnet und widerlegt. „Keineswegs,“ ſagen
die Motive der Königlichen Botſchaft, ſei dies der Fall. Sie
können ſich darüber nicht wundern, meine Herren, daß die
Königliche Staatsregierung hierin ſo ſehr mit dem Staatsan-
walt aus einandergeht und Dinge ſagt, die nach ihm nichts als
Sophismen und Unwahrheiten ſind. Sie pflegt, ehe ſie über
ſolche Materien ſpricht, andere Sachkenner zu Rathe zu ziehen
als den Staatsanwalt.
Die Königl. Staatsregierung ſchließt ihre Ausführungen
hierüber mit den Worten (p. 11): „Der hierdurch herbeigeführte
Zuſtand iſt mit den Grundſätzen eines geregelten Staatshaus-
halts und einer der Gerechtigkeit entſprechenden
Steuergeſetzgebung auf die Dauer unverträglich,
und würde, ſelbſt wenn nicht weitergehende Steuerrefor-
men durch andere Gründe geboten würden, die Aufſuchung
eines Erſatzmittels für die gedachten Steuern nothwendig
machen.“
Ebenſo giebt die Botſchaft (p. 12) zu, daß die Gewerbeſteuer,
welche nach dem Budget eine directe Steuer ſein ſoll — ich citire
wörtlich — „der Abſicht des Geſetzes nur ſehr unvollkommen
entſprochen, vielmehr überwiegend die Wirkung einer indirecten
Steuer nach ſich gezogen, indem alle diejenigen Gewerbtreiben-
den, welche ein nur einigermaßen ſicheres Geſchäft führen, ſich
auch in der Lage befinden, die ihnen nach Maßgabe ihres Ge-
werbebetriebes auferlegte Steuer durch Preiserhöhung von den
Käufern ihrer Waaren oder von denen, für welche ſie Arbeit
leiſten, ganz oder doch größtentheils wieder einzuziehen, ſo daß
ſie ſchließlich ſelbſt von den Steuern gar nicht betroffen werden.“
Eben ſo erklärt die Staatsregierung p. 13 der Motive,
daß „auch hinſichts der Grundſteuer ein dem eben in Betreff
der Gewerbeſteuer geſchilderten ganz ähnliches Verhältniß“
ſtattfand. Eben ſo weiß die Staatsregierung ſehr genau, daß
ſogar bei der directen Steuer — und der Staatsanwalt
wollte dies nicht einmal von der indirecten gelten laſſen —
die unteren Klaſſen wegen ihrer großen Zahl unendlich mehr
beitragen als die wohlhabenden Klaſſen und ſie belegt dies da-
mit (p. 14), daß, wie ſie nachweiſt, 4,891,777 Steuerpflichtige
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |