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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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würden der Eintheilung des Budgets zufolge ca. 26 Millionen
aus directen Steuern erhoben. Dies ist aber auch nicht
wahr und scheint blos so, weil unser Budget dabei nirgends
nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfährt, sondern sich nur
danach richtet, in welcher Weise äußerlich die Steuern einge-
trieben werden. Von diesen 26 Millionen gehen vielmehr ab
10 Millionen Grundsteuer, die zwar von dem Grundbesitzer
direct erhoben, von ihm aber wieder auf den Getreidepreis ab-
gewälzt und somit definitiv von den Getreide-Consumenten be-
zahlt werden, daher eine indirecte Steuer bilden. Es gehen
aus denselben Gründen ab 2,900,000 Thlr. Gewerbesteuer.

An Einnahmen aus wirklich directen Steuern bleiben
nur übrig:

2,928,000 Thlr. aus der klassificirten Einkom-
mensteuer,
7,884,000 Thlr. aus der Klassensteuer und
2,036,000 Thlr. aus dem Zuschlag,
zusammen 12,848,000 Thlr.

Also 12,800,000 Thlr., meine Herren, fließen in Wahrheit
aus directen Steuern auf 97 Millionen Staatseinnahmen. Was
über diese 12,800,000 Thlr. hinaus geht, das wird -- man muß
hier wieder nicht der unwissenschaftlichen Rubricirung des
Budgets folgen, welches z. B. den Ertrag des Salzmonopols
von 8,300,000 Thaler oder die Einnahmen aus dem Justizdienst
von 8,849,000 Thaler nicht zu den indirecten Steuern rechnet,
-- was über diese 12,800,000 Thlr. hinausgeht, das wird,
sage ich, mit Ausnahme weniger und sehr unbedeutender Posten,
mit denen es eine besondere Bewandtniß hat, sammt und sonders
aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Natur von in-
directen Steuern
haben, das wird also durch indirecte
Steuern aufgebracht.

Die indirecte Steuer, meine Herren, ist somit das Jnstitut,
durch welches die Bourgeoisie das Privilegium der Steuer-
freiheit für das große Kapital verwirklicht
und die
Kosten des Staatswesens den ärmeren Klassen der Gesellschaft
aufbürdet."

Jn dem Gesagten sind also wörtlich folgende Thesen ent-
halten:

1) daß die indirecten Steuern die Jndividuen nicht im

würden der Eintheilung des Budgets zufolge ca. 26 Millionen
aus directen Steuern erhoben. Dies iſt aber auch nicht
wahr und ſcheint blos ſo, weil unſer Budget dabei nirgends
nach wiſſenſchaftlichen Grundſätzen verfährt, ſondern ſich nur
danach richtet, in welcher Weiſe äußerlich die Steuern einge-
trieben werden. Von dieſen 26 Millionen gehen vielmehr ab
10 Millionen Grundſteuer, die zwar von dem Grundbeſitzer
direct erhoben, von ihm aber wieder auf den Getreidepreis ab-
gewälzt und ſomit definitiv von den Getreide-Conſumenten be-
zahlt werden, daher eine indirecte Steuer bilden. Es gehen
aus denſelben Gründen ab 2,900,000 Thlr. Gewerbeſteuer.

An Einnahmen aus wirklich directen Steuern bleiben
nur übrig:

2,928,000 Thlr. aus der klaſſificirten Einkom-
menſteuer,
7,884,000 Thlr. aus der Klaſſenſteuer und
2,036,000 Thlr. aus dem Zuſchlag,
zuſammen 12,848,000 Thlr.

Alſo 12,800,000 Thlr., meine Herren, fließen in Wahrheit
aus directen Steuern auf 97 Millionen Staatseinnahmen. Was
über dieſe 12,800,000 Thlr. hinaus geht, das wird — man muß
hier wieder nicht der unwiſſenſchaftlichen Rubricirung des
Budgets folgen, welches z. B. den Ertrag des Salzmonopols
von 8,300,000 Thaler oder die Einnahmen aus dem Juſtizdienſt
von 8,849,000 Thaler nicht zu den indirecten Steuern rechnet,
— was über dieſe 12,800,000 Thlr. hinausgeht, das wird,
ſage ich, mit Ausnahme weniger und ſehr unbedeutender Poſten,
mit denen es eine beſondere Bewandtniß hat, ſammt und ſonders
aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Natur von in-
directen Steuern
haben, das wird alſo durch indirecte
Steuern aufgebracht.

Die indirecte Steuer, meine Herren, iſt ſomit das Jnſtitut,
durch welches die Bourgeoiſie das Privilegium der Steuer-
freiheit für das große Kapital verwirklicht
und die
Koſten des Staatsweſens den ärmeren Klaſſen der Geſellſchaft
aufbürdet.“

Jn dem Geſagten ſind alſo wörtlich folgende Theſen ent-
halten:

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[7/0013] würden der Eintheilung des Budgets zufolge ca. 26 Millionen aus directen Steuern erhoben. Dies iſt aber auch nicht wahr und ſcheint blos ſo, weil unſer Budget dabei nirgends nach wiſſenſchaftlichen Grundſätzen verfährt, ſondern ſich nur danach richtet, in welcher Weiſe äußerlich die Steuern einge- trieben werden. Von dieſen 26 Millionen gehen vielmehr ab 10 Millionen Grundſteuer, die zwar von dem Grundbeſitzer direct erhoben, von ihm aber wieder auf den Getreidepreis ab- gewälzt und ſomit definitiv von den Getreide-Conſumenten be- zahlt werden, daher eine indirecte Steuer bilden. Es gehen aus denſelben Gründen ab 2,900,000 Thlr. Gewerbeſteuer. An Einnahmen aus wirklich directen Steuern bleiben nur übrig: 2,928,000 Thlr. aus der klaſſificirten Einkom- menſteuer, 7,884,000 Thlr. aus der Klaſſenſteuer und 2,036,000 Thlr. aus dem Zuſchlag, zuſammen 12,848,000 Thlr. Alſo 12,800,000 Thlr., meine Herren, fließen in Wahrheit aus directen Steuern auf 97 Millionen Staatseinnahmen. Was über dieſe 12,800,000 Thlr. hinaus geht, das wird — man muß hier wieder nicht der unwiſſenſchaftlichen Rubricirung des Budgets folgen, welches z. B. den Ertrag des Salzmonopols von 8,300,000 Thaler oder die Einnahmen aus dem Juſtizdienſt von 8,849,000 Thaler nicht zu den indirecten Steuern rechnet, — was über dieſe 12,800,000 Thlr. hinausgeht, das wird, ſage ich, mit Ausnahme weniger und ſehr unbedeutender Poſten, mit denen es eine beſondere Bewandtniß hat, ſammt und ſonders aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Natur von in- directen Steuern haben, das wird alſo durch indirecte Steuern aufgebracht. Die indirecte Steuer, meine Herren, iſt ſomit das Jnſtitut, durch welches die Bourgeoiſie das Privilegium der Steuer- freiheit für das große Kapital verwirklicht und die Koſten des Staatsweſens den ärmeren Klaſſen der Geſellſchaft aufbürdet.“ Jn dem Geſagten ſind alſo wörtlich folgende Theſen ent- halten: 1) daß die indirecten Steuern die Jndividuen nicht im

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/13>, abgerufen am 27.04.2024.