Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.statistischen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos diese Die classificirte Einkommensteuer, die von allen, die über Nun wird aber nach dem Gesetz vom 1. Mai 1851 auch Also auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen Aber das ist noch nichts, meine Herren! Rücken wir den Die nähere Specification dieser Klassensteuerzahlen finden Die Summe der gesammten Klassensteuer pro 1853 be- Diese 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei Die erste, unterste Klasse besteht aus 3 Stufen mit Das sind also -- und mit diesem Einkommen sind oft ſtatiſtiſchen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos dieſe Die claſſificirte Einkommenſteuer, die von allen, die über Nun wird aber nach dem Geſetz vom 1. Mai 1851 auch Alſo auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen Aber das iſt noch nichts, meine Herren! Rücken wir den Die nähere Specification dieſer Klaſſenſteuerzahlen finden Die Summe der geſammten Klaſſenſteuer pro 1853 be- Dieſe 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei Die erſte, unterſte Klaſſe beſteht aus 3 Stufen mit Das ſind alſo — und mit dieſem Einkommen ſind oft <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0067" n="61"/> ſtatiſtiſchen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos dieſe<lb/> Zahlen zu leſen und zu addiren, ohne jede eigene Berechnung,<lb/> Veranſchlagung u. ſ. f.</p><lb/> <p>Die claſſificirte Einkommenſteuer, die von allen, die über<lb/> 1000 Thaler Einkommen haben, im ganzen Staate erhoben<lb/> wurde, betrug incl. des Zuſchlags von 622,000 Thaler laut<lb/> dem officiellen Staatshaushaltsetat pro 1855 die Summe von<lb/> 2,928,000 Thaler. Soviel zahlten alſo zur directen Steuer Alle,<lb/> die <hi rendition="#g">über</hi> 1000 Thaler Einkommen haben.</p><lb/> <p>Nun wird aber nach dem Geſetz vom 1. Mai 1851 auch<lb/> von Allen, die <hi rendition="#g">unter</hi> 1000 Thaler Einkommen haben, und<lb/> zwar <hi rendition="#g">nicht</hi> im ganzen Lande, ſondern nur in den <hi rendition="#g">nicht<lb/> mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften<lb/> des Landes,</hi> eine directe Einkommenſteuer, die ſogenannte<lb/> Klaſſenſteuer erhoben. Und dieſe betrug laut demſelben<lb/> Staatshaushaltsetat 9,920,000 Thaler.</p><lb/> <p>Alſo auch zu dem Ertrage der <hi rendition="#g">directen Steuer</hi> trugen<lb/> die unteren Klaſſen blos aus den nicht mahl- und ſchlachtſteuer-<lb/> pflichtigen Ortſchaften des Landes zwiſchen 3 und 4 mal ſo<lb/> viel bei, als ſämmtliche Wohlhabende <hi rendition="#g">des ganzen Landes!</hi></p><lb/> <p>Aber das iſt noch nichts, meine Herren! Rücken wir den<lb/> Zahlen der Klaſſenſteuer noch etwas näher auf den Leib! Sie<lb/> werden eine beredte Sprache annehmen!</p><lb/> <p>Die nähere Specification dieſer Klaſſenſteuerzahlen finden<lb/> Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittheilungen des ſta-<lb/> tiſtiſchen Büreaus von Geheimerath Dieterici, in demſelben<lb/> Artikel Bd. <hi rendition="#aq">VII. p.</hi> 195 auf Grund der amtlichen Steuerveran-<lb/> lagung pro 1853.</p><lb/> <p>Die Summe der geſammten Klaſſenſteuer pro 1853 be-<lb/> trug, ohne Zuſchlag, 7,941,915½ Thaler, alſo ganz eben ſo<lb/> viel wie im Jahre 1855 <hi rendition="#g">ohne</hi> Zuſchlag.</p><lb/> <p>Dieſe 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei<lb/> Klaſſen:</p><lb/> <p>Die erſte, unterſte Klaſſe beſteht aus 3 Stufen mit<lb/> 4 Steuer-Anſätzen, nach welchen die Haushaltung Klaſſenſteuer<lb/> zahlt ½—1 Thaler, 2 Thaler und 3 Thaler. Der Geheime-<lb/> rath Dieterici veranſchlagt in dieſem Artikel, <hi rendition="#aq">p.</hi> 175, die jähr-<lb/> lichen Einnahmen dieſer 3 Stufen von Steuerpflichtigen auf<lb/> 100 bis 120 Thaler, 120 bis 180 Thaler, 180 bis 250 Thaler.</p><lb/> <p>Das ſind alſo — und mit dieſem Einkommen ſind oft<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [61/0067]
ſtatiſtiſchen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos dieſe
Zahlen zu leſen und zu addiren, ohne jede eigene Berechnung,
Veranſchlagung u. ſ. f.
Die claſſificirte Einkommenſteuer, die von allen, die über
1000 Thaler Einkommen haben, im ganzen Staate erhoben
wurde, betrug incl. des Zuſchlags von 622,000 Thaler laut
dem officiellen Staatshaushaltsetat pro 1855 die Summe von
2,928,000 Thaler. Soviel zahlten alſo zur directen Steuer Alle,
die über 1000 Thaler Einkommen haben.
Nun wird aber nach dem Geſetz vom 1. Mai 1851 auch
von Allen, die unter 1000 Thaler Einkommen haben, und
zwar nicht im ganzen Lande, ſondern nur in den nicht
mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften
des Landes, eine directe Einkommenſteuer, die ſogenannte
Klaſſenſteuer erhoben. Und dieſe betrug laut demſelben
Staatshaushaltsetat 9,920,000 Thaler.
Alſo auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen
die unteren Klaſſen blos aus den nicht mahl- und ſchlachtſteuer-
pflichtigen Ortſchaften des Landes zwiſchen 3 und 4 mal ſo
viel bei, als ſämmtliche Wohlhabende des ganzen Landes!
Aber das iſt noch nichts, meine Herren! Rücken wir den
Zahlen der Klaſſenſteuer noch etwas näher auf den Leib! Sie
werden eine beredte Sprache annehmen!
Die nähere Specification dieſer Klaſſenſteuerzahlen finden
Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittheilungen des ſta-
tiſtiſchen Büreaus von Geheimerath Dieterici, in demſelben
Artikel Bd. VII. p. 195 auf Grund der amtlichen Steuerveran-
lagung pro 1853.
Die Summe der geſammten Klaſſenſteuer pro 1853 be-
trug, ohne Zuſchlag, 7,941,915½ Thaler, alſo ganz eben ſo
viel wie im Jahre 1855 ohne Zuſchlag.
Dieſe 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei
Klaſſen:
Die erſte, unterſte Klaſſe beſteht aus 3 Stufen mit
4 Steuer-Anſätzen, nach welchen die Haushaltung Klaſſenſteuer
zahlt ½—1 Thaler, 2 Thaler und 3 Thaler. Der Geheime-
rath Dieterici veranſchlagt in dieſem Artikel, p. 175, die jähr-
lichen Einnahmen dieſer 3 Stufen von Steuerpflichtigen auf
100 bis 120 Thaler, 120 bis 180 Thaler, 180 bis 250 Thaler.
Das ſind alſo — und mit dieſem Einkommen ſind oft
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |