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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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statistischen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos diese
Zahlen zu lesen und zu addiren, ohne jede eigene Berechnung,
Veranschlagung u. s. f.

Die classificirte Einkommensteuer, die von allen, die über
1000 Thaler Einkommen haben, im ganzen Staate erhoben
wurde, betrug incl. des Zuschlags von 622,000 Thaler laut
dem officiellen Staatshaushaltsetat pro 1855 die Summe von
2,928,000 Thaler. Soviel zahlten also zur directen Steuer Alle,
die über 1000 Thaler Einkommen haben.

Nun wird aber nach dem Gesetz vom 1. Mai 1851 auch
von Allen, die unter 1000 Thaler Einkommen haben, und
zwar nicht im ganzen Lande, sondern nur in den nicht
mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Ortschaften
des Landes,
eine directe Einkommensteuer, die sogenannte
Klassensteuer erhoben. Und diese betrug laut demselben
Staatshaushaltsetat 9,920,000 Thaler.

Also auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen
die unteren Klassen blos aus den nicht mahl- und schlachtsteuer-
pflichtigen Ortschaften des Landes zwischen 3 und 4 mal so
viel bei, als sämmtliche Wohlhabende des ganzen Landes!

Aber das ist noch nichts, meine Herren! Rücken wir den
Zahlen der Klassensteuer noch etwas näher auf den Leib! Sie
werden eine beredte Sprache annehmen!

Die nähere Specification dieser Klassensteuerzahlen finden
Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittheilungen des sta-
tistischen Büreaus von Geheimerath Dieterici, in demselben
Artikel Bd. VII. p. 195 auf Grund der amtlichen Steuerveran-
lagung pro 1853.

Die Summe der gesammten Klassensteuer pro 1853 be-
trug, ohne Zuschlag, 7,941,9151/2 Thaler, also ganz eben so
viel wie im Jahre 1855 ohne Zuschlag.

Diese 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei
Klassen:

Die erste, unterste Klasse besteht aus 3 Stufen mit
4 Steuer-Ansätzen, nach welchen die Haushaltung Klassensteuer
zahlt 1/2--1 Thaler, 2 Thaler und 3 Thaler. Der Geheime-
rath Dieterici veranschlagt in diesem Artikel, p. 175, die jähr-
lichen Einnahmen dieser 3 Stufen von Steuerpflichtigen auf
100 bis 120 Thaler, 120 bis 180 Thaler, 180 bis 250 Thaler.

Das sind also -- und mit diesem Einkommen sind oft

ſtatiſtiſchen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos dieſe
Zahlen zu leſen und zu addiren, ohne jede eigene Berechnung,
Veranſchlagung u. ſ. f.

Die claſſificirte Einkommenſteuer, die von allen, die über
1000 Thaler Einkommen haben, im ganzen Staate erhoben
wurde, betrug incl. des Zuſchlags von 622,000 Thaler laut
dem officiellen Staatshaushaltsetat pro 1855 die Summe von
2,928,000 Thaler. Soviel zahlten alſo zur directen Steuer Alle,
die über 1000 Thaler Einkommen haben.

Nun wird aber nach dem Geſetz vom 1. Mai 1851 auch
von Allen, die unter 1000 Thaler Einkommen haben, und
zwar nicht im ganzen Lande, ſondern nur in den nicht
mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften
des Landes,
eine directe Einkommenſteuer, die ſogenannte
Klaſſenſteuer erhoben. Und dieſe betrug laut demſelben
Staatshaushaltsetat 9,920,000 Thaler.

Alſo auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen
die unteren Klaſſen blos aus den nicht mahl- und ſchlachtſteuer-
pflichtigen Ortſchaften des Landes zwiſchen 3 und 4 mal ſo
viel bei, als ſämmtliche Wohlhabende des ganzen Landes!

Aber das iſt noch nichts, meine Herren! Rücken wir den
Zahlen der Klaſſenſteuer noch etwas näher auf den Leib! Sie
werden eine beredte Sprache annehmen!

Die nähere Specification dieſer Klaſſenſteuerzahlen finden
Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittheilungen des ſta-
tiſtiſchen Büreaus von Geheimerath Dieterici, in demſelben
Artikel Bd. VII. p. 195 auf Grund der amtlichen Steuerveran-
lagung pro 1853.

Die Summe der geſammten Klaſſenſteuer pro 1853 be-
trug, ohne Zuſchlag, 7,941,915½ Thaler, alſo ganz eben ſo
viel wie im Jahre 1855 ohne Zuſchlag.

Dieſe 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei
Klaſſen:

Die erſte, unterſte Klaſſe beſteht aus 3 Stufen mit
4 Steuer-Anſätzen, nach welchen die Haushaltung Klaſſenſteuer
zahlt ½—1 Thaler, 2 Thaler und 3 Thaler. Der Geheime-
rath Dieterici veranſchlagt in dieſem Artikel, p. 175, die jähr-
lichen Einnahmen dieſer 3 Stufen von Steuerpflichtigen auf
100 bis 120 Thaler, 120 bis 180 Thaler, 180 bis 250 Thaler.

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[61/0067] ſtatiſtiſchen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos dieſe Zahlen zu leſen und zu addiren, ohne jede eigene Berechnung, Veranſchlagung u. ſ. f. Die claſſificirte Einkommenſteuer, die von allen, die über 1000 Thaler Einkommen haben, im ganzen Staate erhoben wurde, betrug incl. des Zuſchlags von 622,000 Thaler laut dem officiellen Staatshaushaltsetat pro 1855 die Summe von 2,928,000 Thaler. Soviel zahlten alſo zur directen Steuer Alle, die über 1000 Thaler Einkommen haben. Nun wird aber nach dem Geſetz vom 1. Mai 1851 auch von Allen, die unter 1000 Thaler Einkommen haben, und zwar nicht im ganzen Lande, ſondern nur in den nicht mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften des Landes, eine directe Einkommenſteuer, die ſogenannte Klaſſenſteuer erhoben. Und dieſe betrug laut demſelben Staatshaushaltsetat 9,920,000 Thaler. Alſo auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen die unteren Klaſſen blos aus den nicht mahl- und ſchlachtſteuer- pflichtigen Ortſchaften des Landes zwiſchen 3 und 4 mal ſo viel bei, als ſämmtliche Wohlhabende des ganzen Landes! Aber das iſt noch nichts, meine Herren! Rücken wir den Zahlen der Klaſſenſteuer noch etwas näher auf den Leib! Sie werden eine beredte Sprache annehmen! Die nähere Specification dieſer Klaſſenſteuerzahlen finden Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittheilungen des ſta- tiſtiſchen Büreaus von Geheimerath Dieterici, in demſelben Artikel Bd. VII. p. 195 auf Grund der amtlichen Steuerveran- lagung pro 1853. Die Summe der geſammten Klaſſenſteuer pro 1853 be- trug, ohne Zuſchlag, 7,941,915½ Thaler, alſo ganz eben ſo viel wie im Jahre 1855 ohne Zuſchlag. Dieſe 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei Klaſſen: Die erſte, unterſte Klaſſe beſteht aus 3 Stufen mit 4 Steuer-Anſätzen, nach welchen die Haushaltung Klaſſenſteuer zahlt ½—1 Thaler, 2 Thaler und 3 Thaler. Der Geheime- rath Dieterici veranſchlagt in dieſem Artikel, p. 175, die jähr- lichen Einnahmen dieſer 3 Stufen von Steuerpflichtigen auf 100 bis 120 Thaler, 120 bis 180 Thaler, 180 bis 250 Thaler. Das ſind alſo — und mit dieſem Einkommen ſind oft

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/67>, abgerufen am 13.05.2024.