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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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um Jhnen zu zeigen, wie schlechthin unmöglich es ist, daß der
Staat durch die indirecte Steuer die Bemittelten treffen und
auch nur den zehnten, ja den zwanzigsten Theil ihres
Betrages von ihnen aufbringen kann.

Jch habe Jhnen diese Berechnung gemacht, um Jhnen zu
zeigen, in welchen wahrhaft abenteuerlichen Vorstellungen sich
der Staatsanwalt bewegt, wenn er bona fide glaubt, die in-
directen Steuern würden ganz oder zur Hälfte oder zum Dritt-
theil oder auch nur zum zehnten Theil ihres Betrages, ja selbst
nur zu desselben von den Begüterten aufgebracht!

Jch habe Jhnen diese Berechnung gemacht, um Jhnen zu
zeigen, woher und aus welcher Klasse das Geld kömmt,
mit welchem wir den Staat bilden und die Vortheile der Civili-
sation erlangen.

Gerechtigkeit also für diese Klasse, meine Herren, und
knebeln Sie nicht den Mund Derjenigen, der ohnehin so Ver-
einsamten, die für sie das Wort ergreifen!

Aber ich will Jhnen einen noch stricteren und kürzeren
Beweis erbringen.

Die directen Steuern, welche nach einem Procentsatz vom
Einkommen erhoben werden, die directen Einkommen-Steuern
treffen doch jedenfalls die Reichen in einem unendlich stärkeren
Grade, als die indirecten Steuern. Denn die directen
Steuern werden ja eben auf Jeden nach Verhältniß seines Ver-
mögens und Einkommens gelegt, während Sie über die indirec-
ten Steuern von den Nationalökonomen oben gehört haben,
daß sie im Allgemeinen, wie die Mildesten sagen, wie eine Kopf-
steuer wirken, d. h. jeden Einzelnen mit dem gleichen Betrage
treffen, oder wie die Andern sagten, jeden sogar mit einem um
so stärkeren Betrage treffen, je ärmer er sei.

Wie kann nun der Staatsanwalt die Behauptung wunder-
bar finden, daß der Betrag der indirecten Steuern zu seinem
bei weitem größten Theile, wie ich in meinem Vortrag
sagte, von den ärmeren Klassen aufgebracht wird, wenn dies
sogar noch von dem Betrage der directen Steuern
gilt?!

Und daß dies selbst bei dem Betrage der directen
Steuern der Fall ist, und in einem wie hohen Grade, dafür
brauchen Sie nur einen Blick auf die von der Regierung im
Staatshaushalt und in jenen amtlichen Veröffentlichungen des

um Jhnen zu zeigen, wie ſchlechthin unmöglich es iſt, daß der
Staat durch die indirecte Steuer die Bemittelten treffen und
auch nur den zehnten, ja den zwanzigſten Theil ihres
Betrages von ihnen aufbringen kann.

Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, um Jhnen zu
zeigen, in welchen wahrhaft abenteuerlichen Vorſtellungen ſich
der Staatsanwalt bewegt, wenn er bona fide glaubt, die in-
directen Steuern würden ganz oder zur Hälfte oder zum Dritt-
theil oder auch nur zum zehnten Theil ihres Betrages, ja ſelbſt
nur zu deſſelben von den Begüterten aufgebracht!

Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, um Jhnen zu
zeigen, woher und aus welcher Klaſſe das Geld kömmt,
mit welchem wir den Staat bilden und die Vortheile der Civili-
ſation erlangen.

Gerechtigkeit alſo für dieſe Klaſſe, meine Herren, und
knebeln Sie nicht den Mund Derjenigen, der ohnehin ſo Ver-
einſamten, die für ſie das Wort ergreifen!

Aber ich will Jhnen einen noch ſtricteren und kürzeren
Beweis erbringen.

Die directen Steuern, welche nach einem Procentſatz vom
Einkommen erhoben werden, die directen Einkommen-Steuern
treffen doch jedenfalls die Reichen in einem unendlich ſtärkeren
Grade, als die indirecten Steuern. Denn die directen
Steuern werden ja eben auf Jeden nach Verhältniß ſeines Ver-
mögens und Einkommens gelegt, während Sie über die indirec-
ten Steuern von den Nationalökonomen oben gehört haben,
daß ſie im Allgemeinen, wie die Mildeſten ſagen, wie eine Kopf-
ſteuer wirken, d. h. jeden Einzelnen mit dem gleichen Betrage
treffen, oder wie die Andern ſagten, jeden ſogar mit einem um
ſo ſtärkeren Betrage treffen, je ärmer er ſei.

Wie kann nun der Staatsanwalt die Behauptung wunder-
bar finden, daß der Betrag der indirecten Steuern zu ſeinem
bei weitem größten Theile, wie ich in meinem Vortrag
ſagte, von den ärmeren Klaſſen aufgebracht wird, wenn dies
ſogar noch von dem Betrage der directen Steuern
gilt?!

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Steuern der Fall iſt, und in einem wie hohen Grade, dafür
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Staatshaushalt und in jenen amtlichen Veröffentlichungen des

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[60/0066] um Jhnen zu zeigen, wie ſchlechthin unmöglich es iſt, daß der Staat durch die indirecte Steuer die Bemittelten treffen und auch nur den zehnten, ja den zwanzigſten Theil ihres Betrages von ihnen aufbringen kann. Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, um Jhnen zu zeigen, in welchen wahrhaft abenteuerlichen Vorſtellungen ſich der Staatsanwalt bewegt, wenn er bona fide glaubt, die in- directen Steuern würden ganz oder zur Hälfte oder zum Dritt- theil oder auch nur zum zehnten Theil ihres Betrages, ja ſelbſt nur zu [FORMEL] deſſelben von den Begüterten aufgebracht! Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, um Jhnen zu zeigen, woher und aus welcher Klaſſe das Geld kömmt, mit welchem wir den Staat bilden und die Vortheile der Civili- ſation erlangen. Gerechtigkeit alſo für dieſe Klaſſe, meine Herren, und knebeln Sie nicht den Mund Derjenigen, der ohnehin ſo Ver- einſamten, die für ſie das Wort ergreifen! Aber ich will Jhnen einen noch ſtricteren und kürzeren Beweis erbringen. Die directen Steuern, welche nach einem Procentſatz vom Einkommen erhoben werden, die directen Einkommen-Steuern treffen doch jedenfalls die Reichen in einem unendlich ſtärkeren Grade, als die indirecten Steuern. Denn die directen Steuern werden ja eben auf Jeden nach Verhältniß ſeines Ver- mögens und Einkommens gelegt, während Sie über die indirec- ten Steuern von den Nationalökonomen oben gehört haben, daß ſie im Allgemeinen, wie die Mildeſten ſagen, wie eine Kopf- ſteuer wirken, d. h. jeden Einzelnen mit dem gleichen Betrage treffen, oder wie die Andern ſagten, jeden ſogar mit einem um ſo ſtärkeren Betrage treffen, je ärmer er ſei. Wie kann nun der Staatsanwalt die Behauptung wunder- bar finden, daß der Betrag der indirecten Steuern zu ſeinem bei weitem größten Theile, wie ich in meinem Vortrag ſagte, von den ärmeren Klaſſen aufgebracht wird, wenn dies ſogar noch von dem Betrage der directen Steuern gilt?! Und daß dies ſelbſt bei dem Betrage der directen Steuern der Fall iſt, und in einem wie hohen Grade, dafür brauchen Sie nur einen Blick auf die von der Regierung im Staatshaushalt und in jenen amtlichen Veröffentlichungen des

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/66>, abgerufen am 12.05.2024.