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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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Sie sehen also, meine Herren, wir rücken und rücken nicht
vom Fleck! Wir haben durch diese vereinigten vier Ausgaben
des ausschließlichen Consums der Reicheren eine Summe erzielt,
die, um von allen Staatszwecken ganz abzusehen, noch nicht
hinreicht auch nur die Steuerdiener und sonstigen
Steuerbeamten selbst nur zur Hälfte zu bezahlen.

Denn die Besoldungen der Beamten bei den Zoll- und Steuer-
ämtern betragen allein, wie Sie aus dem ersten Band Anlagen
zum Staatshaushaltsetat p. 98 ersehen, die Summe von
2,526,190 Thlr.

Und diese Klasse bildet sich ein, die Steuer zu bezahlen!

Rufen wir dagegen das arme Volk auf! Werfen wir einen
einzigen
Artikel seines Consums -- noch nicht den stärksten
-- auf den Tisch!

Die Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Brannt-
wein betrug nach dem Staatshaushaltsetat von 1855 nicht
weniger als 5,800,000 Thlr. und rechnen wir die Uebergangs-
steuer ab, so bleiben, wie Geh.-Rath Dieterici Bd. III. p. 110
constatirt, allein für den im Jnland consumirten Branntwein
5 Millionen Thaler übrig.

Was tragen Sie zu dieser Steuer bei, meine Herren? Was
consumiren Sie jährlich an Branntwein?

Nichts? -- Jch auch nichts.

An diesen Beispielen, meine Herren, hergenommen von
Artikeln, welche durch ihre Natur zum ausschließenden Consum
der besitzenden und zum ausschließenden Consum der nichtbe-
sitzenden Klassen gehören, an diesem Ertrags-Verhältniß des
Branntweins zur Chocolade oder zum Wein oder zur Seide
haben Sie zugleich im allgemeinen den besten Maßstab, um
abzuschätzen, wieviel auch bei jenen Artikeln, die zum gemein-
schaftlichen
Consum der nichtbesitzenden Klassen und der be-
sitzenden gehören, von jeder von beiden Klassen zum Ertrage
der indirecten Steuer beigetragen wird.

Jnzwischen werden wir uns mit diesem allgemeinen Ge-
sichtspunkt nicht zu begnügen brauchen.

Einen der stärksten Einnahmeposten des Budgets bildet
die Grundsteuer, die im Staatshaushaltsetat von 1855 mit
10,084,182 Thlr. angeführt ist.

Das Budget führt dieselbe zwar unter den directen Steuern
auf. Aber ich habe bereits in meinem Vortrag erläutert und

Sie ſehen alſo, meine Herren, wir rücken und rücken nicht
vom Fleck! Wir haben durch dieſe vereinigten vier Ausgaben
des ausſchließlichen Conſums der Reicheren eine Summe erzielt,
die, um von allen Staatszwecken ganz abzuſehen, noch nicht
hinreicht auch nur die Steuerdiener und ſonſtigen
Steuerbeamten ſelbſt nur zur Hälfte zu bezahlen.

Denn die Beſoldungen der Beamten bei den Zoll- und Steuer-
ämtern betragen allein, wie Sie aus dem erſten Band Anlagen
zum Staatshaushaltsetat p. 98 erſehen, die Summe von
2,526,190 Thlr.

Und dieſe Klaſſe bildet ſich ein, die Steuer zu bezahlen!

Rufen wir dagegen das arme Volk auf! Werfen wir einen
einzigen
Artikel ſeines Conſums — noch nicht den ſtärkſten
— auf den Tiſch!

Die Branntweinſteuer und Uebergangsabgabe von Brannt-
wein betrug nach dem Staatshaushaltsetat von 1855 nicht
weniger als 5,800,000 Thlr. und rechnen wir die Uebergangs-
ſteuer ab, ſo bleiben, wie Geh.-Rath Dieterici Bd. III. p. 110
conſtatirt, allein für den im Jnland conſumirten Branntwein
5 Millionen Thaler übrig.

Was tragen Sie zu dieſer Steuer bei, meine Herren? Was
conſumiren Sie jährlich an Branntwein?

Nichts? — Jch auch nichts.

An dieſen Beiſpielen, meine Herren, hergenommen von
Artikeln, welche durch ihre Natur zum ausſchließenden Conſum
der beſitzenden und zum ausſchließenden Conſum der nichtbe-
ſitzenden Klaſſen gehören, an dieſem Ertrags-Verhältniß des
Branntweins zur Chocolade oder zum Wein oder zur Seide
haben Sie zugleich im allgemeinen den beſten Maßſtab, um
abzuſchätzen, wieviel auch bei jenen Artikeln, die zum gemein-
ſchaftlichen
Conſum der nichtbeſitzenden Klaſſen und der be-
ſitzenden gehören, von jeder von beiden Klaſſen zum Ertrage
der indirecten Steuer beigetragen wird.

Jnzwiſchen werden wir uns mit dieſem allgemeinen Ge-
ſichtspunkt nicht zu begnügen brauchen.

Einen der ſtärkſten Einnahmepoſten des Budgets bildet
die Grundſteuer, die im Staatshaushaltsetat von 1855 mit
10,084,182 Thlr. angeführt iſt.

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auf. Aber ich habe bereits in meinem Vortrag erläutert und

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[71/0077] Sie ſehen alſo, meine Herren, wir rücken und rücken nicht vom Fleck! Wir haben durch dieſe vereinigten vier Ausgaben des ausſchließlichen Conſums der Reicheren eine Summe erzielt, die, um von allen Staatszwecken ganz abzuſehen, noch nicht hinreicht auch nur die Steuerdiener und ſonſtigen Steuerbeamten ſelbſt nur zur Hälfte zu bezahlen. Denn die Beſoldungen der Beamten bei den Zoll- und Steuer- ämtern betragen allein, wie Sie aus dem erſten Band Anlagen zum Staatshaushaltsetat p. 98 erſehen, die Summe von 2,526,190 Thlr. Und dieſe Klaſſe bildet ſich ein, die Steuer zu bezahlen! Rufen wir dagegen das arme Volk auf! Werfen wir einen einzigen Artikel ſeines Conſums — noch nicht den ſtärkſten — auf den Tiſch! Die Branntweinſteuer und Uebergangsabgabe von Brannt- wein betrug nach dem Staatshaushaltsetat von 1855 nicht weniger als 5,800,000 Thlr. und rechnen wir die Uebergangs- ſteuer ab, ſo bleiben, wie Geh.-Rath Dieterici Bd. III. p. 110 conſtatirt, allein für den im Jnland conſumirten Branntwein 5 Millionen Thaler übrig. Was tragen Sie zu dieſer Steuer bei, meine Herren? Was conſumiren Sie jährlich an Branntwein? Nichts? — Jch auch nichts. An dieſen Beiſpielen, meine Herren, hergenommen von Artikeln, welche durch ihre Natur zum ausſchließenden Conſum der beſitzenden und zum ausſchließenden Conſum der nichtbe- ſitzenden Klaſſen gehören, an dieſem Ertrags-Verhältniß des Branntweins zur Chocolade oder zum Wein oder zur Seide haben Sie zugleich im allgemeinen den beſten Maßſtab, um abzuſchätzen, wieviel auch bei jenen Artikeln, die zum gemein- ſchaftlichen Conſum der nichtbeſitzenden Klaſſen und der be- ſitzenden gehören, von jeder von beiden Klaſſen zum Ertrage der indirecten Steuer beigetragen wird. Jnzwiſchen werden wir uns mit dieſem allgemeinen Ge- ſichtspunkt nicht zu begnügen brauchen. Einen der ſtärkſten Einnahmepoſten des Budgets bildet die Grundſteuer, die im Staatshaushaltsetat von 1855 mit 10,084,182 Thlr. angeführt iſt. Das Budget führt dieſelbe zwar unter den directen Steuern auf. Aber ich habe bereits in meinem Vortrag erläutert und

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/77>, abgerufen am 04.12.2024.