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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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bei Weitem ungünstigste Verhältniß für die besitzende Klasse
bei Gegenständen des allgemeinen Consums, und auch nur da-
durch ermöglicht, daß der Centner fabricirt eingeführter Cigarren
20 Thlr. Zoll zahlt, der Centner Rollentabak aber nur 11 Thlr.
und der Centner unbearbeiteten und Stengeltabaks nur 4 Thlr.,
eine Differencirung des Steuersatzes, welche bei andern Artikeln
des allgemeinen Consums gar nicht oder doch lange nicht in
diesem Verhältniß durchzuführen ist.

Zu diesen 786,000 Thlrn. kommt aber noch eine Steuer
vom inländischen Tabaksbau, welche der Staatshaushaltsetat
mit 140,000 Thlr. aufführt und welche gleichfalls ausschließlich
von der nicht besitzenden Klasse getragen wird.

Es verhält sich natürlich ganz eben so und nur noch in
einem weit stärkeren Umfang mit der Mahl- und Schlachtsteuer,
der Braumalz- oder Biersteuer, der Lotterie und allen Posten,
welche einen irgend erheblichen Beitrag zu den Staatseinnahmen
gewähren, und ich würde Posten für Posten den gesammten
Staatshaushaltsetat mit Jhnen durchgehen, wenn ich nicht
fühlte, eine billige Rücksicht auf Jhre Zeit nehmen zu müssen.

Zudem ist der Beweis ein für allemal und für alle Posten
geführt, indem ich Jhnen nachwies, daß es im ganzen Staate
nur 44,407 Steuerpflichtige -- und also allerhöchstens 222,000
Seelen giebt, die sich eines Einkommens von über 1000 Thlr.
erfreuen, und diese eingerechnet nur 98,269 Steuerpflichtige oder
allerhöchstens 500,000 Seelen, die überhaupt ein Familien-Ein-
kommen von über 650 Thlr. besitzen, diese Handvoll Menschen
aber unmöglich einen Consum machen kann, der zu dem Steuer-
aufschlag ein Erhebliches abwirft, wie Jhnen denn auch Geh.-
Rath Dieterici so eben eingestanden hat, daß jede indirecte
Steuer, sie habe welchen Namen sie wolle, um etwas irgendwie
Nennenswerthes einzubringen, gerade die arme Klasse treffen muß.

Jch will daher nur noch einen der stärksten Steuerposten
einer näheren Betrachtung in Bezug auf seine Vertheilung un-
terwerfen, die Salzsteuer.

Das Salzmonopol trägt dem Staate, wie Sie aus dem
Staatshaushaltsetat pro 1855 p. 22 ersehen, 8,302,924 Thlr.
ein. Hierin sind auch die Erzeugungskosten des Salzes nicht
inbegriffen. Diese führt der Staatshaushaltsetat vielmehr
(p. 24) unter dem Titel "Einnahmen von den Salinen" mit
1,190,583 Thlr. besonders auf. Schon in dieser Summe ist

bei Weitem ungünſtigſte Verhältniß für die beſitzende Klaſſe
bei Gegenſtänden des allgemeinen Conſums, und auch nur da-
durch ermöglicht, daß der Centner fabricirt eingeführter Cigarren
20 Thlr. Zoll zahlt, der Centner Rollentabak aber nur 11 Thlr.
und der Centner unbearbeiteten und Stengeltabaks nur 4 Thlr.,
eine Differencirung des Steuerſatzes, welche bei andern Artikeln
des allgemeinen Conſums gar nicht oder doch lange nicht in
dieſem Verhältniß durchzuführen iſt.

Zu dieſen 786,000 Thlrn. kommt aber noch eine Steuer
vom inländiſchen Tabaksbau, welche der Staatshaushaltsetat
mit 140,000 Thlr. aufführt und welche gleichfalls ausſchließlich
von der nicht beſitzenden Klaſſe getragen wird.

Es verhält ſich natürlich ganz eben ſo und nur noch in
einem weit ſtärkeren Umfang mit der Mahl- und Schlachtſteuer,
der Braumalz- oder Bierſteuer, der Lotterie und allen Poſten,
welche einen irgend erheblichen Beitrag zu den Staatseinnahmen
gewähren, und ich würde Poſten für Poſten den geſammten
Staatshaushaltsetat mit Jhnen durchgehen, wenn ich nicht
fühlte, eine billige Rückſicht auf Jhre Zeit nehmen zu müſſen.

Zudem iſt der Beweis ein für allemal und für alle Poſten
geführt, indem ich Jhnen nachwies, daß es im ganzen Staate
nur 44,407 Steuerpflichtige — und alſo allerhöchſtens 222,000
Seelen giebt, die ſich eines Einkommens von über 1000 Thlr.
erfreuen, und dieſe eingerechnet nur 98,269 Steuerpflichtige oder
allerhöchſtens 500,000 Seelen, die überhaupt ein Familien-Ein-
kommen von über 650 Thlr. beſitzen, dieſe Handvoll Menſchen
aber unmöglich einen Conſum machen kann, der zu dem Steuer-
aufſchlag ein Erhebliches abwirft, wie Jhnen denn auch Geh.-
Rath Dieterici ſo eben eingeſtanden hat, daß jede indirecte
Steuer, ſie habe welchen Namen ſie wolle, um etwas irgendwie
Nennenswerthes einzubringen, gerade die arme Klaſſe treffen muß.

Jch will daher nur noch einen der ſtärkſten Steuerpoſten
einer näheren Betrachtung in Bezug auf ſeine Vertheilung un-
terwerfen, die Salzſteuer.

Das Salzmonopol trägt dem Staate, wie Sie aus dem
Staatshaushaltsetat pro 1855 p. 22 erſehen, 8,302,924 Thlr.
ein. Hierin ſind auch die Erzeugungskoſten des Salzes nicht
inbegriffen. Dieſe führt der Staatshaushaltsetat vielmehr
(p. 24) unter dem Titel „Einnahmen von den Salinen“ mit
1,190,583 Thlr. beſonders auf. Schon in dieſer Summe iſt

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[75/0081] bei Weitem ungünſtigſte Verhältniß für die beſitzende Klaſſe bei Gegenſtänden des allgemeinen Conſums, und auch nur da- durch ermöglicht, daß der Centner fabricirt eingeführter Cigarren 20 Thlr. Zoll zahlt, der Centner Rollentabak aber nur 11 Thlr. und der Centner unbearbeiteten und Stengeltabaks nur 4 Thlr., eine Differencirung des Steuerſatzes, welche bei andern Artikeln des allgemeinen Conſums gar nicht oder doch lange nicht in dieſem Verhältniß durchzuführen iſt. Zu dieſen 786,000 Thlrn. kommt aber noch eine Steuer vom inländiſchen Tabaksbau, welche der Staatshaushaltsetat mit 140,000 Thlr. aufführt und welche gleichfalls ausſchließlich von der nicht beſitzenden Klaſſe getragen wird. Es verhält ſich natürlich ganz eben ſo und nur noch in einem weit ſtärkeren Umfang mit der Mahl- und Schlachtſteuer, der Braumalz- oder Bierſteuer, der Lotterie und allen Poſten, welche einen irgend erheblichen Beitrag zu den Staatseinnahmen gewähren, und ich würde Poſten für Poſten den geſammten Staatshaushaltsetat mit Jhnen durchgehen, wenn ich nicht fühlte, eine billige Rückſicht auf Jhre Zeit nehmen zu müſſen. Zudem iſt der Beweis ein für allemal und für alle Poſten geführt, indem ich Jhnen nachwies, daß es im ganzen Staate nur 44,407 Steuerpflichtige — und alſo allerhöchſtens 222,000 Seelen giebt, die ſich eines Einkommens von über 1000 Thlr. erfreuen, und dieſe eingerechnet nur 98,269 Steuerpflichtige oder allerhöchſtens 500,000 Seelen, die überhaupt ein Familien-Ein- kommen von über 650 Thlr. beſitzen, dieſe Handvoll Menſchen aber unmöglich einen Conſum machen kann, der zu dem Steuer- aufſchlag ein Erhebliches abwirft, wie Jhnen denn auch Geh.- Rath Dieterici ſo eben eingeſtanden hat, daß jede indirecte Steuer, ſie habe welchen Namen ſie wolle, um etwas irgendwie Nennenswerthes einzubringen, gerade die arme Klaſſe treffen muß. Jch will daher nur noch einen der ſtärkſten Steuerpoſten einer näheren Betrachtung in Bezug auf ſeine Vertheilung un- terwerfen, die Salzſteuer. Das Salzmonopol trägt dem Staate, wie Sie aus dem Staatshaushaltsetat pro 1855 p. 22 erſehen, 8,302,924 Thlr. ein. Hierin ſind auch die Erzeugungskoſten des Salzes nicht inbegriffen. Dieſe führt der Staatshaushaltsetat vielmehr (p. 24) unter dem Titel „Einnahmen von den Salinen“ mit 1,190,583 Thlr. beſonders auf. Schon in dieſer Summe iſt

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/81>, abgerufen am 13.05.2024.