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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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wollten, machtlos sind, wenn ihnen nicht ein hinreichender
Druck öffentlicher Meinung zur Seite steht -- ich werde Jhnen
noch ein eclatantes Beispiel hierfür im Laufe meiner Rede an-
führen, meine Herren -- heute, was kann ich Anderes und
Besseres thun, als zur öffentlichen Discussion schreiten und zu
versuchen, diesen Druck der öffentlichen Meinung zu erzeugen?

Doch ehe ich hierin weiter gehe, habe ich Jhnen noch den
Nachweis für zwei Punkte meines Vortrags zu erbringen. Denn
es soll nicht gesagt werden, daß ich auch nur ein Atom von dem
unbewiesen gelassen habe, was der Staatsanwalt bestritten und
bezweifelt hat.

Jch habe in meinem Vortrag und in der Verhandlung erster
Jnstanz zum großen Erstaunen des Staatsanwalts erklärt, daß
abgesehen von den Domäneneinkünften, welche eine Einnahme
aus Besitzungen bilden, alle Steuern, mit Ausnahme der klassifi-
cirten Einkommen- und der Klassensteuer, in der Wirklichkeit in-
directe
Steuern sind, wenn sie auch vom Budget nicht unter
dieselben gerechnet werden, oder sogar wie die Gewerbesteuer
und die Grundsteuer im Budget unter der Rubrik der directen
Steuern erscheinen. Das komme nämlich daher, daß das Budget
bei seiner Eintheilung nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen
verfahre, noch verfahren könne, sondern sich lediglich an den
äußern Executionsmodus halte, nach welchem die Steuern ein-
getrieben werden. Wissenschaftlich gesprochen und in Wahrheit
seien aber nur solche Steuern directe Steuern, welche auf Besitz,
respective Einkommen, gelegt seien, wogegen indirecte Steuern
alle solche Steuern sind, welche den Einzelnen nur durch die
Vermittlung eines besonderen Bedürfnisses treffen, so daß zu die-
sen Salz-, Post-, Lotterie- und auch alle direct erhobenen Steuern,
wenn sie wie die Grundsteuer übergewälzt werden können, kurz
bei uns alle Steuern, sie mögen einen Namen haben, welchen sie
wollen, mit Ausnahme der Klassen- und Einkommensteuer
gehören.

Der Staatsanwalt hat diese Theorie mit allen Geberden
des Erstaunens begleitet.

Hören Sie, wie feststehend in der Wissenschaft dieselbe ist.

Jn der Beilage zur Nro. 304 der officiellen Allgemeinen
Preußischen Staatszeitung vom Jahre 1829 publicirte der
Wirkliche Geheime Rath Hoffmann einen nachher in seinen nach-

wollten, machtlos ſind, wenn ihnen nicht ein hinreichender
Druck öffentlicher Meinung zur Seite ſteht — ich werde Jhnen
noch ein eclatantes Beiſpiel hierfür im Laufe meiner Rede an-
führen, meine Herren — heute, was kann ich Anderes und
Beſſeres thun, als zur öffentlichen Discuſſion ſchreiten und zu
verſuchen, dieſen Druck der öffentlichen Meinung zu erzeugen?

Doch ehe ich hierin weiter gehe, habe ich Jhnen noch den
Nachweis für zwei Punkte meines Vortrags zu erbringen. Denn
es ſoll nicht geſagt werden, daß ich auch nur ein Atom von dem
unbewieſen gelaſſen habe, was der Staatsanwalt beſtritten und
bezweifelt hat.

Jch habe in meinem Vortrag und in der Verhandlung erſter
Jnſtanz zum großen Erſtaunen des Staatsanwalts erklärt, daß
abgeſehen von den Domäneneinkünften, welche eine Einnahme
aus Beſitzungen bilden, alle Steuern, mit Ausnahme der klaſſifi-
cirten Einkommen- und der Klaſſenſteuer, in der Wirklichkeit in-
directe
Steuern ſind, wenn ſie auch vom Budget nicht unter
dieſelben gerechnet werden, oder ſogar wie die Gewerbeſteuer
und die Grundſteuer im Budget unter der Rubrik der directen
Steuern erſcheinen. Das komme nämlich daher, daß das Budget
bei ſeiner Eintheilung nicht nach wiſſenſchaftlichen Grundſätzen
verfahre, noch verfahren könne, ſondern ſich lediglich an den
äußern Executionsmodus halte, nach welchem die Steuern ein-
getrieben werden. Wiſſenſchaftlich geſprochen und in Wahrheit
ſeien aber nur ſolche Steuern directe Steuern, welche auf Beſitz,
reſpective Einkommen, gelegt ſeien, wogegen indirecte Steuern
alle ſolche Steuern ſind, welche den Einzelnen nur durch die
Vermittlung eines beſonderen Bedürfniſſes treffen, ſo daß zu die-
ſen Salz-, Poſt-, Lotterie- und auch alle direct erhobenen Steuern,
wenn ſie wie die Grundſteuer übergewälzt werden können, kurz
bei uns alle Steuern, ſie mögen einen Namen haben, welchen ſie
wollen, mit Ausnahme der Klaſſen- und Einkommenſteuer
gehören.

Der Staatsanwalt hat dieſe Theorie mit allen Geberden
des Erſtaunens begleitet.

Hören Sie, wie feſtſtehend in der Wiſſenſchaft dieſelbe iſt.

Jn der Beilage zur Nro. 304 der officiellen Allgemeinen
Preußiſchen Staatszeitung vom Jahre 1829 publicirte der
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[91/0097] wollten, machtlos ſind, wenn ihnen nicht ein hinreichender Druck öffentlicher Meinung zur Seite ſteht — ich werde Jhnen noch ein eclatantes Beiſpiel hierfür im Laufe meiner Rede an- führen, meine Herren — heute, was kann ich Anderes und Beſſeres thun, als zur öffentlichen Discuſſion ſchreiten und zu verſuchen, dieſen Druck der öffentlichen Meinung zu erzeugen? Doch ehe ich hierin weiter gehe, habe ich Jhnen noch den Nachweis für zwei Punkte meines Vortrags zu erbringen. Denn es ſoll nicht geſagt werden, daß ich auch nur ein Atom von dem unbewieſen gelaſſen habe, was der Staatsanwalt beſtritten und bezweifelt hat. Jch habe in meinem Vortrag und in der Verhandlung erſter Jnſtanz zum großen Erſtaunen des Staatsanwalts erklärt, daß abgeſehen von den Domäneneinkünften, welche eine Einnahme aus Beſitzungen bilden, alle Steuern, mit Ausnahme der klaſſifi- cirten Einkommen- und der Klaſſenſteuer, in der Wirklichkeit in- directe Steuern ſind, wenn ſie auch vom Budget nicht unter dieſelben gerechnet werden, oder ſogar wie die Gewerbeſteuer und die Grundſteuer im Budget unter der Rubrik der directen Steuern erſcheinen. Das komme nämlich daher, daß das Budget bei ſeiner Eintheilung nicht nach wiſſenſchaftlichen Grundſätzen verfahre, noch verfahren könne, ſondern ſich lediglich an den äußern Executionsmodus halte, nach welchem die Steuern ein- getrieben werden. Wiſſenſchaftlich geſprochen und in Wahrheit ſeien aber nur ſolche Steuern directe Steuern, welche auf Beſitz, reſpective Einkommen, gelegt ſeien, wogegen indirecte Steuern alle ſolche Steuern ſind, welche den Einzelnen nur durch die Vermittlung eines beſonderen Bedürfniſſes treffen, ſo daß zu die- ſen Salz-, Poſt-, Lotterie- und auch alle direct erhobenen Steuern, wenn ſie wie die Grundſteuer übergewälzt werden können, kurz bei uns alle Steuern, ſie mögen einen Namen haben, welchen ſie wollen, mit Ausnahme der Klaſſen- und Einkommenſteuer gehören. Der Staatsanwalt hat dieſe Theorie mit allen Geberden des Erſtaunens begleitet. Hören Sie, wie feſtſtehend in der Wiſſenſchaft dieſelbe iſt. Jn der Beilage zur Nro. 304 der officiellen Allgemeinen Preußiſchen Staatszeitung vom Jahre 1829 publicirte der Wirkliche Geheime Rath Hoffmann einen nachher in ſeinen nach-

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/97>, abgerufen am 13.05.2024.