Laube, Heinrich: Das junge Europa. Bd. 1, 2. Leipzig, 1833.mit meiner schwächlichen Empfindsamkeit voraussah. Das mit meiner ſchwächlichen Empfindſamkeit vorausſah. Das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0055" n="43"/> mit meiner ſchwächlichen Empfindſamkeit vorausſah. Das<lb/> Duell iſt mir verhaßt, und wenn ich an die ſogenann¬<lb/> ten Skandäler auf der Univerſität zurückdenke, ſo kom¬<lb/> men auch alle die Harlekinaden mit, aus deren bunten<lb/> Lappen das ganze Studentenleben beſtand, und jene<lb/> Paukereien erſcheinen mir wie ein ernſthaftes Spiel,<lb/> bei dem leicht ein Unglück geſchieht. Wenn man aber<lb/> die Harlekinsjacke ausgezogen hat, ſoll man auch das<lb/> Spielen laſſen. Ich würde es von Staatswegen Nie¬<lb/> mand verbieten, weil es eine Beſchränkung der per¬<lb/> ſönlichen Freiheit wäre, und weil es wirklich Verhältniſſe<lb/> giebt, von deren feinen Linien das bürgerliche Recht<lb/> keine Kenntniß haben kann, da es ſeiner Natur nach<lb/><hi rendition="#aq">al fresco</hi> gemalt ſein muß. Ich kann es Niemand<lb/> wehren, an den Vortheilen der Civiliſation keinen An¬<lb/> theil nehmen zu wollen, ſobald er einen Andern, der das<lb/> will, nicht ſtört. Wenn alſo ihrer zwei außer dem Ge¬<lb/> ſetze begriffen ſein und ihre Angelegenheit durch Degen<lb/> oder Kugel ſchlichten wollen, ſo ſoll man ſie gewähren<lb/> laſſen. Aber man betrachte jedes Duell mit alſo mi߬<lb/> trauiſchen Augen, als man es noch immer mit günſti¬<lb/> gen thut. Man geſtatte Jedem, es unbeſchadet ſeiner<lb/> äußern Ehre zurückzuweiſen; man blamire, verlache dieſe<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [43/0055]
mit meiner ſchwächlichen Empfindſamkeit vorausſah. Das
Duell iſt mir verhaßt, und wenn ich an die ſogenann¬
ten Skandäler auf der Univerſität zurückdenke, ſo kom¬
men auch alle die Harlekinaden mit, aus deren bunten
Lappen das ganze Studentenleben beſtand, und jene
Paukereien erſcheinen mir wie ein ernſthaftes Spiel,
bei dem leicht ein Unglück geſchieht. Wenn man aber
die Harlekinsjacke ausgezogen hat, ſoll man auch das
Spielen laſſen. Ich würde es von Staatswegen Nie¬
mand verbieten, weil es eine Beſchränkung der per¬
ſönlichen Freiheit wäre, und weil es wirklich Verhältniſſe
giebt, von deren feinen Linien das bürgerliche Recht
keine Kenntniß haben kann, da es ſeiner Natur nach
al fresco gemalt ſein muß. Ich kann es Niemand
wehren, an den Vortheilen der Civiliſation keinen An¬
theil nehmen zu wollen, ſobald er einen Andern, der das
will, nicht ſtört. Wenn alſo ihrer zwei außer dem Ge¬
ſetze begriffen ſein und ihre Angelegenheit durch Degen
oder Kugel ſchlichten wollen, ſo ſoll man ſie gewähren
laſſen. Aber man betrachte jedes Duell mit alſo mi߬
trauiſchen Augen, als man es noch immer mit günſti¬
gen thut. Man geſtatte Jedem, es unbeſchadet ſeiner
äußern Ehre zurückzuweiſen; man blamire, verlache dieſe
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |