Ich: Nun gestehe, Kerl, daß du ein erzinfa- mer Hundsfot und Flegel bist, ein Erzlügner und schlechter Kerl! Bist du das?
Boger: Ja!
Ich: Nun, lieben Leute, haben Sie gehört, was der Herr Amtsschreiber für ein Schuft ist? Sie haben sein eigenes Geständniß. Und du, Kerl, packe dich, oder du sollst noch eine Tracht Hiebe mitnehmen, daß dir das Fell vierzehn Tage rau- chen soll.
Boger schob ab und die Bauern lachten sich beinahe bucklicht; doch blieb ich nicht lange in Sie- fersheim, weil dieses Dorf Mainzisch und Boger ein Mainzischer Amtsschreiber war. Ich schrieb noch den nämlichen Tag an den Amtsverwalter Schön- burg und berichtete ihm den ganzen Vorfall, und bat dahin zu sehen, daß ich im Mainzischen Territo- rium keine Anfechtungen haben möchte. Schön- burg antwortete sogleich, daß der Amtsschreiber mir nichts in den Weg legen könnte; der Kerl sey ohnehin ein Bengel; ich hätte ihm obendrein die Haut noch ausgerben sollen; übrigens könnte ich ins Main- zische gehen, wann und wo ich wollte.
Boger: Zu Neubamberg im Amthaus.
Ich: Wo noch mehr?
Boger: Zu Flonheim bei Diel im Wirths- haus.
Ich: Nun geſtehe, Kerl, daß du ein erzinfa- mer Hundsfot und Flegel biſt, ein Erzluͤgner und ſchlechter Kerl! Biſt du das?
Boger: Ja!
Ich: Nun, lieben Leute, haben Sie gehoͤrt, was der Herr Amtsſchreiber fuͤr ein Schuft iſt? Sie haben ſein eigenes Geſtaͤndniß. Und du, Kerl, packe dich, oder du ſollſt noch eine Tracht Hiebe mitnehmen, daß dir das Fell vierzehn Tage rau- chen ſoll.
Boger ſchob ab und die Bauern lachten ſich beinahe bucklicht; doch blieb ich nicht lange in Sie- fersheim, weil dieſes Dorf Mainziſch und Boger ein Mainziſcher Amtsſchreiber war. Ich ſchrieb noch den naͤmlichen Tag an den Amtsverwalter Schoͤn- burg und berichtete ihm den ganzen Vorfall, und bat dahin zu ſehen, daß ich im Mainziſchen Territo- rium keine Anfechtungen haben moͤchte. Schoͤn- burg antwortete ſogleich, daß der Amtsſchreiber mir nichts in den Weg legen koͤnnte; der Kerl ſey ohnehin ein Bengel; ich haͤtte ihm obendrein die Haut noch ausgerben ſollen; uͤbrigens koͤnnte ich ins Main- ziſche gehen, wann und wo ich wollte.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0054"n="52"/><p><hirendition="#g">Boger</hi>: Zu Neubamberg im Amthaus.</p><lb/><p><hirendition="#g">Ich</hi>: Wo noch mehr?</p><lb/><p><hirendition="#g">Boger</hi>: Zu Flonheim bei Diel im Wirths-<lb/>
haus.</p><lb/><p><hirendition="#g">Ich</hi>: Nun geſtehe, Kerl, daß du ein erzinfa-<lb/>
mer Hundsfot und Flegel biſt, ein Erzluͤgner und<lb/>ſchlechter Kerl! Biſt du das?</p><lb/><p><hirendition="#g">Boger</hi>: Ja!</p><lb/><p><hirendition="#g">Ich</hi>: Nun, lieben Leute, haben Sie gehoͤrt,<lb/>
was der Herr Amtsſchreiber fuͤr ein Schuft iſt?<lb/>
Sie haben ſein eigenes Geſtaͤndniß. Und du, Kerl,<lb/>
packe dich, oder du ſollſt noch eine Tracht Hiebe<lb/>
mitnehmen, daß dir das Fell vierzehn Tage rau-<lb/>
chen ſoll.</p><lb/><p>Boger ſchob ab und die Bauern lachten ſich<lb/>
beinahe bucklicht; doch blieb ich nicht lange in Sie-<lb/>
fersheim, weil dieſes Dorf Mainziſch und Boger<lb/>
ein Mainziſcher Amtsſchreiber war. Ich ſchrieb noch<lb/>
den naͤmlichen Tag an den Amtsverwalter <hirendition="#g">Schoͤn</hi>-<lb/><hirendition="#g">burg</hi> und berichtete ihm den ganzen Vorfall, und<lb/>
bat dahin zu ſehen, daß ich im Mainziſchen Territo-<lb/>
rium keine Anfechtungen haben moͤchte. <hirendition="#g">Schoͤn</hi>-<lb/><hirendition="#g">burg</hi> antwortete ſogleich, daß der Amtsſchreiber<lb/>
mir nichts in den Weg legen koͤnnte; der Kerl ſey<lb/>
ohnehin ein Bengel; ich haͤtte ihm obendrein die Haut<lb/>
noch ausgerben ſollen; uͤbrigens koͤnnte ich ins Main-<lb/>
ziſche gehen, wann und wo ich wollte.</p><lb/></div></body></text></TEI>
[52/0054]
Boger: Zu Neubamberg im Amthaus.
Ich: Wo noch mehr?
Boger: Zu Flonheim bei Diel im Wirths-
haus.
Ich: Nun geſtehe, Kerl, daß du ein erzinfa-
mer Hundsfot und Flegel biſt, ein Erzluͤgner und
ſchlechter Kerl! Biſt du das?
Boger: Ja!
Ich: Nun, lieben Leute, haben Sie gehoͤrt,
was der Herr Amtsſchreiber fuͤr ein Schuft iſt?
Sie haben ſein eigenes Geſtaͤndniß. Und du, Kerl,
packe dich, oder du ſollſt noch eine Tracht Hiebe
mitnehmen, daß dir das Fell vierzehn Tage rau-
chen ſoll.
Boger ſchob ab und die Bauern lachten ſich
beinahe bucklicht; doch blieb ich nicht lange in Sie-
fersheim, weil dieſes Dorf Mainziſch und Boger
ein Mainziſcher Amtsſchreiber war. Ich ſchrieb noch
den naͤmlichen Tag an den Amtsverwalter Schoͤn-
burg und berichtete ihm den ganzen Vorfall, und
bat dahin zu ſehen, daß ich im Mainziſchen Territo-
rium keine Anfechtungen haben moͤchte. Schoͤn-
burg antwortete ſogleich, daß der Amtsſchreiber
mir nichts in den Weg legen koͤnnte; der Kerl ſey
ohnehin ein Bengel; ich haͤtte ihm obendrein die Haut
noch ausgerben ſollen; uͤbrigens koͤnnte ich ins Main-
ziſche gehen, wann und wo ich wollte.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 2. Halle, 1792, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben02_1792/54>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.