Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796.großentheils Menschen, welche dumm oder nieder- "Hiezu kömmt, daß die Oberleute den Mann, *) "O lebte Tacitus noch, und sähe jezt eine Deutsche Armee,
vor der Rom sonst zitterte, -- er würde ausrufen: Schande für Deutschland! Das sind keine Teutonen mehr: -- Die fech- ten um Sold, nicht mehr für Freyheit und Vaterland!" -- Man sehe Leben und Thaten des Freyherrn Quin- etius Heymeran von Flaming II. Th. S. 261. Berlin bey Voß. -- "Bey der Verdingung der Truppen ei- nes Staats (oder eines Fursten) an einen andern, gegen einen nicht gemeinschaftlichen Feind (z. B. der Hessen, Braunschwei- ger und Hannoveraner gegen Nordamerika u. s. w.) werden die Unterthanen als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und verbraucht (und nicht behandelt als selbstständige Personen nach unveräußerlichen Rechten.)" -- So Kane im philos. Entwurf zum ewigen Frieden, S. 8 großentheils Menſchen, welche dumm oder nieder- „Hiezu koͤmmt, daß die Oberleute den Mann, *) „O lebte Tacitus noch, und ſaͤhe jezt eine Deutſche Armee,
vor der Rom ſonſt zitterte, — er wuͤrde ausrufen: Schande fuͤr Deutſchland! Das ſind keine Teutonen mehr: — Die fech- ten um Sold, nicht mehr fuͤr Freyheit und Vaterland!“ — Man ſehe Leben und Thaten des Freyherrn Quin- etius Heymeran von Flaming II. Th. S. 261. Berlin bey Voß. — „Bey der Verdingung der Truppen ei- nes Staats (oder eines Furſten) an einen andern, gegen einen nicht gemeinſchaftlichen Feind (z. B. der Heſſen, Braunſchwei- ger und Hannoveraner gegen Nordamerika u. ſ. w.) werden die Unterthanen als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und verbraucht (und nicht behandelt als ſelbſtſtaͤndige Perſonen nach unveraͤußerlichen Rechten.)“ — So Kane im philoſ. Entwurf zum ewigen Frieden, S. 8 <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0277" n="265"/> großentheils Menſchen, welche dumm oder nieder-<lb/> traͤchtig genug ſind, auf ihre perſoͤnliche Subſiſtenz<lb/> Verzicht zu thun, und ſich gegen einen Blutſold als<lb/> ein ſachliches Werkzeug zu verdingen, die Rechte<lb/> anderer Voͤlker willkuͤhrlich zu verletzen und dadurch<lb/> den Deſpotismus mitzuverbreiten, oder auf den<lb/> Thron zu heben, oder in ihrem eignen Vaterlande<lb/> ihn fernerhin zu ſichern. <note place="foot" n="*)">„O lebte Tacitus noch, und ſaͤhe jezt eine <hi rendition="#g">Deutſche</hi> Armee,<lb/> vor der Rom ſonſt zitterte, — er wuͤrde ausrufen: Schande<lb/> fuͤr Deutſchland! Das ſind keine Teutonen mehr: — Die fech-<lb/> ten um Sold, nicht mehr fuͤr Freyheit und Vaterland!“ —<lb/> Man ſehe <hi rendition="#g">Leben und Thaten des Freyherrn Quin</hi>-<lb/><hi rendition="#g">etius Heymeran von Flaming</hi> <hi rendition="#aq">II.</hi> Th. S. 261.<lb/> Berlin bey Voß. — „Bey der Verdingung der Truppen ei-<lb/> nes Staats (oder eines Furſten) an einen andern, gegen einen<lb/> nicht gemeinſchaftlichen Feind (z. B. der Heſſen, Braunſchwei-<lb/> ger und Hannoveraner gegen Nordamerika u. ſ. w.) werden<lb/> die Unterthanen als nach Belieben zu handhabende Sachen<lb/> gebraucht und verbraucht (und nicht behandelt als ſelbſtſtaͤndige<lb/> Perſonen nach unveraͤußerlichen Rechten.)“ — So <hi rendition="#g">Kane</hi><lb/> im <hi rendition="#g">philoſ</hi>. <hi rendition="#g">Entwurf zum ewigen Frieden</hi>, S. 8</note> Ein Menſch aber,<lb/> der auf ſeine Menſchenrechte, Wuͤrde, Pflicht und<lb/> Beſtimmung Verzicht thut, der nicht wie der jetzige<lb/> Franzoſe, als aktiver Vaterlaͤnder, bloß zu den<lb/> Waffen greift, um ſeine Nation und deren Rechte<lb/> gegen jeden ungerechten Machtanfall zu vertheidi-<lb/> gen, — der wirft ſich in den Koth: und wer kann<lb/> ihn achten?“</p><lb/> <p>„Hiezu koͤmmt, daß die Oberleute den Mann,<lb/> der ſtirbt, oder als Kruͤppel verabſchiedet und aufs<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [265/0277]
großentheils Menſchen, welche dumm oder nieder-
traͤchtig genug ſind, auf ihre perſoͤnliche Subſiſtenz
Verzicht zu thun, und ſich gegen einen Blutſold als
ein ſachliches Werkzeug zu verdingen, die Rechte
anderer Voͤlker willkuͤhrlich zu verletzen und dadurch
den Deſpotismus mitzuverbreiten, oder auf den
Thron zu heben, oder in ihrem eignen Vaterlande
ihn fernerhin zu ſichern. *) Ein Menſch aber,
der auf ſeine Menſchenrechte, Wuͤrde, Pflicht und
Beſtimmung Verzicht thut, der nicht wie der jetzige
Franzoſe, als aktiver Vaterlaͤnder, bloß zu den
Waffen greift, um ſeine Nation und deren Rechte
gegen jeden ungerechten Machtanfall zu vertheidi-
gen, — der wirft ſich in den Koth: und wer kann
ihn achten?“
„Hiezu koͤmmt, daß die Oberleute den Mann,
der ſtirbt, oder als Kruͤppel verabſchiedet und aufs
*) „O lebte Tacitus noch, und ſaͤhe jezt eine Deutſche Armee,
vor der Rom ſonſt zitterte, — er wuͤrde ausrufen: Schande
fuͤr Deutſchland! Das ſind keine Teutonen mehr: — Die fech-
ten um Sold, nicht mehr fuͤr Freyheit und Vaterland!“ —
Man ſehe Leben und Thaten des Freyherrn Quin-
etius Heymeran von Flaming II. Th. S. 261.
Berlin bey Voß. — „Bey der Verdingung der Truppen ei-
nes Staats (oder eines Furſten) an einen andern, gegen einen
nicht gemeinſchaftlichen Feind (z. B. der Heſſen, Braunſchwei-
ger und Hannoveraner gegen Nordamerika u. ſ. w.) werden
die Unterthanen als nach Belieben zu handhabende Sachen
gebraucht und verbraucht (und nicht behandelt als ſelbſtſtaͤndige
Perſonen nach unveraͤußerlichen Rechten.)“ — So Kane
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