mir sey aber doch kein Exempel von gesetzlich hingerichteten Königen weiter bekannt, als von den drey angegebnen. Was den Lacedämonier be- langt, fuhr ich fort, so war der ein Unterthan der Gesetze, und folglich auch der Pönalverordnungen. Seine Hinrichtung war zwar höchst ungerecht, denn Agis war unschuldig, aber es war doch keine Frage in jener Republik: ob man den Vorsteher derselben, welchem man sehr uneigentlich den Namen König gab, hinrichten könnte, sobald er nach den Gesetzen des Todes schuldig wäre erkannt worden. Zu Lacedämon wurde Agis durch ein altes Gesetz verurtheilt, und nicht durch eine Ver- ordnung, welche erst bey einer Volksrevolution wäre gemacht worden.
König CarlI. in England, wurde zwar un- ter gerichtlicher Form getödtet, aber die, welche sich über ihn zu sprechen erkühnten, waren nicht die englische Nation: es waren die Anhänger des Cromwels, und seiner Parthey. Die Nation hatte diese Faction nicht als eine Vertreterinn ihrer Rechte aufgestellt, folglich konnte dieselbe auch nicht das Todesurtheil über CarlI. sprechen; ihr Spruch war folglich ungerecht; und so schul- dig dieser Prinz auch seyn mogte, so war [ - 4 Zeichen fehlen] seine Ermordung eine grausame Ungerechtigkeit, und ein schröcklicher Eingriff in die Rechte des englischen
mir ſey aber doch kein Exempel von geſetzlich hingerichteten Koͤnigen weiter bekannt, als von den drey angegebnen. Was den Lacedaͤmonier be- langt, fuhr ich fort, ſo war der ein Unterthan der Geſetze, und folglich auch der Poͤnalverordnungen. Seine Hinrichtung war zwar hoͤchſt ungerecht, denn Agis war unſchuldig, aber es war doch keine Frage in jener Republik: ob man den Vorſteher derſelben, welchem man ſehr uneigentlich den Namen Koͤnig gab, hinrichten koͤnnte, ſobald er nach den Geſetzen des Todes ſchuldig waͤre erkannt worden. Zu Lacedaͤmon wurde Agis durch ein altes Geſetz verurtheilt, und nicht durch eine Ver- ordnung, welche erſt bey einer Volksrevolution waͤre gemacht worden.
Koͤnig CarlI. in England, wurde zwar un- ter gerichtlicher Form getoͤdtet, aber die, welche ſich uͤber ihn zu ſprechen erkuͤhnten, waren nicht die engliſche Nation: es waren die Anhaͤnger des Cromwels, und ſeiner Parthey. Die Nation hatte dieſe Faction nicht als eine Vertreterinn ihrer Rechte aufgeſtellt, folglich konnte dieſelbe auch nicht das Todesurtheil uͤber CarlI. ſprechen; ihr Spruch war folglich ungerecht; und ſo ſchul- dig dieſer Prinz auch ſeyn mogte, ſo war [ – 4 Zeichen fehlen] ſeine Ermordung eine grauſame Ungerechtigkeit, und ein ſchroͤcklicher Eingriff in die Rechte des engliſchen
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mir ſey aber doch kein Exempel von geſetzlich
hingerichteten Koͤnigen weiter bekannt, als von
den drey angegebnen. Was den Lacedaͤmonier be-
langt, fuhr ich fort, ſo war der ein Unterthan der
Geſetze, und folglich auch der Poͤnalverordnungen.
Seine Hinrichtung war zwar hoͤchſt ungerecht, denn
Agis war unſchuldig, aber es war doch keine
Frage in jener Republik: ob man den Vorſteher
derſelben, welchem man ſehr uneigentlich den
Namen Koͤnig gab, hinrichten koͤnnte, ſobald er
nach den Geſetzen des Todes ſchuldig waͤre erkannt
worden. Zu Lacedaͤmon wurde Agis durch ein
altes Geſetz verurtheilt, und nicht durch eine Ver-
ordnung, welche erſt bey einer Volksrevolution waͤre
gemacht worden.
Koͤnig Carl I. in England, wurde zwar un-
ter gerichtlicher Form getoͤdtet, aber die, welche
ſich uͤber ihn zu ſprechen erkuͤhnten, waren nicht die
engliſche Nation: es waren die Anhaͤnger des
Cromwels, und ſeiner Parthey. Die Nation
hatte dieſe Faction nicht als eine Vertreterinn ihrer
Rechte aufgeſtellt, folglich konnte dieſelbe auch
nicht das Todesurtheil uͤber Carl I. ſprechen;
ihr Spruch war folglich ungerecht; und ſo ſchul-
dig dieſer Prinz auch ſeyn mogte, ſo war ____ ſeine
Ermordung eine grauſame Ungerechtigkeit, und ein
ſchroͤcklicher Eingriff in die Rechte des engliſchen
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/318>, abgerufen am 22.11.2024.
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