ein Mann, wie man ihn nicht besser wünschen konnte.
Durch ihn erfuhr ich auch, wie man so ganz nach dem Völkerrecht die deutschen Geißeln in Frankreich behandelte. So waren die Worm[ser] städtischen und bischöflichen Geißeln, welche zur Sicherung der Neu-Constitutionisten am Rhein, nach Frankreich geschickt waren, vor Landau's Belagerung, dort in und auf dem Wall ungehin- dert herum gewandert, blos unter Begleitung von drey Ordonnanzen. Sie logirten am Markte, dem Stadthause gegenüber, hatten drey Zimmer, nebst einem Speisesaal, kamen ungehindert zu- sammen, sahen weder -- wie hernach die Gegen- geißeln zu Erfurt -- Gitterstangen, noch durch- brochne Thüren, weder Wache auf dem Abtritt, noch Nachtstuhl in dem Zimmer: kurz, sie wurden gehalten, wie Geißeln, nicht wie Gefangene -- und dieß auf Kosten der französischen Nation. Die Mainzer Regierung mußte die edle Behand- lungsart, welche auch ihren Geißeln in Frank- reich wiederfahren war, endlich selbst rühmen; und so hatte Hr. Lever nicht unrecht, als er die Kurmainzer Regierung in Erfurt, in seiner Be- schwerde-Schrift vom 27sten Sept. 1794, auf ungegründete politische Jerenriaden über erschöpfte Staatskassen, auf mention des[ho]norable u. dgl.
ein Mann, wie man ihn nicht beſſer wuͤnſchen konnte.
Durch ihn erfuhr ich auch, wie man ſo ganz nach dem Voͤlkerrecht die deutſchen Geißeln in Frankreich behandelte. So waren die Worm[ſer] ſtaͤdtiſchen und biſchoͤflichen Geißeln, welche zur Sicherung der Neu-Conſtitutioniſten am Rhein, nach Frankreich geſchickt waren, vor Landau's Belagerung, dort in und auf dem Wall ungehin- dert herum gewandert, blos unter Begleitung von drey Ordonnanzen. Sie logirten am Markte, dem Stadthauſe gegenuͤber, hatten drey Zimmer, nebſt einem Speiſeſaal, kamen ungehindert zu- ſammen, ſahen weder — wie hernach die Gegen- geißeln zu Erfurt — Gitterſtangen, noch durch- brochne Thuͤren, weder Wache auf dem Abtritt, noch Nachtſtuhl in dem Zimmer: kurz, ſie wurden gehalten, wie Geißeln, nicht wie Gefangene — und dieß auf Koſten der franzoͤſiſchen Nation. Die Mainzer Regierung mußte die edle Behand- lungsart, welche auch ihren Geißeln in Frank- reich wiederfahren war, endlich ſelbſt ruͤhmen; und ſo hatte Hr. Lever nicht unrecht, als er die Kurmainzer Regierung in Erfurt, in ſeiner Be- ſchwerde-Schrift vom 27ſten Sept. 1794, auf ungegruͤndete politiſche Jerenriaden uͤber erſchoͤpfte Staatskaſſen, auf mention des[ho]norable u. dgl.
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ein Mann, wie man ihn nicht beſſer wuͤnſchen
konnte.
Durch ihn erfuhr ich auch, wie man ſo ganz
nach dem Voͤlkerrecht die deutſchen Geißeln in
Frankreich behandelte. So waren die Wormſer
ſtaͤdtiſchen und biſchoͤflichen Geißeln, welche zur
Sicherung der Neu-Conſtitutioniſten am Rhein,
nach Frankreich geſchickt waren, vor Landau's
Belagerung, dort in und auf dem Wall ungehin-
dert herum gewandert, blos unter Begleitung von
drey Ordonnanzen. Sie logirten am Markte,
dem Stadthauſe gegenuͤber, hatten drey Zimmer,
nebſt einem Speiſeſaal, kamen ungehindert zu-
ſammen, ſahen weder — wie hernach die Gegen-
geißeln zu Erfurt — Gitterſtangen, noch durch-
brochne Thuͤren, weder Wache auf dem Abtritt,
noch Nachtſtuhl in dem Zimmer: kurz, ſie wurden
gehalten, wie Geißeln, nicht wie Gefangene —
und dieß auf Koſten der franzoͤſiſchen Nation.
Die Mainzer Regierung mußte die edle Behand-
lungsart, welche auch ihren Geißeln in Frank-
reich wiederfahren war, endlich ſelbſt ruͤhmen;
und ſo hatte Hr. Lever nicht unrecht, als er die
Kurmainzer Regierung in Erfurt, in ſeiner Be-
ſchwerde-Schrift vom 27ſten Sept. 1794, auf
ungegruͤndete politiſche Jerenriaden uͤber erſchoͤpfte
Staatskaſſen, auf mention deshonorable u. dgl.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/175>, abgerufen am 11.12.2024.
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