alle Waaren beträchtlich, aber nun war auch alles zu haben, wenn man nur Papier hatte: viele ver- kauften jezt, welche vorher für den geringen Preis nicht verkaufen mogten. Hätte man das Maxi- mum erhöhen wollen, so würde dieses, weil doch bald wieder eine neue Erhöhung nothwendig ge- worden wäre, nur neue verdrießliche Umstände, und Verwirrungen bewirkt haben.
Waaren taxiren, heißt es im Gesetz, gehört dann nur für den Staat, wenn Gefahr da ist, daß der Staat ohne eine solche Taxe Schaden leiden würde: sonst hat jeder Einwohner das Recht, das Seinige so hoch und so niedrig zu verkaufen, als er will. Der Konvent hat also bey der Kassation des Maximums sich nur eines Rechts begeben, welches er bisher wegen der mißlichen Lage des Staats hatte usurpiren müssen.
Niemand verlohr eigentlich bey der Aufhebung des Maximums: denn mußte man me[h]r geben, so erhielt man auch mehr für das, was man zu verkaufen hatte, und der Tagelohn der Arbeiter mußte natürlich auch erhöhet werden. Man hat zwar in allen ausländischen Zeitungen geweißagt, daß die französische Republik den lezten Herzstoß bekommen hätte durch die Abschaffung der allge- meinen Waaren-Taxe, aber auch diese Weissa- gung ist wie so viele andere, ohne Erfüllung ge-
alle Waaren betraͤchtlich, aber nun war auch alles zu haben, wenn man nur Papier hatte: viele ver- kauften jezt, welche vorher fuͤr den geringen Preis nicht verkaufen mogten. Haͤtte man das Maxi- mum erhoͤhen wollen, ſo wuͤrde dieſes, weil doch bald wieder eine neue Erhoͤhung nothwendig ge- worden waͤre, nur neue verdrießliche Umſtaͤnde, und Verwirrungen bewirkt haben.
Waaren taxiren, heißt es im Geſetz, gehoͤrt dann nur fuͤr den Staat, wenn Gefahr da iſt, daß der Staat ohne eine ſolche Taxe Schaden leiden wuͤrde: ſonſt hat jeder Einwohner das Recht, das Seinige ſo hoch und ſo niedrig zu verkaufen, als er will. Der Konvent hat alſo bey der Kaſſation des Maximums ſich nur eines Rechts begeben, welches er bisher wegen der mißlichen Lage des Staats hatte uſurpiren muͤſſen.
Niemand verlohr eigentlich bey der Aufhebung des Maximums: denn mußte man me[h]r geben, ſo erhielt man auch mehr fuͤr das, was man zu verkaufen hatte, und der Tagelohn der Arbeiter mußte natuͤrlich auch erhoͤhet werden. Man hat zwar in allen auslaͤndiſchen Zeitungen geweißagt, daß die franzoͤſiſche Republik den lezten Herzſtoß bekommen haͤtte durch die Abſchaffung der allge- meinen Waaren-Taxe, aber auch dieſe Weiſſa- gung iſt wie ſo viele andere, ohne Erfuͤllung ge-
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alle Waaren betraͤchtlich, aber nun war auch alles
zu haben, wenn man nur Papier hatte: viele ver-
kauften jezt, welche vorher fuͤr den geringen Preis
nicht verkaufen mogten. Haͤtte man das Maxi-
mum erhoͤhen wollen, ſo wuͤrde dieſes, weil doch
bald wieder eine neue Erhoͤhung nothwendig ge-
worden waͤre, nur neue verdrießliche Umſtaͤnde,
und Verwirrungen bewirkt haben.
Waaren taxiren, heißt es im Geſetz, gehoͤrt
dann nur fuͤr den Staat, wenn Gefahr da iſt, daß
der Staat ohne eine ſolche Taxe Schaden leiden
wuͤrde: ſonſt hat jeder Einwohner das Recht,
das Seinige ſo hoch und ſo niedrig zu verkaufen,
als er will. Der Konvent hat alſo bey der Kaſſation
des Maximums ſich nur eines Rechts begeben,
welches er bisher wegen der mißlichen Lage des
Staats hatte uſurpiren muͤſſen.
Niemand verlohr eigentlich bey der Aufhebung
des Maximums: denn mußte man mehr geben,
ſo erhielt man auch mehr fuͤr das, was man zu
verkaufen hatte, und der Tagelohn der Arbeiter
mußte natuͤrlich auch erhoͤhet werden. Man hat
zwar in allen auslaͤndiſchen Zeitungen geweißagt,
daß die franzoͤſiſche Republik den lezten Herzſtoß
bekommen haͤtte durch die Abſchaffung der allge-
meinen Waaren-Taxe, aber auch dieſe Weiſſa-
gung iſt wie ſo viele andere, ohne Erfuͤllung ge-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/58>, abgerufen am 21.11.2024.
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