die Volkssocietäten, und vorzüglich die Jakobiner, die größten und stärksten Stützen dieses Systems gewesen sind. Man hatte nun einen Probierstein, nach welchem man den wahren Bürger von dem Royalisten, von dem Aristokraten und von dem Freund der Pfaffen richtig unterscheiden konnte -- die Freyheit und die Gleichheit.
Gleich nach dem Verfall der königlichen Gewalt (im Sept. 1792) fing man an, genau auf alle Bewe- gungen Acht zu geben, welche die Wiederherstel- lung der Ungleichheit zum Endzweck haben könnte. Daher die Surveillance. Konnte nun ein Bürger oder eine Bürgerin beschuldiget werden, daß sie freyheitswidrige Grundsätze hegten, so wurden sie für verdächtig gehalten, angeklagt und bestraft.
Anfänglich wurde man nur dann verdächtig, wenn man geradezu royalistische oder aristokratische Gesinnungen äußerte, oder solche Handlungen be- ging, woraus man sie ohne Mühe folgern konnte: aber bald dehnte man diesen Verdacht auf alle Uebertretungen der neuen Gesetze aus, und siehe da, der zehnte Theil der Nation ward verdächtig. Daß sehr viel unschuldige Menschen zur Ungebühr aus Privathaß, aus Neid und aus andern unrei- nen Ursachen für verdächtig gehalten wurden, ist außer allem Zweifel. Aber leider, die Nothwen- digkeit machte den schrecklichen Grundsatz zur Richt-
die Volksſocietaͤten, und vorzuͤglich die Jakobiner, die groͤßten und ſtaͤrkſten Stuͤtzen dieſes Syſtems geweſen ſind. Man hatte nun einen Probierſtein, nach welchem man den wahren Buͤrger von dem Royaliſten, von dem Ariſtokraten und von dem Freund der Pfaffen richtig unterſcheiden konnte — die Freyheit und die Gleichheit.
Gleich nach dem Verfall der koͤniglichen Gewalt (im Sept. 1792) fing man an, genau auf alle Bewe- gungen Acht zu geben, welche die Wiederherſtel- lung der Ungleichheit zum Endzweck haben koͤnnte. Daher die Surveillance. Konnte nun ein Buͤrger oder eine Buͤrgerin beſchuldiget werden, daß ſie freyheitswidrige Grundſaͤtze hegten, ſo wurden ſie fuͤr verdaͤchtig gehalten, angeklagt und beſtraft.
Anfaͤnglich wurde man nur dann verdaͤchtig, wenn man geradezu royaliſtiſche oder ariſtokratiſche Geſinnungen aͤußerte, oder ſolche Handlungen be- ging, woraus man ſie ohne Muͤhe folgern konnte: aber bald dehnte man dieſen Verdacht auf alle Uebertretungen der neuen Geſetze aus, und ſiehe da, der zehnte Theil der Nation ward verdaͤchtig. Daß ſehr viel unſchuldige Menſchen zur Ungebuͤhr aus Privathaß, aus Neid und aus andern unrei- nen Urſachen fuͤr verdaͤchtig gehalten wurden, iſt außer allem Zweifel. Aber leider, die Nothwen- digkeit machte den ſchrecklichen Grundſatz zur Richt-
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die Volksſocietaͤten, und vorzuͤglich die Jakobiner,
die groͤßten und ſtaͤrkſten Stuͤtzen dieſes Syſtems
geweſen ſind. Man hatte nun einen Probierſtein,
nach welchem man den wahren Buͤrger von dem
Royaliſten, von dem Ariſtokraten und von dem
Freund der Pfaffen richtig unterſcheiden konnte —
die Freyheit und die Gleichheit.
Gleich nach dem Verfall der koͤniglichen Gewalt
(im Sept. 1792) fing man an, genau auf alle Bewe-
gungen Acht zu geben, welche die Wiederherſtel-
lung der Ungleichheit zum Endzweck haben koͤnnte.
Daher die Surveillance. Konnte nun ein Buͤrger
oder eine Buͤrgerin beſchuldiget werden, daß ſie
freyheitswidrige Grundſaͤtze hegten, ſo wurden ſie
fuͤr verdaͤchtig gehalten, angeklagt und beſtraft.
Anfaͤnglich wurde man nur dann verdaͤchtig,
wenn man geradezu royaliſtiſche oder ariſtokratiſche
Geſinnungen aͤußerte, oder ſolche Handlungen be-
ging, woraus man ſie ohne Muͤhe folgern konnte:
aber bald dehnte man dieſen Verdacht auf alle
Uebertretungen der neuen Geſetze aus, und ſiehe
da, der zehnte Theil der Nation ward verdaͤchtig.
Daß ſehr viel unſchuldige Menſchen zur Ungebuͤhr
aus Privathaß, aus Neid und aus andern unrei-
nen Urſachen fuͤr verdaͤchtig gehalten wurden, iſt
außer allem Zweifel. Aber leider, die Nothwen-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/98>, abgerufen am 21.11.2024.
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