gerne zu, daß an den Preußischen Gerichtshöfen weit weniger Irregularitäten gefunden werden, als sonst wo. Man denke an die herrliche Gerech- tigkeitspflege in den Reichsstädten, und wers nicht weis, lasse sichs erzählen, er wird erstaunen! In- dessen will ich doch zu seiner Zeit ein Bändchen merkwürdiger Rechstfälle ins Publikum schi- cken, worüber auch mancher Herr zu -- und zu -- und an andern Orten mehr, die juristische Nase garstig rümpfen soll. Aber ich muß wieder fort- fahren.
Da nun keinem Nonjustizcommissarius erlaubt ist, und das von Rechts wegen, eine Rechtssache vor Gericht zu bea[s]vociren, so wurden natürlich der Sol- dat Urban und der Zimmermeister Haak, nach den Verfassern ihrer eingegebenen Schriften befragt, und beyde -- ob sie mir gleich aufs heiligste versprochen hatten, meinen Namen zu verschweigen -- be- kannten auf mich. Im Vorbeygehen muß ich an- merken, daß man Unrecht thut, sich auf Leute zu verlassen, welche durch einen Eid getrieben wer- den können, ihr Wort zu brechen. Ich für mei- nen Theil halte den Eid für ein sehr elendes Mit- tel, die Wahrheit heraus zubringen, und wenn ich höre, daß eine Sache durch einen Eid sey berich- tiget worden, so zweifle ich desto stärker an ihrer Richtigkeit, besonders wenn das Interesse des
gerne zu, daß an den Preußiſchen Gerichtshoͤfen weit weniger Irregularitaͤten gefunden werden, als ſonſt wo. Man denke an die herrliche Gerech- tigkeitspflege in den Reichsſtaͤdten, und wers nicht weis, laſſe ſichs erzaͤhlen, er wird erſtaunen! In- deſſen will ich doch zu ſeiner Zeit ein Baͤndchen merkwuͤrdiger Rechstfaͤlle ins Publikum ſchi- cken, woruͤber auch mancher Herr zu — und zu — und an andern Orten mehr, die juriſtiſche Naſe garſtig ruͤmpfen ſoll. Aber ich muß wieder fort- fahren.
Da nun keinem Nonjuſtizcommiſſarius erlaubt iſt, und das von Rechts wegen, eine Rechtsſache vor Gericht zu bea[ſ]vociren, ſo wurden natuͤrlich der Sol- dat Urban und der Zimmermeiſter Haak, nach den Verfaſſern ihrer eingegebenen Schriften befragt, und beyde — ob ſie mir gleich aufs heiligſte verſprochen hatten, meinen Namen zu verſchweigen — be- kannten auf mich. Im Vorbeygehen muß ich an- merken, daß man Unrecht thut, ſich auf Leute zu verlaſſen, welche durch einen Eid getrieben wer- den koͤnnen, ihr Wort zu brechen. Ich fuͤr mei- nen Theil halte den Eid fuͤr ein ſehr elendes Mit- tel, die Wahrheit heraus zubringen, und wenn ich hoͤre, daß eine Sache durch einen Eid ſey berich- tiget worden, ſo zweifle ich deſto ſtaͤrker an ihrer Richtigkeit, beſonders wenn das Intereſſe des
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0124"n="116"/>
gerne zu, daß an den Preußiſchen Gerichtshoͤfen<lb/>
weit weniger Irregularitaͤten gefunden werden,<lb/>
als ſonſt wo. Man denke an die herrliche Gerech-<lb/>
tigkeitspflege in den Reichsſtaͤdten, und wers nicht<lb/>
weis, laſſe ſichs erzaͤhlen, er wird erſtaunen! In-<lb/>
deſſen will ich doch zu ſeiner Zeit ein Baͤndchen<lb/><hirendition="#g">merkwuͤrdiger Rechstfaͤlle</hi> ins Publikum ſchi-<lb/>
cken, woruͤber auch mancher Herr zu — und zu<lb/>— und an andern Orten mehr, die juriſtiſche Naſe<lb/>
garſtig ruͤmpfen ſoll. Aber ich muß wieder fort-<lb/>
fahren.</p><lb/><p>Da nun keinem Nonjuſtizcommiſſarius erlaubt<lb/>
iſt, und das von Rechts wegen, eine Rechtsſache vor<lb/>
Gericht zu bea<supplied>ſ</supplied>vociren, ſo wurden natuͤrlich der Sol-<lb/>
dat Urban und der Zimmermeiſter Haak, nach den<lb/>
Verfaſſern ihrer eingegebenen Schriften befragt, und<lb/>
beyde — ob ſie mir gleich aufs heiligſte verſprochen<lb/>
hatten, meinen Namen zu verſchweigen — be-<lb/>
kannten auf mich. Im Vorbeygehen muß ich an-<lb/>
merken, daß man Unrecht thut, ſich auf Leute zu<lb/>
verlaſſen, welche durch einen Eid getrieben wer-<lb/>
den koͤnnen, ihr Wort zu brechen. Ich fuͤr mei-<lb/>
nen Theil halte den Eid fuͤr ein ſehr elendes Mit-<lb/>
tel, die Wahrheit heraus zubringen, und wenn ich<lb/>
hoͤre, daß eine Sache durch einen Eid ſey berich-<lb/>
tiget worden, ſo zweifle ich deſto ſtaͤrker an ihrer<lb/>
Richtigkeit, beſonders wenn das Intereſſe des<lb/></p></div></body></text></TEI>
[116/0124]
gerne zu, daß an den Preußiſchen Gerichtshoͤfen
weit weniger Irregularitaͤten gefunden werden,
als ſonſt wo. Man denke an die herrliche Gerech-
tigkeitspflege in den Reichsſtaͤdten, und wers nicht
weis, laſſe ſichs erzaͤhlen, er wird erſtaunen! In-
deſſen will ich doch zu ſeiner Zeit ein Baͤndchen
merkwuͤrdiger Rechstfaͤlle ins Publikum ſchi-
cken, woruͤber auch mancher Herr zu — und zu
— und an andern Orten mehr, die juriſtiſche Naſe
garſtig ruͤmpfen ſoll. Aber ich muß wieder fort-
fahren.
Da nun keinem Nonjuſtizcommiſſarius erlaubt
iſt, und das von Rechts wegen, eine Rechtsſache vor
Gericht zu beaſvociren, ſo wurden natuͤrlich der Sol-
dat Urban und der Zimmermeiſter Haak, nach den
Verfaſſern ihrer eingegebenen Schriften befragt, und
beyde — ob ſie mir gleich aufs heiligſte verſprochen
hatten, meinen Namen zu verſchweigen — be-
kannten auf mich. Im Vorbeygehen muß ich an-
merken, daß man Unrecht thut, ſich auf Leute zu
verlaſſen, welche durch einen Eid getrieben wer-
den koͤnnen, ihr Wort zu brechen. Ich fuͤr mei-
nen Theil halte den Eid fuͤr ein ſehr elendes Mit-
tel, die Wahrheit heraus zubringen, und wenn ich
hoͤre, daß eine Sache durch einen Eid ſey berich-
tiget worden, ſo zweifle ich deſto ſtaͤrker an ihrer
Richtigkeit, beſonders wenn das Intereſſe des
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/124>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.