Rede des Herrn Fromm bestimmte mich mitzuge- hen, und Hr. Fromm führte mich auf das Garten- haus des Herrn Senators Seydler, wo jede Wo- che eine Gesellschaft zusammen kommt, welche Assemblee genannt wird. Es sind mehrere Gesell- schafteu dieser Art in Nordhausen, und mehrere von den Honoratioren der Stadt nehmen an diesen verschiedenen Conventen Antheil: eine ist jedoch da, wozu niemand, als die Bestimmten, Zutritt hat: ich glaube, diese hieß Concordia, und ist so eine Art von Freymäurerloge, welche ich weiter nicht näher kennen lernte.
Bey Hn. Seydler traf ich jetzt den Justizcom- missar Lange, und noch viele artige Nordhäuser von Extraction. Adel ist überhaupt in dieser Stadt nicht: die Bürgerschaft besteht schon seit den großen hier vorgefallenen Mordgräueln nur aus Bürgerli- chen, ob sie gleich vor Olims Zeiten ihren Pa- tricieradel so gut hatte, als Frankfurt, Nürn- berg und die meisten Reichsstädte. Allein unter der Regierung K. Carls des vierten, fand die Bür- gerschaft für nöthig, wider ihren Magistrat zu re- belliren, und alle Edelleute, welche nicht entwi- schen konnten, todtzuschlagen. Diese entsetzliche That würde zu jeder andern Zeit derb seyn bestraft worden, aber K. Carl IV. verzieh den Einwohnern, ließ sich Geld geben, und confirmirte eine Consti-
Rede des Herrn Fromm beſtimmte mich mitzuge- hen, und Hr. Fromm fuͤhrte mich auf das Garten- haus des Herrn Senators Seydler, wo jede Wo- che eine Geſellſchaft zuſammen kommt, welche Aſſemblee genannt wird. Es ſind mehrere Geſell- ſchafteu dieſer Art in Nordhauſen, und mehrere von den Honoratioren der Stadt nehmen an dieſen verſchiedenen Conventen Antheil: eine iſt jedoch da, wozu niemand, als die Beſtimmten, Zutritt hat: ich glaube, dieſe hieß Concordia, und iſt ſo eine Art von Freymaͤurerloge, welche ich weiter nicht naͤher kennen lernte.
Bey Hn. Seydler traf ich jetzt den Juſtizcom- miſſar Lange, und noch viele artige Nordhaͤuſer von Extraction. Adel iſt uͤberhaupt in dieſer Stadt nicht: die Buͤrgerſchaft beſteht ſchon ſeit den großen hier vorgefallenen Mordgraͤueln nur aus Buͤrgerli- chen, ob ſie gleich vor Olims Zeiten ihren Pa- tricieradel ſo gut hatte, als Frankfurt, Nuͤrn- berg und die meiſten Reichsſtaͤdte. Allein unter der Regierung K. Carls des vierten, fand die Buͤr- gerſchaft fuͤr noͤthig, wider ihren Magiſtrat zu re- belliren, und alle Edelleute, welche nicht entwi- ſchen konnten, todtzuſchlagen. Dieſe entſetzliche That wuͤrde zu jeder andern Zeit derb ſeyn beſtraft worden, aber K. Carl IV. verzieh den Einwohnern, ließ ſich Geld geben, und confirmirte eine Conſti-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0204"n="196"/>
Rede des Herrn Fromm beſtimmte mich mitzuge-<lb/>
hen, und Hr. Fromm fuͤhrte mich auf das Garten-<lb/>
haus des Herrn Senators Seydler, wo jede Wo-<lb/>
che eine Geſellſchaft zuſammen kommt, welche<lb/>
Aſſemblee genannt wird. Es ſind mehrere Geſell-<lb/>ſchafteu dieſer Art in Nordhauſen, und mehrere<lb/>
von den Honoratioren der Stadt nehmen an dieſen<lb/>
verſchiedenen Conventen Antheil: eine iſt jedoch<lb/>
da, wozu niemand, als die Beſtimmten, Zutritt<lb/>
hat: ich glaube, dieſe hieß Concordia, und iſt<lb/>ſo eine Art von Freymaͤurerloge, welche ich weiter<lb/>
nicht naͤher kennen lernte.</p><lb/><p>Bey Hn. Seydler traf ich jetzt den Juſtizcom-<lb/>
miſſar Lange, und noch viele artige Nordhaͤuſer<lb/>
von Extraction. Adel iſt uͤberhaupt in dieſer Stadt<lb/>
nicht: die Buͤrgerſchaft beſteht ſchon ſeit den großen<lb/>
hier vorgefallenen Mordgraͤueln nur aus Buͤrgerli-<lb/>
chen, ob ſie gleich vor Olims Zeiten ihren <hirendition="#g">Pa</hi>-<lb/><hirendition="#g">tricieradel</hi>ſo gut hatte, als Frankfurt, Nuͤrn-<lb/>
berg und die meiſten Reichsſtaͤdte. Allein unter<lb/>
der Regierung K. Carls des vierten, fand die Buͤr-<lb/>
gerſchaft fuͤr noͤthig, wider ihren Magiſtrat zu re-<lb/>
belliren, und alle Edelleute, welche nicht entwi-<lb/>ſchen konnten, todtzuſchlagen. Dieſe entſetzliche<lb/>
That wuͤrde zu jeder andern Zeit derb ſeyn beſtraft<lb/>
worden, aber K. Carl <hirendition="#aq">IV.</hi> verzieh den Einwohnern,<lb/>
ließ ſich Geld geben, und confirmirte eine Conſti-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[196/0204]
Rede des Herrn Fromm beſtimmte mich mitzuge-
hen, und Hr. Fromm fuͤhrte mich auf das Garten-
haus des Herrn Senators Seydler, wo jede Wo-
che eine Geſellſchaft zuſammen kommt, welche
Aſſemblee genannt wird. Es ſind mehrere Geſell-
ſchafteu dieſer Art in Nordhauſen, und mehrere
von den Honoratioren der Stadt nehmen an dieſen
verſchiedenen Conventen Antheil: eine iſt jedoch
da, wozu niemand, als die Beſtimmten, Zutritt
hat: ich glaube, dieſe hieß Concordia, und iſt
ſo eine Art von Freymaͤurerloge, welche ich weiter
nicht naͤher kennen lernte.
Bey Hn. Seydler traf ich jetzt den Juſtizcom-
miſſar Lange, und noch viele artige Nordhaͤuſer
von Extraction. Adel iſt uͤberhaupt in dieſer Stadt
nicht: die Buͤrgerſchaft beſteht ſchon ſeit den großen
hier vorgefallenen Mordgraͤueln nur aus Buͤrgerli-
chen, ob ſie gleich vor Olims Zeiten ihren Pa-
tricieradel ſo gut hatte, als Frankfurt, Nuͤrn-
berg und die meiſten Reichsſtaͤdte. Allein unter
der Regierung K. Carls des vierten, fand die Buͤr-
gerſchaft fuͤr noͤthig, wider ihren Magiſtrat zu re-
belliren, und alle Edelleute, welche nicht entwi-
ſchen konnten, todtzuſchlagen. Dieſe entſetzliche
That wuͤrde zu jeder andern Zeit derb ſeyn beſtraft
worden, aber K. Carl IV. verzieh den Einwohnern,
ließ ſich Geld geben, und confirmirte eine Conſti-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/204>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.