dekten und den Coder zu lesen, und doch hatte Kö- nig nichts weiter gesagt, als das Studium der Rechte nach jenen Compendien, welche nach der Ordnung der Pandekten u. s. w. eingerichtet sind, sey unbequem und lückenvoll, man müsse die Wis- senschaft nach einem beßer eingerichteten System lernen, dabey hatte er aber das Lesen der Pandek- ten u. s. w. ganz und gar nicht widerrathen, son- dern es vielmehr als höchst nöthig dem künftigen Juristen anempfohlen.
Ein gewißer Herr, welcher die Lage der Uni- versität, und die Gesinnungen der Professoren nä- her als ich kannte, versicherte mich, daß der Direk- tor Klein mein Gönner nicht sey, und daß dieser vielgeltende Mann alles aufbieten werde, um mein Fortkommen in jeder Hinsicht zu hintertreiben. Ich erstaunte: denn ich war mir bewußt, Herrn Ge- heimderath Klein in keinem Stück jemals beleidigt zu haben, und begrif daher nicht, wie ein Mann, der selbst zu lehren vorgab, was Recht und was Unrecht ist, doch einem Menschen schaden wollte, der sich nicht gegen ihn vergangen hatte: ich hatte zwar schon manche Beyspiele dieser Art gesehen und erlebt, aber daß grade Hr. Klein so anomalisch handeln könnte, wollte mir nicht so recht in den Kopf: denn ich halte sehr viel auf die rechtlichen Gesinnungen eines gelehrten Juristen, und erwarte
dekten und den Coder zu leſen, und doch hatte Koͤ- nig nichts weiter geſagt, als das Studium der Rechte nach jenen Compendien, welche nach der Ordnung der Pandekten u. ſ. w. eingerichtet ſind, ſey unbequem und luͤckenvoll, man muͤſſe die Wiſ- ſenſchaft nach einem beßer eingerichteten Syſtem lernen, dabey hatte er aber das Leſen der Pandek- ten u. ſ. w. ganz und gar nicht widerrathen, ſon- dern es vielmehr als hoͤchſt noͤthig dem kuͤnftigen Juriſten anempfohlen.
Ein gewißer Herr, welcher die Lage der Uni- verſitaͤt, und die Geſinnungen der Profeſſoren naͤ- her als ich kannte, verſicherte mich, daß der Direk- tor Klein mein Goͤnner nicht ſey, und daß dieſer vielgeltende Mann alles aufbieten werde, um mein Fortkommen in jeder Hinſicht zu hintertreiben. Ich erſtaunte: denn ich war mir bewußt, Herrn Ge- heimderath Klein in keinem Stuͤck jemals beleidigt zu haben, und begrif daher nicht, wie ein Mann, der ſelbſt zu lehren vorgab, was Recht und was Unrecht iſt, doch einem Menſchen ſchaden wollte, der ſich nicht gegen ihn vergangen hatte: ich hatte zwar ſchon manche Beyſpiele dieſer Art geſehen und erlebt, aber daß grade Hr. Klein ſo anomaliſch handeln koͤnnte, wollte mir nicht ſo recht in den Kopf: denn ich halte ſehr viel auf die rechtlichen Geſinnungen eines gelehrten Juriſten, und erwarte
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0047"n="39"/>
dekten und den Coder zu leſen, und doch hatte Koͤ-<lb/>
nig nichts weiter geſagt, als das Studium der<lb/>
Rechte nach jenen Compendien, welche nach der<lb/>
Ordnung der Pandekten u. ſ. w. eingerichtet ſind,<lb/>ſey unbequem und luͤckenvoll, man muͤſſe die Wiſ-<lb/>ſenſchaft nach einem beßer eingerichteten Syſtem<lb/>
lernen, dabey hatte er aber das Leſen der Pandek-<lb/>
ten u. ſ. w. ganz und gar nicht widerrathen, ſon-<lb/>
dern es vielmehr als hoͤchſt noͤthig dem kuͤnftigen<lb/>
Juriſten anempfohlen.</p><lb/><p>Ein gewißer Herr, welcher die Lage der Uni-<lb/>
verſitaͤt, und die Geſinnungen der Profeſſoren naͤ-<lb/>
her als ich kannte, verſicherte mich, daß der Direk-<lb/>
tor Klein mein Goͤnner nicht ſey, und daß dieſer<lb/>
vielgeltende Mann alles aufbieten werde, um mein<lb/>
Fortkommen in jeder Hinſicht zu hintertreiben. Ich<lb/>
erſtaunte: denn ich war mir bewußt, Herrn Ge-<lb/>
heimderath Klein in keinem Stuͤck jemals beleidigt<lb/>
zu haben, und begrif daher nicht, wie ein Mann,<lb/>
der ſelbſt zu lehren vorgab, was Recht und was<lb/>
Unrecht iſt, doch einem Menſchen ſchaden wollte,<lb/>
der ſich nicht gegen ihn vergangen hatte: ich hatte<lb/>
zwar ſchon manche Beyſpiele dieſer Art geſehen und<lb/>
erlebt, aber daß grade Hr. Klein ſo anomaliſch<lb/>
handeln koͤnnte, wollte mir nicht ſo recht in den<lb/>
Kopf: denn ich halte ſehr viel auf die rechtlichen<lb/>
Geſinnungen eines gelehrten Juriſten, und erwarte<lb/></p></div></body></text></TEI>
[39/0047]
dekten und den Coder zu leſen, und doch hatte Koͤ-
nig nichts weiter geſagt, als das Studium der
Rechte nach jenen Compendien, welche nach der
Ordnung der Pandekten u. ſ. w. eingerichtet ſind,
ſey unbequem und luͤckenvoll, man muͤſſe die Wiſ-
ſenſchaft nach einem beßer eingerichteten Syſtem
lernen, dabey hatte er aber das Leſen der Pandek-
ten u. ſ. w. ganz und gar nicht widerrathen, ſon-
dern es vielmehr als hoͤchſt noͤthig dem kuͤnftigen
Juriſten anempfohlen.
Ein gewißer Herr, welcher die Lage der Uni-
verſitaͤt, und die Geſinnungen der Profeſſoren naͤ-
her als ich kannte, verſicherte mich, daß der Direk-
tor Klein mein Goͤnner nicht ſey, und daß dieſer
vielgeltende Mann alles aufbieten werde, um mein
Fortkommen in jeder Hinſicht zu hintertreiben. Ich
erſtaunte: denn ich war mir bewußt, Herrn Ge-
heimderath Klein in keinem Stuͤck jemals beleidigt
zu haben, und begrif daher nicht, wie ein Mann,
der ſelbſt zu lehren vorgab, was Recht und was
Unrecht iſt, doch einem Menſchen ſchaden wollte,
der ſich nicht gegen ihn vergangen hatte: ich hatte
zwar ſchon manche Beyſpiele dieſer Art geſehen und
erlebt, aber daß grade Hr. Klein ſo anomaliſch
handeln koͤnnte, wollte mir nicht ſo recht in den
Kopf: denn ich halte ſehr viel auf die rechtlichen
Geſinnungen eines gelehrten Juriſten, und erwarte
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/47>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.