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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884.

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Die Form und der Bau des Hochofens.

Die Stärke des Bodensteins beträgt bei Holzkohlenhochöfen ge-
wöhnlich 30--40 cm, bei Kokshochöfen und Herstellung aus Chamotte-
steinen kaum unter 1 m, häufiger 1.25--1.5 m.

In allen Fällen muss die Oberkante des Bodensteins so weit über
die Erdoberfläche hervorragen, dass für das aus dem Ofen abfliessende
Roheisen das nöthige Gefälle bis zum Giessbette hin gewahrt bleibt.


Die Anordnung der Gestellsteine ist ziemlich einfach. Die
oben gegebene Abbildung Fig. 91 zeigt die Art und Weise, wie die
aus natürlich vorkommendem Materiale bestehenden Steine eines pris-
matischen Holzkohlenhochofen-Gestelles zusammengefügt werden. b ist,
wie schon erwähnt, der eine von zwei parallelen Backensteinen, welche
sich von vorn bis nach hinten erstrecken; an der Rückseite schliessen
sie den "Rückenstein" c ein, vorn, auf beiden Backensteinen aufruhend,
schliesst der "Tümpelstein" f das innere Gestell ab, während der Wall-
stein d gewöhnlich vor den Backensteinen hindurch geht und zwischen
den Pfeilern des Rauhgemäuers endigt. Die Einfügung der übrigen
Gestellsteine e, g, h bietet kaum etwas Bemerkenswerthes.

Kreisrunde Gestelle aus Chamottesteinen stellt man aus einzelnen
Lagen segmentförmiger Steine her. Freistehenden Gestellen für Koks-
hochöfen pflegt man eine Mauerstärke von 0.9--1 m zu geben. Ob man
dazu Steine benutzt, deren Länge jedesmal gleich der ganzen Mauer-
stärke ist oder ob man kürzere Steine in mehreren Schichten hinter-
einander zusammenfügt, hängt auch hier, wie bei der Herstellung des
Schachtes, vornehmlich von der Beschaffenheit der Steine selbst ab;
doch dürfte erstere Methode bei der Gestell- und Rastmauerung mehr
noch als bei der Schachtmauerung den Vorzug verdienen, und sie ist
deshalb auch die bei weitem üblichere. Für die Anbringung der Formen,
des Stichs u. s. w. müssen selbstverständlich die entsprechenden Oeff-
nungen gelassen werden, und man muss von vorn herein bei Her-
stellung der Steine hierauf Rücksicht nehmen.

Erhält der Ofen bei freistehendem Gestell offene Brust, so muss
der Wallstein zwischen den Steinen des Gestelles seine Stellung er-
halten und die letzteren müssen in Rücksicht hierauf an der betreffen-
den Stelle entsprechend weit vorspringen, wie die Abbildung Fig. 92 auf
S. 354 erkennen lässt. Die vorderen Flächen dieser Vorsprünge werden
mit starken gusseisernen Platten a a (Fig. 92--94) bekleidet, um gegen
Beschädigungen geschützt zu sein; und in den Platten giesst man ge-
wöhnlich Löcher ein zur Befestigung von Haken, welche zur Unter-
stützung schwerer, beim Betriebe benutzter Werkzeuge Verwendung
finden können.

Die Befestigung der Platten geschieht theils durch Schrauben,
welche in die Gestellsteine eingelassen werden, theils durch Bänder,
welche an den Platten befestigt sind und um das Gestell herumlaufen,
während ein Paar Queranker oben und unten die beiden Platten unter
sich verbinden (vergl. Fig. 92 und 93).

An diesen Stirnplatten des Gestelles kann nun auch die als Schutz
für den Wallstein dienende Wallplatte b durch Haken und Keile oder

Ledebur, Handbuch. 23
Die Form und der Bau des Hochofens.

Die Stärke des Bodensteins beträgt bei Holzkohlenhochöfen ge-
wöhnlich 30—40 cm, bei Kokshochöfen und Herstellung aus Chamotte-
steinen kaum unter 1 m, häufiger 1.25—1.5 m.

In allen Fällen muss die Oberkante des Bodensteins so weit über
die Erdoberfläche hervorragen, dass für das aus dem Ofen abfliessende
Roheisen das nöthige Gefälle bis zum Giessbette hin gewahrt bleibt.


Die Anordnung der Gestellsteine ist ziemlich einfach. Die
oben gegebene Abbildung Fig. 91 zeigt die Art und Weise, wie die
aus natürlich vorkommendem Materiale bestehenden Steine eines pris-
matischen Holzkohlenhochofen-Gestelles zusammengefügt werden. b ist,
wie schon erwähnt, der eine von zwei parallelen Backensteinen, welche
sich von vorn bis nach hinten erstrecken; an der Rückseite schliessen
sie den „Rückenstein“ c ein, vorn, auf beiden Backensteinen aufruhend,
schliesst der „Tümpelstein“ f das innere Gestell ab, während der Wall-
stein d gewöhnlich vor den Backensteinen hindurch geht und zwischen
den Pfeilern des Rauhgemäuers endigt. Die Einfügung der übrigen
Gestellsteine e, g, h bietet kaum etwas Bemerkenswerthes.

Kreisrunde Gestelle aus Chamottesteinen stellt man aus einzelnen
Lagen segmentförmiger Steine her. Freistehenden Gestellen für Koks-
hochöfen pflegt man eine Mauerstärke von 0.9—1 m zu geben. Ob man
dazu Steine benutzt, deren Länge jedesmal gleich der ganzen Mauer-
stärke ist oder ob man kürzere Steine in mehreren Schichten hinter-
einander zusammenfügt, hängt auch hier, wie bei der Herstellung des
Schachtes, vornehmlich von der Beschaffenheit der Steine selbst ab;
doch dürfte erstere Methode bei der Gestell- und Rastmauerung mehr
noch als bei der Schachtmauerung den Vorzug verdienen, und sie ist
deshalb auch die bei weitem üblichere. Für die Anbringung der Formen,
des Stichs u. s. w. müssen selbstverständlich die entsprechenden Oeff-
nungen gelassen werden, und man muss von vorn herein bei Her-
stellung der Steine hierauf Rücksicht nehmen.

Erhält der Ofen bei freistehendem Gestell offene Brust, so muss
der Wallstein zwischen den Steinen des Gestelles seine Stellung er-
halten und die letzteren müssen in Rücksicht hierauf an der betreffen-
den Stelle entsprechend weit vorspringen, wie die Abbildung Fig. 92 auf
S. 354 erkennen lässt. Die vorderen Flächen dieser Vorsprünge werden
mit starken gusseisernen Platten a a (Fig. 92—94) bekleidet, um gegen
Beschädigungen geschützt zu sein; und in den Platten giesst man ge-
wöhnlich Löcher ein zur Befestigung von Haken, welche zur Unter-
stützung schwerer, beim Betriebe benutzter Werkzeuge Verwendung
finden können.

Die Befestigung der Platten geschieht theils durch Schrauben,
welche in die Gestellsteine eingelassen werden, theils durch Bänder,
welche an den Platten befestigt sind und um das Gestell herumlaufen,
während ein Paar Queranker oben und unten die beiden Platten unter
sich verbinden (vergl. Fig. 92 und 93).

An diesen Stirnplatten des Gestelles kann nun auch die als Schutz
für den Wallstein dienende Wallplatte b durch Haken und Keile oder

Ledebur, Handbuch. 23
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[353/0407] Die Form und der Bau des Hochofens. Die Stärke des Bodensteins beträgt bei Holzkohlenhochöfen ge- wöhnlich 30—40 cm, bei Kokshochöfen und Herstellung aus Chamotte- steinen kaum unter 1 m, häufiger 1.25—1.5 m. In allen Fällen muss die Oberkante des Bodensteins so weit über die Erdoberfläche hervorragen, dass für das aus dem Ofen abfliessende Roheisen das nöthige Gefälle bis zum Giessbette hin gewahrt bleibt. Die Anordnung der Gestellsteine ist ziemlich einfach. Die oben gegebene Abbildung Fig. 91 zeigt die Art und Weise, wie die aus natürlich vorkommendem Materiale bestehenden Steine eines pris- matischen Holzkohlenhochofen-Gestelles zusammengefügt werden. b ist, wie schon erwähnt, der eine von zwei parallelen Backensteinen, welche sich von vorn bis nach hinten erstrecken; an der Rückseite schliessen sie den „Rückenstein“ c ein, vorn, auf beiden Backensteinen aufruhend, schliesst der „Tümpelstein“ f das innere Gestell ab, während der Wall- stein d gewöhnlich vor den Backensteinen hindurch geht und zwischen den Pfeilern des Rauhgemäuers endigt. Die Einfügung der übrigen Gestellsteine e, g, h bietet kaum etwas Bemerkenswerthes. Kreisrunde Gestelle aus Chamottesteinen stellt man aus einzelnen Lagen segmentförmiger Steine her. Freistehenden Gestellen für Koks- hochöfen pflegt man eine Mauerstärke von 0.9—1 m zu geben. Ob man dazu Steine benutzt, deren Länge jedesmal gleich der ganzen Mauer- stärke ist oder ob man kürzere Steine in mehreren Schichten hinter- einander zusammenfügt, hängt auch hier, wie bei der Herstellung des Schachtes, vornehmlich von der Beschaffenheit der Steine selbst ab; doch dürfte erstere Methode bei der Gestell- und Rastmauerung mehr noch als bei der Schachtmauerung den Vorzug verdienen, und sie ist deshalb auch die bei weitem üblichere. Für die Anbringung der Formen, des Stichs u. s. w. müssen selbstverständlich die entsprechenden Oeff- nungen gelassen werden, und man muss von vorn herein bei Her- stellung der Steine hierauf Rücksicht nehmen. Erhält der Ofen bei freistehendem Gestell offene Brust, so muss der Wallstein zwischen den Steinen des Gestelles seine Stellung er- halten und die letzteren müssen in Rücksicht hierauf an der betreffen- den Stelle entsprechend weit vorspringen, wie die Abbildung Fig. 92 auf S. 354 erkennen lässt. Die vorderen Flächen dieser Vorsprünge werden mit starken gusseisernen Platten a a (Fig. 92—94) bekleidet, um gegen Beschädigungen geschützt zu sein; und in den Platten giesst man ge- wöhnlich Löcher ein zur Befestigung von Haken, welche zur Unter- stützung schwerer, beim Betriebe benutzter Werkzeuge Verwendung finden können. Die Befestigung der Platten geschieht theils durch Schrauben, welche in die Gestellsteine eingelassen werden, theils durch Bänder, welche an den Platten befestigt sind und um das Gestell herumlaufen, während ein Paar Queranker oben und unten die beiden Platten unter sich verbinden (vergl. Fig. 92 und 93). An diesen Stirnplatten des Gestelles kann nun auch die als Schutz für den Wallstein dienende Wallplatte b durch Haken und Keile oder Ledebur, Handbuch. 23

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Zitationshilfe: Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/407>, abgerufen am 05.12.2024.