Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.

Bild:
<< vorherige Seite

weiter wurde beschlossen: "Daß eine beglaubigte
Abschrift dieser Resolution vom Gouverneur des Staa-
tes an die Parlamente eines jeden Staates und Ter-
ritoriums in diesem Lande und an jede gesetzgebende
Körperschaft der Welt gesandt werden soll; ferner,
daß wir die Presse der ganzen zivilisierten Welt
ersuchen, die Aufmerksamkeit ihrer Leser darauf zu
lenken." In Wyoming, Idaho, Kolorado und Utah
wurde vor allem das Familienrecht zugunsten der
Frauen reformiert, die weibliche Schulbildung verbes-
sert, und es wurden gesetzliche Maßnahmen zur
Hebung der Sittlichkeit getroffen. In Kolorado för-
derte man besonders Kinderschutz und Hygiene.

Ueber die Bewährung der Frauen äußert sich
der bekannte Jugendrichter Lindesay - Kolorado
wie folgt:

"Seit mehr als zehn Jahren ist in Kolorado das
Frauenstimmrecht eingeführt, und es hat den Beweis
erbracht, daß seine Gewährung ein Akt der Gerech-
tigkeit ist. Keiner würde wagen, es zu widerrufen,
und wenn es den Männern des Staates zustünde, das
Recht, das man den Frauen verlieh, wieder zu neh-
men, würden sie von einer großen Mehrheit an
solchem Vorhaben gehindert werden. Viele gute Ge-
setze verdankt Kolorado nur dem weiblichen Ein-
fluß. Das Frauenstimmrecht entfremdet die Mut-
ter nicht ihrem Heim, ihren häuslichen Pflichten
oder Sorgen, wenn sie zehn Minuten dazu verwendet,
um zur Wahlurne zu schreiten und den Stimmzettel
abzugeben. Aber in diesen zehn Minuten leistet sie
mehr für ihr Heim und alle anderen Heime jetzt
und für die Zukunft, als es irgendeinem andern Ein-
fluß und einer andern Macht in ganz Kolorado mög-
lich wäre."

In Südamerika herrscht noch Indifferenz
gegenüber der Frauenstimmrechtsfrage. Als eine be-

weiter wurde beschlossen: „Daß eine beglaubigte
Abschrift dieser Resolution vom Gouverneur des Staa-
tes an die Parlamente eines jeden Staates und Ter-
ritoriums in diesem Lande und an jede gesetzgebende
Körperschaft der Welt gesandt werden soll; ferner,
daß wir die Presse der ganzen zivilisierten Welt
ersuchen, die Aufmerksamkeit ihrer Leser darauf zu
lenken.‟ In Wyoming, Idaho, Kolorado und Utah
wurde vor allem das Familienrecht zugunsten der
Frauen reformiert, die weibliche Schulbildung verbes-
sert, und es wurden gesetzliche Maßnahmen zur
Hebung der Sittlichkeit getroffen. In Kolorado för-
derte man besonders Kinderschutz und Hygiene.

Ueber die Bewährung der Frauen äußert sich
der bekannte Jugendrichter Lindesay - Kolorado
wie folgt:

„Seit mehr als zehn Jahren ist in Kolorado das
Frauenstimmrecht eingeführt, und es hat den Beweis
erbracht, daß seine Gewährung ein Akt der Gerech-
tigkeit ist. Keiner würde wagen, es zu widerrufen,
und wenn es den Männern des Staates zustünde, das
Recht, das man den Frauen verlieh, wieder zu neh-
men, würden sie von einer großen Mehrheit an
solchem Vorhaben gehindert werden. Viele gute Ge-
setze verdankt Kolorado nur dem weiblichen Ein-
fluß. Das Frauenstimmrecht entfremdet die Mut-
ter nicht ihrem Heim, ihren häuslichen Pflichten
oder Sorgen, wenn sie zehn Minuten dazu verwendet,
um zur Wahlurne zu schreiten und den Stimmzettel
abzugeben. Aber in diesen zehn Minuten leistet sie
mehr für ihr Heim und alle anderen Heime jetzt
und für die Zukunft, als es irgendeinem andern Ein-
fluß und einer andern Macht in ganz Kolorado mög-
lich wäre.‟

In Südamerika herrscht noch Indifferenz
gegenüber der Frauenstimmrechtsfrage. Als eine be-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <p><pb facs="#f0028" n="28"/>
weiter wurde beschlossen: &#x201E;Daß eine beglaubigte<lb/>
Abschrift dieser Resolution vom Gouverneur des Staa-<lb/>
tes an die Parlamente eines jeden Staates und Ter-<lb/>
ritoriums in diesem Lande und an jede gesetzgebende<lb/>
Körperschaft der Welt gesandt werden soll; ferner,<lb/>
daß wir die Presse der ganzen zivilisierten Welt<lb/>
ersuchen, die Aufmerksamkeit ihrer Leser darauf zu<lb/>
lenken.&#x201F; In Wyoming, Idaho, Kolorado und Utah<lb/>
wurde vor allem das Familienrecht zugunsten der<lb/>
Frauen reformiert, die weibliche Schulbildung verbes-<lb/>
sert, und es wurden gesetzliche Maßnahmen zur<lb/>
Hebung der Sittlichkeit getroffen. In Kolorado för-<lb/>
derte man besonders Kinderschutz und Hygiene.</p><lb/>
      <p>Ueber die Bewährung der Frauen äußert sich<lb/>
der bekannte Jugendrichter <hi rendition="#g">Lindesay</hi> - Kolorado<lb/>
wie folgt:</p><lb/>
      <p>&#x201E;Seit mehr als zehn Jahren ist in Kolorado das<lb/>
Frauenstimmrecht eingeführt, und es hat den Beweis<lb/>
erbracht, daß seine Gewährung ein Akt der Gerech-<lb/>
tigkeit ist. Keiner würde wagen, es zu widerrufen,<lb/>
und wenn es den Männern des Staates zustünde, das<lb/>
Recht, das man den Frauen verlieh, wieder zu neh-<lb/>
men, würden sie von einer großen Mehrheit an<lb/>
solchem Vorhaben gehindert werden. Viele gute Ge-<lb/>
setze verdankt Kolorado nur dem weiblichen Ein-<lb/>
fluß. Das Frauenstimmrecht entfremdet die Mut-<lb/>
ter nicht ihrem Heim, ihren häuslichen Pflichten<lb/>
oder Sorgen, wenn sie zehn Minuten dazu verwendet,<lb/>
um zur Wahlurne zu schreiten und den Stimmzettel<lb/>
abzugeben. Aber in diesen zehn Minuten leistet sie<lb/>
mehr für ihr Heim und alle anderen Heime jetzt<lb/>
und für die Zukunft, als es irgendeinem andern Ein-<lb/>
fluß und einer andern Macht in ganz Kolorado mög-<lb/>
lich wäre.&#x201F;</p><lb/>
      <p>In <hi rendition="#g">Südamerika</hi> herrscht noch Indifferenz<lb/>
gegenüber der Frauenstimmrechtsfrage. Als eine be-<lb/></p>
    </body>
  </text>
</TEI>
[28/0028] weiter wurde beschlossen: „Daß eine beglaubigte Abschrift dieser Resolution vom Gouverneur des Staa- tes an die Parlamente eines jeden Staates und Ter- ritoriums in diesem Lande und an jede gesetzgebende Körperschaft der Welt gesandt werden soll; ferner, daß wir die Presse der ganzen zivilisierten Welt ersuchen, die Aufmerksamkeit ihrer Leser darauf zu lenken.‟ In Wyoming, Idaho, Kolorado und Utah wurde vor allem das Familienrecht zugunsten der Frauen reformiert, die weibliche Schulbildung verbes- sert, und es wurden gesetzliche Maßnahmen zur Hebung der Sittlichkeit getroffen. In Kolorado för- derte man besonders Kinderschutz und Hygiene. Ueber die Bewährung der Frauen äußert sich der bekannte Jugendrichter Lindesay - Kolorado wie folgt: „Seit mehr als zehn Jahren ist in Kolorado das Frauenstimmrecht eingeführt, und es hat den Beweis erbracht, daß seine Gewährung ein Akt der Gerech- tigkeit ist. Keiner würde wagen, es zu widerrufen, und wenn es den Männern des Staates zustünde, das Recht, das man den Frauen verlieh, wieder zu neh- men, würden sie von einer großen Mehrheit an solchem Vorhaben gehindert werden. Viele gute Ge- setze verdankt Kolorado nur dem weiblichen Ein- fluß. Das Frauenstimmrecht entfremdet die Mut- ter nicht ihrem Heim, ihren häuslichen Pflichten oder Sorgen, wenn sie zehn Minuten dazu verwendet, um zur Wahlurne zu schreiten und den Stimmzettel abzugeben. Aber in diesen zehn Minuten leistet sie mehr für ihr Heim und alle anderen Heime jetzt und für die Zukunft, als es irgendeinem andern Ein- fluß und einer andern Macht in ganz Kolorado mög- lich wäre.‟ In Südamerika herrscht noch Indifferenz gegenüber der Frauenstimmrechtsfrage. Als eine be-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-06-26T14:08:50Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-06-26T14:08:50Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/28
Zitationshilfe: Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/28>, abgerufen am 23.11.2024.