Lehmann, Henni: Das Kunst-Studium der Frauen. Darmstadt, 1914.Soweit diese Sonderorganisationen der bildenden Künstlerinnen Diese öffentlichen Kunstschulen sind wesentlich von dreierlei Art: sie Soweit diese Sonderorganisationen der bildenden Künstlerinnen Diese öffentlichen Kunstschulen sind wesentlich von dreierlei Art: sie <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0008" n="2"/> <p>Soweit diese Sonderorganisationen der <hi rendition="#g">bildenden Künstlerinnen</hi><lb/> – und nur von dem <hi rendition="#g">Studium der bildenden Kunst</hi> habe ich heut<lb/> zu Jhnen zu sprechen – große allgemeine Ziele verfolgen, nicht Einzel-<lb/> vereinigungen sind, sind sie wesentlich in zwei großen Organisationen zu-<lb/> sammengeschlossen, dem vor fünf Jahren begründeten „Bund deutscher<lb/> und österreichischer Künstlerinnenvereine“, und dem von mir erwähnten,<lb/> soeben unter Leitung von Käte Kollwitz neugegründeten „Frauenkunst-<lb/> verband“. Beiden Teilen ist ein Teil der Ziele, die sie anstreben, gemein-<lb/> sam, vor allem die Forderung gleichberechtigter Mitgliedschaft in Künstler-<lb/> korporationen, Aufnahme in die Jury großer Ausstellungen, Preisrichter-<lb/> kollegien usw., überhaupt die allgemeine Förderung der künstlerischen und<lb/> wirtschaftlichen Lage der Künstlerinnen. Der Frauenkunstverband hat<lb/> als besondern Programmpunkt aufgenommen: Die Lehr- und Lern-<lb/> berechtigung der Frauen an allen öffentlichen Kunstschulen.</p><lb/> <p>Diese öffentlichen Kunstschulen sind wesentlich von dreierlei Art: sie<lb/> sind kunstgewerblicher Natur, sind Zeichenlehrerseminare, sind endlich<lb/> Akademien, bestimmt zur Ausbildung des frei schaffenden Künstlers, dem<lb/> meine heutigen Ausführungen einzig gelten, des Malers, Plastikers und<lb/> Graphikers. An einzelnen Orten sind zwei dieser verschieden gearteten<lb/> Anstalten in gewissem Umfange auf verschiedene Weise kombiniert worden.<lb/> – Während sowohl die öffentlichen kunstgewerblichen Anstalten, wie die<lb/> Zeichenlehrerseminare – ein solches ist z. B. die Königliche Kunstschule in<lb/> Berlin – dem Eintritt der Frauen zumeist keine Hindernisse in den Weg<lb/> legen, halten die staatlichen Akademien in der Mehrzahl ihre Pforten<lb/> geschlossen, soviel Versuche auch bereits gemacht wurden, den Zugang zu<lb/> erlangen. An einzelnen Stellen glaubt man dem vorhandenen und klar<lb/> erkannten Bedürfnis genügend Rechnung zu tragen, wenn man private<lb/> Anstalten subventioniert, wie dies in Berlin, München, Karlsruhe der<lb/> Fall ist, oder Stipendien an befähigte Frauen verleiht, um ihnen eine<lb/> künstlerische Ausbildung zu ermöglichen. Es muß aber durchaus in Ab-<lb/> rede gestellt werden, daß hierdurch wirklich genügende Ausbildungs-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [2/0008]
Soweit diese Sonderorganisationen der bildenden Künstlerinnen
– und nur von dem Studium der bildenden Kunst habe ich heut
zu Jhnen zu sprechen – große allgemeine Ziele verfolgen, nicht Einzel-
vereinigungen sind, sind sie wesentlich in zwei großen Organisationen zu-
sammengeschlossen, dem vor fünf Jahren begründeten „Bund deutscher
und österreichischer Künstlerinnenvereine“, und dem von mir erwähnten,
soeben unter Leitung von Käte Kollwitz neugegründeten „Frauenkunst-
verband“. Beiden Teilen ist ein Teil der Ziele, die sie anstreben, gemein-
sam, vor allem die Forderung gleichberechtigter Mitgliedschaft in Künstler-
korporationen, Aufnahme in die Jury großer Ausstellungen, Preisrichter-
kollegien usw., überhaupt die allgemeine Förderung der künstlerischen und
wirtschaftlichen Lage der Künstlerinnen. Der Frauenkunstverband hat
als besondern Programmpunkt aufgenommen: Die Lehr- und Lern-
berechtigung der Frauen an allen öffentlichen Kunstschulen.
Diese öffentlichen Kunstschulen sind wesentlich von dreierlei Art: sie
sind kunstgewerblicher Natur, sind Zeichenlehrerseminare, sind endlich
Akademien, bestimmt zur Ausbildung des frei schaffenden Künstlers, dem
meine heutigen Ausführungen einzig gelten, des Malers, Plastikers und
Graphikers. An einzelnen Orten sind zwei dieser verschieden gearteten
Anstalten in gewissem Umfange auf verschiedene Weise kombiniert worden.
– Während sowohl die öffentlichen kunstgewerblichen Anstalten, wie die
Zeichenlehrerseminare – ein solches ist z. B. die Königliche Kunstschule in
Berlin – dem Eintritt der Frauen zumeist keine Hindernisse in den Weg
legen, halten die staatlichen Akademien in der Mehrzahl ihre Pforten
geschlossen, soviel Versuche auch bereits gemacht wurden, den Zugang zu
erlangen. An einzelnen Stellen glaubt man dem vorhandenen und klar
erkannten Bedürfnis genügend Rechnung zu tragen, wenn man private
Anstalten subventioniert, wie dies in Berlin, München, Karlsruhe der
Fall ist, oder Stipendien an befähigte Frauen verleiht, um ihnen eine
künstlerische Ausbildung zu ermöglichen. Es muß aber durchaus in Ab-
rede gestellt werden, daß hierdurch wirklich genügende Ausbildungs-
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(2022-07-11T15:25:44Z)
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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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