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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892.

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Chinesische Häfen.
Reports, welche in Shanghai gedruckt werden und die Grundlage
jeder Darstellung über den auswärtigen Seehandel Chinas bilden,
soweit dieser von Schiffen europäischer Bauart vermittelt wird. Nur
im Seebezirke von Canton ist man schon weiter gegangen und hat
auch den Verkehr der Dschunken statistisch behandelt.

Diese, dem Namen nach chinesische, in der That internationale
Seebehörde, in der wir Vertreter aller europäisch gebildeten Nationen
der Erde finden, ist, wie die Einführung des Maises, der Kartoffel,
der Petroleumbeleuchtung, des Telegraphen und Telephons, ein
Beweis dafür, dass der Chinese kein absoluter Feind von Neuerungen
ist. Aber wie unser Bauer nach dem Sprichworte nicht isst, was er
nicht kennt, so will auch der Chinese den Nutzen jeder Sache
sehen, bevor er sie nachahmt.

Dieses Seezollamt verdankt seine Entstehung den Engländern
und Franzosen, welchen die Chinesen im Vertrage von Peking als
Garantie für die zu leistende Kriegskostenentschädigung die Zölle
der Vertragshäfen geben mussten. Als weitere Sicherheit verlangte
man, dass die Erhebung der Zölle unter europäische Verwaltung ge-
stellt werde; die energische und gewissenhafte Leitung der beiden ersten
Generalinspectoren Mr. Lay und Robert Hart imponirte den Chinesen
derart, dass sie nach Abzahlung der Kriegskostenentschädigung gleich-
wohl die europäische Oberleitung beibehielten, um ihrer Regierung die
reichen Zolleinnahmen des eigenen Landes zu sichern und sie so
vor den Angriffen ihrer Mandarine zu bewahren.

Zum Verständnisse der Darstellung des Handels der einzelnen Häfen
machen wir darauf aufmerksam, dass China Silberwährung hat und dass die
Werthe in Haikwan Taels (Hk. Tls.) angegeben sind: 1 Hk. Tl. = 3·4335 Gulden
österr. Währ. oder 6·867 Mark. Der Durchschnittscurs für 1 Hk. Tl. betrug 1890
5·29 Mark, resp. 6·47 Francs oder 5 s. 21/4 d.; 1889 4·85 Mark, resp. 5·95 Francs
oder 4 s. 83/4 d.

Wir bringen hier aus dem reichen Materiale, das die Returns of Trade
and Trade Reports enthalten, für die Uebersicht des Werthes des Handels der
einzelnen Häfen den Nettohandel, das heisst die Einfuhr fremder und einheimi-
scher Waaren vermindert um die Wiederausfuhr (Reexport), und die Ausfuhr von
Waaren localen Ursprungs. Nur bei den disponirenden Handelsplätzen geben
wir auch die Werthe des Bruttohandels, das ist die Einfuhr mit Einschluss des
Reexportes.

Die Angaben über den Verkehr in den einzelnen Artikeln beziehen sich
bei der Einfuhr in der Regel auf die Nettoeinfuhr, bei der Ausfuhr einheimischer
Waaren dagegen immer auf die Ausfuhr der Waaren localen Ursprungs, vermehrt
durch den Reexport.

Die Abweichungen von dieser Regel sind besonders bezeichnet.


Die Seehäfen des Weltverkehrs. II. Band. 50

Chinesische Häfen.
Reports, welche in Shanghai gedruckt werden und die Grundlage
jeder Darstellung über den auswärtigen Seehandel Chinas bilden,
soweit dieser von Schiffen europäischer Bauart vermittelt wird. Nur
im Seebezirke von Canton ist man schon weiter gegangen und hat
auch den Verkehr der Dschunken statistisch behandelt.

Diese, dem Namen nach chinesische, in der That internationale
Seebehörde, in der wir Vertreter aller europäisch gebildeten Nationen
der Erde finden, ist, wie die Einführung des Maises, der Kartoffel,
der Petroleumbeleuchtung, des Telegraphen und Telephons, ein
Beweis dafür, dass der Chinese kein absoluter Feind von Neuerungen
ist. Aber wie unser Bauer nach dem Sprichworte nicht isst, was er
nicht kennt, so will auch der Chinese den Nutzen jeder Sache
sehen, bevor er sie nachahmt.

Dieses Seezollamt verdankt seine Entstehung den Engländern
und Franzosen, welchen die Chinesen im Vertrage von Peking als
Garantie für die zu leistende Kriegskostenentschädigung die Zölle
der Vertragshäfen geben mussten. Als weitere Sicherheit verlangte
man, dass die Erhebung der Zölle unter europäische Verwaltung ge-
stellt werde; die energische und gewissenhafte Leitung der beiden ersten
Generalinspectoren Mr. Lay und Robert Hart imponirte den Chinesen
derart, dass sie nach Abzahlung der Kriegskostenentschädigung gleich-
wohl die europäische Oberleitung beibehielten, um ihrer Regierung die
reichen Zolleinnahmen des eigenen Landes zu sichern und sie so
vor den Angriffen ihrer Mandarine zu bewahren.

Zum Verständnisse der Darstellung des Handels der einzelnen Häfen
machen wir darauf aufmerksam, dass China Silberwährung hat und dass die
Werthe in Haikwan Taels (Hk. Tls.) angegeben sind: 1 Hk. Tl. = 3·4335 Gulden
österr. Währ. oder 6·867 Mark. Der Durchschnittscurs für 1 Hk. Tl. betrug 1890
5·29 Mark, resp. 6·47 Francs oder 5 s. 2¼ d.; 1889 4·85 Mark, resp. 5·95 Francs
oder 4 s. 8¾ d.

Wir bringen hier aus dem reichen Materiale, das die Returns of Trade
and Trade Reports enthalten, für die Uebersicht des Werthes des Handels der
einzelnen Häfen den Nettohandel, das heisst die Einfuhr fremder und einheimi-
scher Waaren vermindert um die Wiederausfuhr (Reexport), und die Ausfuhr von
Waaren localen Ursprungs. Nur bei den disponirenden Handelsplätzen geben
wir auch die Werthe des Bruttohandels, das ist die Einfuhr mit Einschluss des
Reexportes.

Die Angaben über den Verkehr in den einzelnen Artikeln beziehen sich
bei der Einfuhr in der Regel auf die Nettoeinfuhr, bei der Ausfuhr einheimischer
Waaren dagegen immer auf die Ausfuhr der Waaren localen Ursprungs, vermehrt
durch den Reexport.

Die Abweichungen von dieser Regel sind besonders bezeichnet.


Die Seehäfen des Weltverkehrs. II. Band. 50
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[393/0409] Chinesische Häfen. Reports, welche in Shanghai gedruckt werden und die Grundlage jeder Darstellung über den auswärtigen Seehandel Chinas bilden, soweit dieser von Schiffen europäischer Bauart vermittelt wird. Nur im Seebezirke von Canton ist man schon weiter gegangen und hat auch den Verkehr der Dschunken statistisch behandelt. Diese, dem Namen nach chinesische, in der That internationale Seebehörde, in der wir Vertreter aller europäisch gebildeten Nationen der Erde finden, ist, wie die Einführung des Maises, der Kartoffel, der Petroleumbeleuchtung, des Telegraphen und Telephons, ein Beweis dafür, dass der Chinese kein absoluter Feind von Neuerungen ist. Aber wie unser Bauer nach dem Sprichworte nicht isst, was er nicht kennt, so will auch der Chinese den Nutzen jeder Sache sehen, bevor er sie nachahmt. Dieses Seezollamt verdankt seine Entstehung den Engländern und Franzosen, welchen die Chinesen im Vertrage von Peking als Garantie für die zu leistende Kriegskostenentschädigung die Zölle der Vertragshäfen geben mussten. Als weitere Sicherheit verlangte man, dass die Erhebung der Zölle unter europäische Verwaltung ge- stellt werde; die energische und gewissenhafte Leitung der beiden ersten Generalinspectoren Mr. Lay und Robert Hart imponirte den Chinesen derart, dass sie nach Abzahlung der Kriegskostenentschädigung gleich- wohl die europäische Oberleitung beibehielten, um ihrer Regierung die reichen Zolleinnahmen des eigenen Landes zu sichern und sie so vor den Angriffen ihrer Mandarine zu bewahren. Zum Verständnisse der Darstellung des Handels der einzelnen Häfen machen wir darauf aufmerksam, dass China Silberwährung hat und dass die Werthe in Haikwan Taels (Hk. Tls.) angegeben sind: 1 Hk. Tl. = 3·4335 Gulden österr. Währ. oder 6·867 Mark. Der Durchschnittscurs für 1 Hk. Tl. betrug 1890 5·29 Mark, resp. 6·47 Francs oder 5 s. 2¼ d.; 1889 4·85 Mark, resp. 5·95 Francs oder 4 s. 8¾ d. Wir bringen hier aus dem reichen Materiale, das die Returns of Trade and Trade Reports enthalten, für die Uebersicht des Werthes des Handels der einzelnen Häfen den Nettohandel, das heisst die Einfuhr fremder und einheimi- scher Waaren vermindert um die Wiederausfuhr (Reexport), und die Ausfuhr von Waaren localen Ursprungs. Nur bei den disponirenden Handelsplätzen geben wir auch die Werthe des Bruttohandels, das ist die Einfuhr mit Einschluss des Reexportes. Die Angaben über den Verkehr in den einzelnen Artikeln beziehen sich bei der Einfuhr in der Regel auf die Nettoeinfuhr, bei der Ausfuhr einheimischer Waaren dagegen immer auf die Ausfuhr der Waaren localen Ursprungs, vermehrt durch den Reexport. Die Abweichungen von dieser Regel sind besonders bezeichnet. Die Seehäfen des Weltverkehrs. II. Band. 50

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Zitationshilfe: Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen02_1892/409>, abgerufen am 22.11.2024.