Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.i. Die Casus des Singulars. sich principiell kaum etwas wird einwenden lassen. Vielleicht lässt sich nunauch noch in den preussischen Denkmälern selbst das v nachweisen: Kat. III, 72 steht sen alkeinisquai (dat. sg. mit Kummer, eigentlich "mit Hunger"); es ist das einzige Mal, dass qu in einer der hier besprochenen Bildungen vorkommt, und es scheint diese Schreibung daher nicht von besonderer Bedeutung zu sein. In- dess ist es doch beachtenswerth, dass das Vorkommen des Zeichens qu in Kat. III derart wechsellos und consequent ist, dass wir Grund haben, es überall als wirk- liches k + v zu fassen. Sicher ist das in dem Verbalstamme quoit-, quait- (wollen), der in allen Ableitungen nie anders geschrieben wird und dem litaui- schen kvet- (in kveczu, einladen, der Mittelbegriff ist "fordern") gleich ist; ebenso steht es bei preuss. quei (wo), quendau (woher, in is-quendau), man braucht zur Bestätigung nur die Correlativa stwi (da), stwen (dorthin), stwendau (von dort her) zu vergleichen. Wenn ferner der nom. pl. relat. (Stamm ka-) stets quai oder quoi und nie anders geschrieben wird, ebenso die eigenthümliche Form des nom. sg. fem. quai, alle anderen Formen und Ableitungen dagegen nie anders als mit k vorkommen, so wird man nicht umhin können, in dieser Consequenz auch einen Unterschied der Laute zu finden, also qu als wirkliches kv zu fassen. Endlich steht qu noch in dem III, 45, 47 vorkommenden poquelbton, das als Uebersetzung von "kniend" dient, seiner Form nach (es ist part. perf. pass.) kaum etwas anderes bedeuten kann, als "gekrümmt, gebogen", und mit litaui- schem kilpa (Bogen, Bügel, Steigbügel, Schlinge), vielleicht auch mit kalpa, preus- sich Vocab. kalpus (Rungenbrett) zu vergleichen ist (auf die Schreibung b vor t ist nichts zu geben, in der Aussprache kann hier nur p gewesen sein, und man darf dies also ohne weiteres ansetzen). Litauisches klupoti (knien) kann wegen des Vocalismus direct wenigstens nicht herangezogen werden, dagegen liegt das germanische *hvilban (got. nur in hvilftri erhalten) völlig nach Laut und Be- deutung stimmend sehr nahe, und hier haben wir kv. Bei dieser Sachlage wird es doch mindestens sehr wahrscheinlich, dass auch jenes alkeinisquai richtig auf- geschrieben ist und uns den letzten Rest der sonst durch den Verlust des v ver- lorenen Formen erhalten hat (zu diesem Verluste des v vergl. den acc. mergan im Katech. III gegenüber dem mergwan von I und II und lit. merga). Die beiden anderen Katechismen können, was die Schreibung mit qu betrifft, wenn man nur auf die einzelnen Beispiele sieht, ebenfalls herangezogen werden: I an-terpins- quan (eigentlich "in Nutzen"), II salobisquan (Ehe), peronisquan (Gemeine); in I kommt in der That daneben nur das richtige qu = kv in quaits (Wille) vor, in II aber auch enquoptzt (begraben), krichstianisquan acc. sg. adj. (christlich), griquan gen. pl. (Sünde, St. grika-), aber dieser zweite Katechismus ist in der Orthographie von den dreien der am meisten verwahrloste und inconsequenteste, so dass sein Gegenzeugniss wenig bedeutet. Ich hielt es nicht für überflüssig, diese Auseinandersetzung hier aufzu- i. Die Casus des Singulars. sich principiell kaum etwas wird einwenden lassen. Vielleicht lässt sich nunauch noch in den preussischen Denkmälern selbst das v nachweisen: Kat. III, 72 steht sen alkînisquai (dat. sg. mit Kummer, eigentlich «mit Hunger»); es ist das einzige Mal, dass qu in einer der hier besprochenen Bildungen vorkommt, und es scheint diese Schreibung daher nicht von besonderer Bedeutung zu sein. In- dess ist es doch beachtenswerth, dass das Vorkommen des Zeichens qu in Kat. III derart wechsellos und consequent ist, dass wir Grund haben, es überall als wirk- liches k + v zu fassen. Sicher ist das in dem Verbalstamme quoit-, quait- (wollen), der in allen Ableitungen nie anders geschrieben wird und dem litaui- schen kvët- (in kvëczù, einladen, der Mittelbegriff ist «fordern») gleich ist; ebenso steht es bei preuss. quei (wo), quendau (woher, in is-quendau), man braucht zur Bestätigung nur die Correlativa stwi (da), stwen (dorthin), stwendau (von dort her) zu vergleichen. Wenn ferner der nom. pl. relat. (Stamm ka-) stets quai oder quoi und nie anders geschrieben wird, ebenso die eigenthümliche Form des nom. sg. fem. quai, alle anderen Formen und Ableitungen dagegen nie anders als mit k vorkommen, so wird man nicht umhin können, in dieser Consequenz auch einen Unterschied der Laute zu finden, also qu als wirkliches kv zu fassen. Endlich steht qu noch in dem III, 45, 47 vorkommenden poquelbton, das als Uebersetzung von «kniend» dient, seiner Form nach (es ist part. perf. pass.) kaum etwas anderes bedeuten kann, als «gekrümmt, gebogen», und mit litaui- schem kìlpa (Bogen, Bügel, Steigbügel, Schlinge), vielleicht auch mit kalpa, preus- sich Vocab. kalpus (Rungenbrett) zu vergleichen ist (auf die Schreibung b vor t ist nichts zu geben, in der Aussprache kann hier nur p gewesen sein, und man darf dies also ohne weiteres ansetzen). Litauisches klúpoti (knien) kann wegen des Vocalismus direct wenigstens nicht herangezogen werden, dagegen liegt das germanische *hvilban (got. nur in hvilftri erhalten) völlig nach Laut und Be- deutung stimmend sehr nahe, und hier haben wir kv. Bei dieser Sachlage wird es doch mindestens sehr wahrscheinlich, dass auch jenes alkînisquai richtig auf- geschrieben ist und uns den letzten Rest der sonst durch den Verlust des v ver- lorenen Formen erhalten hat (zu diesem Verluste des v vergl. den acc. mergan im Katech. III gegenüber dem mergwan von I und II und lit. mergà). Die beiden anderen Katechismen können, was die Schreibung mit qu betrifft, wenn man nur auf die einzelnen Beispiele sieht, ebenfalls herangezogen werden: I an-terpins- quan (eigentlich «in Nutzen»), II salobisquan (Ehe), peronisquan (Gemeine); in I kommt in der That daneben nur das richtige qu = kv in quaits (Wille) vor, in II aber auch enquoptzt (begraben), krichstianisquan acc. sg. adj. (christlich), griquan gen. pl. (Sünde, St. grika-), aber dieser zweite Katechismus ist in der Orthographie von den dreien der am meisten verwahrloste und inconsequenteste, so dass sein Gegenzeugniss wenig bedeutet. 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i. Die Casus des Singulars.
sich principiell kaum etwas wird einwenden lassen. Vielleicht lässt sich nun
auch noch in den preussischen Denkmälern selbst das v nachweisen: Kat. III, 72
steht sen alkînisquai (dat. sg. mit Kummer, eigentlich «mit Hunger»); es ist das
einzige Mal, dass qu in einer der hier besprochenen Bildungen vorkommt, und
es scheint diese Schreibung daher nicht von besonderer Bedeutung zu sein. In-
dess ist es doch beachtenswerth, dass das Vorkommen des Zeichens qu in Kat. III
derart wechsellos und consequent ist, dass wir Grund haben, es überall als wirk-
liches k + v zu fassen. Sicher ist das in dem Verbalstamme quoit-, quait-
(wollen), der in allen Ableitungen nie anders geschrieben wird und dem litaui-
schen kvët- (in kvëczù, einladen, der Mittelbegriff ist «fordern») gleich ist; ebenso
steht es bei preuss. quei (wo), quendau (woher, in is-quendau), man braucht
zur Bestätigung nur die Correlativa stwi (da), stwen (dorthin), stwendau (von
dort her) zu vergleichen. Wenn ferner der nom. pl. relat. (Stamm ka-) stets quai
oder quoi und nie anders geschrieben wird, ebenso die eigenthümliche Form
des nom. sg. fem. quai, alle anderen Formen und Ableitungen dagegen nie anders
als mit k vorkommen, so wird man nicht umhin können, in dieser Consequenz
auch einen Unterschied der Laute zu finden, also qu als wirkliches kv zu fassen.
Endlich steht qu noch in dem III, 45, 47 vorkommenden poquelbton, das als
Uebersetzung von «kniend» dient, seiner Form nach (es ist part. perf. pass.)
kaum etwas anderes bedeuten kann, als «gekrümmt, gebogen», und mit litaui-
schem kìlpa (Bogen, Bügel, Steigbügel, Schlinge), vielleicht auch mit kalpa, preus-
sich Vocab. kalpus (Rungenbrett) zu vergleichen ist (auf die Schreibung b vor t
ist nichts zu geben, in der Aussprache kann hier nur p gewesen sein, und man
darf dies also ohne weiteres ansetzen). Litauisches klúpoti (knien) kann wegen
des Vocalismus direct wenigstens nicht herangezogen werden, dagegen liegt das
germanische *hvilban (got. nur in hvilftri erhalten) völlig nach Laut und Be-
deutung stimmend sehr nahe, und hier haben wir kv. Bei dieser Sachlage wird
es doch mindestens sehr wahrscheinlich, dass auch jenes alkînisquai richtig auf-
geschrieben ist und uns den letzten Rest der sonst durch den Verlust des v ver-
lorenen Formen erhalten hat (zu diesem Verluste des v vergl. den acc. mergan
im Katech. III gegenüber dem mergwan von I und II und lit. mergà). Die beiden
anderen Katechismen können, was die Schreibung mit qu betrifft, wenn man nur
auf die einzelnen Beispiele sieht, ebenfalls herangezogen werden: I an-terpins-
quan (eigentlich «in Nutzen»), II salobisquan (Ehe), peronisquan (Gemeine); in
I kommt in der That daneben nur das richtige qu = kv in quaits (Wille) vor, in
II aber auch enquoptzt (begraben), krichstianisquan acc. sg. adj. (christlich),
griquan gen. pl. (Sünde, St. grika-), aber dieser zweite Katechismus ist in der
Orthographie von den dreien der am meisten verwahrloste und inconsequenteste,
so dass sein Gegenzeugniss wenig bedeutet.
Ich hielt es nicht für überflüssig, diese Auseinandersetzung hier aufzu-
nehmen, weil man in sprachwissenschaftlichen Werken, namentlich slavischer
Gelehrter, nicht selten die Neigung trifft, in vereinzelten absonderlichen Formen
etwas uralterthümliches zu finden und von ihnen aus allerlei weitgehende Schlüsse
zu machen. Ebensowenig wie in den Nominativen auf -u etwas anderes als
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