Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.i. Die Casus des Singulars. selbe Grundform auf -ajos, nur verschieden lautlich umgebildet, enthalten sollen.Wo lässt sich erstlich ein Grund finden, dass in bedeutend vorhistorischen Zeiten ein j ausgefallen und dann in einem Falle, beim Artikel, ao zu a geworden, im andern, beim Nomen, ao uncontrahirt geblieben und noch dazu s abgefallen sei. Wollte man aber, um wenigstens bei tas und den gemeingriechischen Formen der Nomina auf gen. -as das ajas zu retten, in der That einen so frühen Ausfall des j annehmen, so würde man in eine zweite Schwierigkeit gerathen: das a aller Genitivendungen auf -as ist im Griechischen zu -os geworden, Curtius setzt daher auch consequent -ajos an; die Contraction eines -aos aber zu -as zeigt sich wieder für die vorhistorische Zeit als unmöglich, da die ganzen Contractionen in den verschiedenen Dialekten verschiedenen Gesetzen unterliegen, also alle jung sind. Wenn die Anführung des Abfalls von s in legete gegenüber legitis zur Er- läuterung des -s-abfalls im Genitiv einen Werth haben soll, so müssten die ver- gleichenden Forschungen erst ein sichreres Resultat über die ursprüngliche Form der Personalendungen geliefert haben, als es bis jetzt der Fall ist; man kann nicht eine Unerklärlichkeit mit der andern klar machen. Es scheint mir daher nach den bisherigen Resultaten der Forschung allein möglich anzunehmen, dass in dem betreffenden eigenthümlichen Dialekt o oder jo (wie es nach Ausfall des s erscheinen musste) als generelle Casusendung aller nominalen a-stämme angenommen ist. Somit wäre für die südeuropäischen Sprachen keine andere Form des gen. sg. fem. der a-stämme als ursprünglich nachweisbar, denn -as. Was nun die nordeuropäischen Sprachen betrifft, so hat zwar Scherer, Z. Gesch. d. d. Spr. 120, die germanische Form auf -a-as zurückgeführt ("im gen. sg. der feminina auf a ist auch wohl -a-as die eigentliche Endung und man fühlt sich versucht, das skrt. -a-yas, zd. -a-yas herbeizuziehen"). Den einzigen Stütz- punkt für diese Ansicht bildet die von Scherer aufgestellte, schon oben als un- haltbar bezeichnete Ausdehnung des vocalischen Auslautsgesetzes, nach welchem die ursprünglichen einfachen Längen und der Diphthong ai vor auslautendem -s verkürzt erscheinen müssen. Mit dieser Verwerfung des Schererschen Gesetzes fällt auch die Möglichkeit des Nachweises einer Grundform -a-as oder, wie es auch denkbar wäre, -a-as. Die litauische Gestalt des Casus bedarf keiner weiteren Bemerkung, als dass kein Grund vorliegt, über -as (lit.-os) hinauszugehen. Der Schluss dieser Vergleichungen und Betrachtungen wird nun der sein, dass für die europäischen Sprachen keine andere Form des Genitivs erkennbar ist, als -as gegenüber dem arischen ajas. Eine weitere Frage ist allerdings, ob in jenem -as nicht im letzten Grunde eine Verbindung von -a + as zu suchen sei, die- selbe Frage, die z. B. bei * sunaus neben * sunavas vorliegt; die Contraction liegt dann aber weit vor der Geschichte der einzelnen Sprachen und berührt uns hier nicht. Das Slavische besitzt die Form überhaupt nicht, sondern hat dafür glavy, i. Die Casus des Singulars. selbe Grundform auf -αjος, nur verschieden lautlich umgebildet, enthalten sollen.Wo lässt sich erstlich ein Grund finden, dass in bedeutend vorhistorischen Zeiten ein j ausgefallen und dann in einem Falle, beim Artikel, αο zu ᾱ geworden, im andern, beim Nomen, αο uncontrahirt geblieben und noch dazu s abgefallen sei. Wollte man aber, um wenigstens bei τᾶς und den gemeingriechischen Formen der Nomina auf gen. -ᾱς das ājas zu retten, in der That einen so frühen Ausfall des j annehmen, so würde man in eine zweite Schwierigkeit gerathen: das ă aller Genitivendungen auf -as ist im Griechischen zu -ος geworden, Curtius setzt daher auch consequent -ājos an; die Contraction eines -αος aber zu -ᾱς zeigt sich wieder für die vorhistorische Zeit als unmöglich, da die ganzen Contractionen in den verschiedenen Dialekten verschiedenen Gesetzen unterliegen, also alle jung sind. Wenn die Anführung des Abfalls von s in λέγετε gegenüber legitis zur Er- läuterung des -s-abfalls im Genitiv einen Werth haben soll, so müssten die ver- gleichenden Forschungen erst ein sichreres Resultat über die ursprüngliche Form der Personalendungen geliefert haben, als es bis jetzt der Fall ist; man kann nicht eine Unerklärlichkeit mit der andern klar machen. Es scheint mir daher nach den bisherigen Resultaten der Forschung allein möglich anzunehmen, dass in dem betreffenden eigenthümlichen Dialekt o oder jo (wie es nach Ausfall des s erscheinen musste) als generelle Casusendung aller nominalen a-stämme angenommen ist. Somit wäre für die südeuropäischen Sprachen keine andere Form des gen. sg. fem. der ā-stämme als ursprünglich nachweisbar, denn -ās. Was nun die nordeuropäischen Sprachen betrifft, so hat zwar Scherer, Z. Gesch. d. d. Spr. 120, die germanische Form auf -ā-as zurückgeführt («im gen. sg. der feminina auf â ist auch wohl -â-as die eigentliche Endung und man fühlt sich versucht, das skrt. -â-yâs, zd. -a-yâs herbeizuziehen»). Den einzigen Stütz- punkt für diese Ansicht bildet die von Scherer aufgestellte, schon oben als un- haltbar bezeichnete Ausdehnung des vocalischen Auslautsgesetzes, nach welchem die ursprünglichen einfachen Längen und der Diphthong ai vor auslautendem -s verkürzt erscheinen müssen. Mit dieser Verwerfung des Schererschen Gesetzes fällt auch die Möglichkeit des Nachweises einer Grundform -ā-as oder, wie es auch denkbar wäre, -ā-ās. Die litauische Gestalt des Casus bedarf keiner weiteren Bemerkung, als dass kein Grund vorliegt, über -ās (lit.-ōs) hinauszugehen. Der Schluss dieser Vergleichungen und Betrachtungen wird nun der sein, dass für die europäischen Sprachen keine andere Form des Genitivs erkennbar ist, als -ās gegenüber dem arischen ājās. Eine weitere Frage ist allerdings, ob in jenem -ās nicht im letzten Grunde eine Verbindung von -ā + as zu suchen sei, die- selbe Frage, die z. B. bei * sunaus neben * sunavas vorliegt; die Contraction liegt dann aber weit vor der Geschichte der einzelnen Sprachen und berührt uns hier nicht. 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i. Die Casus des Singulars.
selbe Grundform auf -αjος, nur verschieden lautlich umgebildet, enthalten sollen.
Wo lässt sich erstlich ein Grund finden, dass in bedeutend vorhistorischen Zeiten
ein j ausgefallen und dann in einem Falle, beim Artikel, αο zu ᾱ geworden, im
andern, beim Nomen, αο uncontrahirt geblieben und noch dazu s abgefallen sei.
Wollte man aber, um wenigstens bei τᾶς und den gemeingriechischen Formen
der Nomina auf gen. -ᾱς das ājas zu retten, in der That einen so frühen Ausfall
des j annehmen, so würde man in eine zweite Schwierigkeit gerathen: das ă
aller Genitivendungen auf -as ist im Griechischen zu -ος geworden, Curtius setzt
daher auch consequent -ājos an; die Contraction eines -αος aber zu -ᾱς zeigt sich
wieder für die vorhistorische Zeit als unmöglich, da die ganzen Contractionen in
den verschiedenen Dialekten verschiedenen Gesetzen unterliegen, also alle jung
sind. Wenn die Anführung des Abfalls von s in λέγετε gegenüber legitis zur Er-
läuterung des -s-abfalls im Genitiv einen Werth haben soll, so müssten die ver-
gleichenden Forschungen erst ein sichreres Resultat über die ursprüngliche Form
der Personalendungen geliefert haben, als es bis jetzt der Fall ist; man kann
nicht eine Unerklärlichkeit mit der andern klar machen. Es scheint mir daher
nach den bisherigen Resultaten der Forschung allein möglich anzunehmen,
dass in dem betreffenden eigenthümlichen Dialekt o oder jo (wie es nach Ausfall
des s erscheinen musste) als generelle Casusendung aller nominalen a-stämme
angenommen ist. Somit wäre für die südeuropäischen Sprachen keine andere
Form des gen. sg. fem. der ā-stämme als ursprünglich nachweisbar, denn -ās.
Was nun die nordeuropäischen Sprachen betrifft, so hat zwar Scherer, Z. Gesch.
d. d. Spr. 120, die germanische Form auf -ā-as zurückgeführt («im gen. sg. der
feminina auf â ist auch wohl -â-as die eigentliche Endung und man fühlt sich
versucht, das skrt. -â-yâs, zd. -a-yâs herbeizuziehen»). Den einzigen Stütz-
punkt für diese Ansicht bildet die von Scherer aufgestellte, schon oben als un-
haltbar bezeichnete Ausdehnung des vocalischen Auslautsgesetzes, nach welchem
die ursprünglichen einfachen Längen und der Diphthong ai vor auslautendem -s
verkürzt erscheinen müssen. Mit dieser Verwerfung des Schererschen Gesetzes
fällt auch die Möglichkeit des Nachweises einer Grundform -ā-as oder, wie es
auch denkbar wäre, -ā-ās. Die litauische Gestalt des Casus bedarf keiner weiteren
Bemerkung, als dass kein Grund vorliegt, über -ās (lit.-ōs) hinauszugehen. Der
Schluss dieser Vergleichungen und Betrachtungen wird nun der sein, dass für
die europäischen Sprachen keine andere Form des Genitivs erkennbar ist, als
-ās gegenüber dem arischen ājās. Eine weitere Frage ist allerdings, ob in jenem
-ās nicht im letzten Grunde eine Verbindung von -ā + as zu suchen sei, die-
selbe Frage, die z. B. bei * sunaus neben * sunavas vorliegt; die Contraction liegt
dann aber weit vor der Geschichte der einzelnen Sprachen und berührt uns
hier nicht.
Das Slavische besitzt die Form überhaupt nicht, sondern hat dafür glavy,
dušę (ja-stamm), d. h. nach dem oben beim nom. sg. ausgeführten Gesetze, eine
auf -ans oder -āns basirende Bildung. Vor dem Versuche einer Erklärung dieser
sonderbaren Form wird es nicht unnütz sein, sich zu vergegenwärtigen, was aus
einer Form wie dem europäischen -ās, dem arischen -ājās und einem etwaigen
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