Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.Konnten wohl so viele theils mit geringen Geldmit- Konnten wohl ſo viele theils mit geringen Geldmit- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0030" n="24"/><hi rendition="#g">Konnten</hi> wohl ſo viele theils mit geringen Geldmit-<lb/> teln verſehene, theils notoriſch ganz unvermögende<lb/> Perſonen, welche durch Zeitgeſchäfte zur möglichen<lb/><hi rendition="#g">eigenen</hi> Bereicherung ſpekulirten, den Eiſenbahnen<lb/> ſelbſt irgend etwas nützen? Wir appelliren an die Ge-<lb/> ſammtheit der achtbaren Kaufleute Berlins, welche es<lb/> unzweifelhaft bezeugen werden, daß die in den vorſte-<lb/> henden Fragen enthaltenen Antworten keine leeren Be-<lb/> hauptungen ſind. Allerdings giebt es auch eine Art<lb/> der Spekulation, welche der Jnduſtrie hülfreiche Hand<lb/> leiſtet. Es iſt die Spekulation derjenigen, die wirklich<lb/> zu großen Unternehmungen Kapitalien hergeben, die<lb/> ſich in den Beſitz von Papieren zu denſelben in ſo<lb/> weit zu ſetzen befähigt, ja wir möchten ſagen (obgleich<lb/> wir ſonſt kein Freund von Monopolen) ausſchließlich<lb/> berechtigt ſind, als ſie es ohne Beeinträchtigung an-<lb/> drer Geſchäftszweige, zu denen ſie einen Theil ihrer<lb/> Gelder beſtimmten, auszuführen vermögen. Dieſer eh-<lb/> renwerthen Kathegorie von Spekulanten aber, welche<lb/> in der That Gewinn oder Verluſt der betreffenden Un-<lb/> ternehmungen mittragen, welche dem Gedeihen derſel-<lb/> ben nicht allein ihre pecuniairen Kräfte, ſondern auch<lb/> nöthigenfalls ihre Einſicht und Erfahrung zu widmen<lb/> im Stande ſind, tritt das neue Geſetz <hi rendition="#g">keineswegs</hi> hem-<lb/> mend entgegen. Es will, kurz gefaßt, nichts anders,<lb/> als daß nur, wer <hi rendition="#g">Geld hat,</hi> dafür Aktien kaufe,<lb/> und wer wirklich dieſe <hi rendition="#g">Papiere beſitzt,</hi> ſie gegen<lb/> Geld verkaufen könne, durch welche Anordnung alſo<lb/> das Princip des <hi rendition="#g">ſoliden Erwerbs und Handels</hi><lb/> wohl in keiner Hinſicht beſchränkt iſt. Warum jedoch<lb/> das Geſetz einen Unterſchied zwiſchen den Quittungs-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [24/0030]
Konnten wohl ſo viele theils mit geringen Geldmit-
teln verſehene, theils notoriſch ganz unvermögende
Perſonen, welche durch Zeitgeſchäfte zur möglichen
eigenen Bereicherung ſpekulirten, den Eiſenbahnen
ſelbſt irgend etwas nützen? Wir appelliren an die Ge-
ſammtheit der achtbaren Kaufleute Berlins, welche es
unzweifelhaft bezeugen werden, daß die in den vorſte-
henden Fragen enthaltenen Antworten keine leeren Be-
hauptungen ſind. Allerdings giebt es auch eine Art
der Spekulation, welche der Jnduſtrie hülfreiche Hand
leiſtet. Es iſt die Spekulation derjenigen, die wirklich
zu großen Unternehmungen Kapitalien hergeben, die
ſich in den Beſitz von Papieren zu denſelben in ſo
weit zu ſetzen befähigt, ja wir möchten ſagen (obgleich
wir ſonſt kein Freund von Monopolen) ausſchließlich
berechtigt ſind, als ſie es ohne Beeinträchtigung an-
drer Geſchäftszweige, zu denen ſie einen Theil ihrer
Gelder beſtimmten, auszuführen vermögen. Dieſer eh-
renwerthen Kathegorie von Spekulanten aber, welche
in der That Gewinn oder Verluſt der betreffenden Un-
ternehmungen mittragen, welche dem Gedeihen derſel-
ben nicht allein ihre pecuniairen Kräfte, ſondern auch
nöthigenfalls ihre Einſicht und Erfahrung zu widmen
im Stande ſind, tritt das neue Geſetz keineswegs hem-
mend entgegen. Es will, kurz gefaßt, nichts anders,
als daß nur, wer Geld hat, dafür Aktien kaufe,
und wer wirklich dieſe Papiere beſitzt, ſie gegen
Geld verkaufen könne, durch welche Anordnung alſo
das Princip des ſoliden Erwerbs und Handels
wohl in keiner Hinſicht beſchränkt iſt. Warum jedoch
das Geſetz einen Unterſchied zwiſchen den Quittungs-
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