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Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

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fung, Zutrauen und Kredit geschenkt wurde, stehen
jetzt in der Blöße ihres unrechtlichen Characters oder
als leere Glücksritter ohne Hab und Gut da, und sie
können ferner höchstens auf fremden Börsen, wo man
ihre unsaubre Thätigkeit noch nicht kennt, ihr Unwesen
fortsetzen. Der Cassa-Handel in Eisenbahnpapieren
vergrößerte sich, und als zur Abwicklung der früher
eingeleiteten Geschäfte an der Börse nicht mehr hinrei-
chend disponible Gelder zu finden waren, gewährte die
Königl. Bank und Seehandlung eine freilich für die
ungeheuren Summen der Abschlüsse nicht genügende
Hülfe. Die Course der Aktien und Quittungsbogen
gingen, nachdem der erste Schrecken vorüber, wieder
höher, wenn auch bei Weitem nicht auf den Stand-
punkt, wohin man sie früher getrieben hatte, und ge-
ringere Schwankungen auf und nieder wurden von
dem reellen Kauf oder Verkauf für Geld entschieden,
während nur wenige Zeitabschlüsse zwischen solchen
Personen geschahen, die von ihrer gegenseitigen Ver-
trauenswürdigkeit überzeugt waren. Bei dieser Gele-
genheit bewies es sich übrigens wieder, wie wir es
auch durch eine mehr als zwanzigjährige Beobachtung
des hiesigen Börsenverkehrs kennen gelernt haben, daß
das Zeitgeschäft im Allgemeinen für den Fonds-
handel nie als durchaus nothwendig, sondern nur
unter gewissen Bedingungen wünschenswerth oder
bequemer als das Cassa-Geschäft erscheinen kann. Es
wäre deshalb vielleicht dem neuen Handelsrathe zur
Erwägung anheim zu geben, ob nicht ebenfalls dem
Zeitgeschäfte in Quittungsbogen, unter bestimmten
Normen, welche theils für eine sichre Basis der Ab-

fung, Zutrauen und Kredit geſchenkt wurde, ſtehen
jetzt in der Blöße ihres unrechtlichen Characters oder
als leere Glücksritter ohne Hab und Gut da, und ſie
können ferner höchſtens auf fremden Börſen, wo man
ihre unſaubre Thätigkeit noch nicht kennt, ihr Unweſen
fortſetzen. Der Caſſa-Handel in Eiſenbahnpapieren
vergrößerte ſich, und als zur Abwicklung der früher
eingeleiteten Geſchäfte an der Börſe nicht mehr hinrei-
chend disponible Gelder zu finden waren, gewährte die
Königl. Bank und Seehandlung eine freilich für die
ungeheuren Summen der Abſchlüſſe nicht genügende
Hülfe. Die Courſe der Aktien und Quittungsbogen
gingen, nachdem der erſte Schrecken vorüber, wieder
höher, wenn auch bei Weitem nicht auf den Stand-
punkt, wohin man ſie früher getrieben hatte, und ge-
ringere Schwankungen auf und nieder wurden von
dem reellen Kauf oder Verkauf für Geld entſchieden,
während nur wenige Zeitabſchlüſſe zwiſchen ſolchen
Perſonen geſchahen, die von ihrer gegenſeitigen Ver-
trauenswürdigkeit überzeugt waren. Bei dieſer Gele-
genheit bewies es ſich übrigens wieder, wie wir es
auch durch eine mehr als zwanzigjährige Beobachtung
des hieſigen Börſenverkehrs kennen gelernt haben, daß
das Zeitgeſchäft im Allgemeinen für den Fonds-
handel nie als durchaus nothwendig, ſondern nur
unter gewiſſen Bedingungen wünſchenswerth oder
bequemer als das Caſſa-Geſchäft erſcheinen kann. Es
wäre deshalb vielleicht dem neuen Handelsrathe zur
Erwägung anheim zu geben, ob nicht ebenfalls dem
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[30/0036] fung, Zutrauen und Kredit geſchenkt wurde, ſtehen jetzt in der Blöße ihres unrechtlichen Characters oder als leere Glücksritter ohne Hab und Gut da, und ſie können ferner höchſtens auf fremden Börſen, wo man ihre unſaubre Thätigkeit noch nicht kennt, ihr Unweſen fortſetzen. Der Caſſa-Handel in Eiſenbahnpapieren vergrößerte ſich, und als zur Abwicklung der früher eingeleiteten Geſchäfte an der Börſe nicht mehr hinrei- chend disponible Gelder zu finden waren, gewährte die Königl. Bank und Seehandlung eine freilich für die ungeheuren Summen der Abſchlüſſe nicht genügende Hülfe. Die Courſe der Aktien und Quittungsbogen gingen, nachdem der erſte Schrecken vorüber, wieder höher, wenn auch bei Weitem nicht auf den Stand- punkt, wohin man ſie früher getrieben hatte, und ge- ringere Schwankungen auf und nieder wurden von dem reellen Kauf oder Verkauf für Geld entſchieden, während nur wenige Zeitabſchlüſſe zwiſchen ſolchen Perſonen geſchahen, die von ihrer gegenſeitigen Ver- trauenswürdigkeit überzeugt waren. Bei dieſer Gele- genheit bewies es ſich übrigens wieder, wie wir es auch durch eine mehr als zwanzigjährige Beobachtung des hieſigen Börſenverkehrs kennen gelernt haben, daß das Zeitgeſchäft im Allgemeinen für den Fonds- handel nie als durchaus nothwendig, ſondern nur unter gewiſſen Bedingungen wünſchenswerth oder bequemer als das Caſſa-Geſchäft erſcheinen kann. Es wäre deshalb vielleicht dem neuen Handelsrathe zur Erwägung anheim zu geben, ob nicht ebenfalls dem Zeitgeſchäfte in Quittungsbogen, unter beſtimmten Normen, welche theils für eine ſichre Baſis der Ab-

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Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/36>, abgerufen am 21.11.2024.