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Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

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schlüsse sorgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge-
lüsten der Agiotage eine Schranke entgegenstellten, die
Rechtsgültigkeit beizulegen sei. *) -- Auch an aus-
wärtigen Besuchern, deren Element nur das Zeit- und
Differenz-Geschäft war, hat die Börse seit dem neuen
Gesetze verloren, doch können wir das durchaus nicht
bedauern, im Gegentheil dürfte das hiesige Geschäft
sich dadurch nur um so schneller wieder consolidiren.
Die Theilnahme fremder Handelshäuser am hiesigen
Verkehr wird sicher nach wie vor dieselbe bleiben, was
schon der Eigennutz (im besseren Sinne) gebietet; am
allerwenigsten ist von ihnen eine Art Repressalie zu
erwarten, wie es manche Gegner des neuen Gesetzes
fürchten, wir möchten sagen zu fürchten sich den An-
schein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von
Berlin, Breslau u. s. w. nach dem Auslande notorisch
schon seit geraumer Zeit in weit größerem Umfange
ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula-
tion in den Obligationen und Eisenbahnpapieren Oest-
reichs an der Börse von Berlin (und anderer deut-

*) Sollten die Fürsprecher der Zeitgeschäfte, deren es aus
verschiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei
der Regierung durchdringen, so dürfte es mindestens im höchsten
Grade rathsam sein, die Zeitgeschäfte in zwei Kathegorien zu thei-
len, in solche, wo die darüber sprechenden Verträge (Schluß-
scheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten,
also die Bürgschaft des wirklichen Besitzes darbieten, und in sol-
che, wo dies nicht der Fall ist. Jeder Vertrag der letzteren Gat-
tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen
Werth der Papiere unterworfen, und dessen Umgehung mit einer
fiskalischen Strafe belegt werden.

ſchlüſſe ſorgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge-
lüſten der Agiotage eine Schranke entgegenſtellten, die
Rechtsgültigkeit beizulegen ſei. *) — Auch an aus-
wärtigen Beſuchern, deren Element nur das Zeit- und
Differenz-Geſchäft war, hat die Börſe ſeit dem neuen
Geſetze verloren, doch können wir das durchaus nicht
bedauern, im Gegentheil dürfte das hieſige Geſchäft
ſich dadurch nur um ſo ſchneller wieder conſolidiren.
Die Theilnahme fremder Handelshäuſer am hieſigen
Verkehr wird ſicher nach wie vor dieſelbe bleiben, was
ſchon der Eigennutz (im beſſeren Sinne) gebietet; am
allerwenigſten iſt von ihnen eine Art Repreſſalie zu
erwarten, wie es manche Gegner des neuen Geſetzes
fürchten, wir möchten ſagen zu fürchten ſich den An-
ſchein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von
Berlin, Breslau u. ſ. w. nach dem Auslande notoriſch
ſchon ſeit geraumer Zeit in weit größerem Umfange
ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula-
tion in den Obligationen und Eiſenbahnpapieren Oeſt-
reichs an der Börſe von Berlin (und anderer deut-

*) Sollten die Fürſprecher der Zeitgeſchäfte, deren es aus
verſchiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei
der Regierung durchdringen, ſo dürfte es mindeſtens im höchſten
Grade rathſam ſein, die Zeitgeſchäfte in zwei Kathegorien zu thei-
len, in ſolche, wo die darüber ſprechenden Verträge (Schluß-
ſcheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten,
alſo die Bürgſchaft des wirklichen Beſitzes darbieten, und in ſol-
che, wo dies nicht der Fall iſt. Jeder Vertrag der letzteren Gat-
tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen
Werth der Papiere unterworfen, und deſſen Umgehung mit einer
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[31/0037] ſchlüſſe ſorgten, theils den etwa wiederkehrenden Ge- lüſten der Agiotage eine Schranke entgegenſtellten, die Rechtsgültigkeit beizulegen ſei. *) — Auch an aus- wärtigen Beſuchern, deren Element nur das Zeit- und Differenz-Geſchäft war, hat die Börſe ſeit dem neuen Geſetze verloren, doch können wir das durchaus nicht bedauern, im Gegentheil dürfte das hieſige Geſchäft ſich dadurch nur um ſo ſchneller wieder conſolidiren. Die Theilnahme fremder Handelshäuſer am hieſigen Verkehr wird ſicher nach wie vor dieſelbe bleiben, was ſchon der Eigennutz (im beſſeren Sinne) gebietet; am allerwenigſten iſt von ihnen eine Art Repreſſalie zu erwarten, wie es manche Gegner des neuen Geſetzes fürchten, wir möchten ſagen zu fürchten ſich den An- ſchein geben, da Aufträge zu Kauf und Verkauf von Berlin, Breslau u. ſ. w. nach dem Auslande notoriſch ſchon ſeit geraumer Zeit in weit größerem Umfange ertheilt wurden, als umgekehrt, ja z. B. die Spekula- tion in den Obligationen und Eiſenbahnpapieren Oeſt- reichs an der Börſe von Berlin (und anderer deut- *) Sollten die Fürſprecher der Zeitgeſchäfte, deren es aus verſchiedenen Gründen eine Menge giebt, mit ihrem Votum bei der Regierung durchdringen, ſo dürfte es mindeſtens im höchſten Grade rathſam ſein, die Zeitgeſchäfte in zwei Kathegorien zu thei- len, in ſolche, wo die darüber ſprechenden Verträge (Schluß- ſcheine) ein Nummernverzeichniß der verkauften Papiere enthalten, alſo die Bürgſchaft des wirklichen Beſitzes darbieten, und in ſol- che, wo dies nicht der Fall iſt. Jeder Vertrag der letzteren Gat- tung müßte dann einem hohen Stempel, etwa für den nominellen Werth der Papiere unterworfen, und deſſen Umgehung mit einer fiskaliſchen Strafe belegt werden.

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Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/37>, abgerufen am 24.11.2024.