Leutwein, Lorenz Friedrich: Einladungsschrift bey dem feyerlichen Redeakt welcher den 19ten April in allhiesigem Gymnasio von dreyen Zöglingen welche Akademien beziehen wollen gehalten werden soll. Schwäbisch Hall, 1797.nen niedern Ständen seyn, als wirklich sich findet; daß mehrere, welche
sich die
nen niedern Ständen seyn, als wirklich sich findet; daß mehrere, welche
sich die
<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0007" n="7"/> nen niedern Ständen seyn, als wirklich sich findet; daß mehrere, welche sich<lb/> in ihrem Fache auszeichnen könnten, wirklich zurück bleiben. Unsere Vorfah-<lb/> ren hatten ein vortreffliches Mittel diesem zu frühen Eilen aus der Schule zu<lb/> steuren, man ließ nehmlich sein Kind vor einem gewissen Alter zum heiligen<lb/> Abendmahl gehen, und früher konnte man zu seinem Handwerk kommen: al-<lb/> lein dieselbe Sitte unterbleibt jetzo, ich weiß nicht, aus welchem Grunde,<lb/> wie wohl sich schwerlich ein die Prüfung wirklich aushaltender finden dürfte:<lb/> da dem nun also ist, so kommt es, daß Knaben ein wohl zwey Jahr frü-<lb/> her der Schule entzogen werden; denn so bald sie zu dem heiligen Abendmahl<lb/> zugelassen werden, so bald verlassen sie auch die Schule, und zwar gewöhn-<lb/> lich noch früher, als sich die Fasten-Information gänzlich geendet. Durch<lb/> diß einige Mittel könnten mehrere zu ihrem Glück in der Schule zurück ge-<lb/> halten werden, und das könnte ersetzt werden, was Eltern nicht einsehen.<lb/> Nehme ich diß an, daß Eltern ihre Kinder nicht blos dieser wegen in die<lb/> Schule schicken, damit sie ihrer zu Hause los werden; sondern aus der edlen<lb/> Absicht, daß sie ihren Geist mit nützlichen Kenntnissen bereichern, und ihr<lb/> Herz zur Tugend bilden: ist diß, so sehe nicht ab, wie die Kinder aus der<lb/> Schule können genommen werden, ehe sie hinlängliche Fortschritte in beyden<lb/> gemacht haben. Was hier die Vernunft spricht, bezeigt die Erfahrung –<lb/> man sagt: man sieht es dem Manne an, daß er in der Schule gewesen –<lb/> Tausende beseufzen, daß ihre Eltern sie nicht länger in der Schule gelassen;<lb/> niemand aber bereuet es, lange in der Schule ausgehalten zu haben; ja<lb/> viele beklagen sich zu späth, daß ihre Eltern nicht sie länger zur Schule an-<lb/> gehalten haben. Geschiehet diß nun in denen Zeiten, wo für die Professioni-<lb/> sten im Schulunterricht noch nicht so sehr gesorgt wurde: was sollte jetzo ge-<lb/> schehen, da man Anstalten getroffen hat, mehr für diese zu sorgen. Ich sehe<lb/> wohl ich muß hier noch zwey Einwürfen begegnen, die mir könnte gemacht<lb/> werden: sie sind, man lernt ja nur lateinisch – Die Kinder, die nach der<lb/> Confirmation noch in der Schule gelassen werden, wollen nicht mehr zu<lb/> einer Profession sich bequemen, sie sind dem Lehrlingsstand entwachsen –<lb/> Auf den ersten Einwurf zu antworten – so muß ich sagen – die Eltern,<lb/> <fw type="catch" place="bottom">die</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0007]
nen niedern Ständen seyn, als wirklich sich findet; daß mehrere, welche sich
in ihrem Fache auszeichnen könnten, wirklich zurück bleiben. Unsere Vorfah-
ren hatten ein vortreffliches Mittel diesem zu frühen Eilen aus der Schule zu
steuren, man ließ nehmlich sein Kind vor einem gewissen Alter zum heiligen
Abendmahl gehen, und früher konnte man zu seinem Handwerk kommen: al-
lein dieselbe Sitte unterbleibt jetzo, ich weiß nicht, aus welchem Grunde,
wie wohl sich schwerlich ein die Prüfung wirklich aushaltender finden dürfte:
da dem nun also ist, so kommt es, daß Knaben ein wohl zwey Jahr frü-
her der Schule entzogen werden; denn so bald sie zu dem heiligen Abendmahl
zugelassen werden, so bald verlassen sie auch die Schule, und zwar gewöhn-
lich noch früher, als sich die Fasten-Information gänzlich geendet. Durch
diß einige Mittel könnten mehrere zu ihrem Glück in der Schule zurück ge-
halten werden, und das könnte ersetzt werden, was Eltern nicht einsehen.
Nehme ich diß an, daß Eltern ihre Kinder nicht blos dieser wegen in die
Schule schicken, damit sie ihrer zu Hause los werden; sondern aus der edlen
Absicht, daß sie ihren Geist mit nützlichen Kenntnissen bereichern, und ihr
Herz zur Tugend bilden: ist diß, so sehe nicht ab, wie die Kinder aus der
Schule können genommen werden, ehe sie hinlängliche Fortschritte in beyden
gemacht haben. Was hier die Vernunft spricht, bezeigt die Erfahrung –
man sagt: man sieht es dem Manne an, daß er in der Schule gewesen –
Tausende beseufzen, daß ihre Eltern sie nicht länger in der Schule gelassen;
niemand aber bereuet es, lange in der Schule ausgehalten zu haben; ja
viele beklagen sich zu späth, daß ihre Eltern nicht sie länger zur Schule an-
gehalten haben. Geschiehet diß nun in denen Zeiten, wo für die Professioni-
sten im Schulunterricht noch nicht so sehr gesorgt wurde: was sollte jetzo ge-
schehen, da man Anstalten getroffen hat, mehr für diese zu sorgen. Ich sehe
wohl ich muß hier noch zwey Einwürfen begegnen, die mir könnte gemacht
werden: sie sind, man lernt ja nur lateinisch – Die Kinder, die nach der
Confirmation noch in der Schule gelassen werden, wollen nicht mehr zu
einer Profession sich bequemen, sie sind dem Lehrlingsstand entwachsen –
Auf den ersten Einwurf zu antworten – so muß ich sagen – die Eltern,
die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Jurgita Baranauskaite, Thomas Gloning, Heike Müller, Justus-Liebig-Universität: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien, Konversion nach XML
(2013-05-13T10:48:31Z)
Justus-Liebig-Universität Gießen: Bereitstellung der Bilddigitalisate durch Prof. Dr. Thomas Gloning
(2013-06-10T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |