Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen Syllogismo, der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie:

Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds.

Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen:

Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm.

Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die Minorem dieses Syllogismi haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis, diese Frag vnd Antwort setzt: Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus. Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset.

Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören.

Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen Syllogismo, der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie:

Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds.

Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen:

Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm.

Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die Minorem dieses Syllogismi haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis, diese Frag vnd Antwort setzt: Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus. Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset.

Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0025"/>
        <p>Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen <hi rendition="#i">Syllogismo,</hi> der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie:</p>
        <p>Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds.</p>
        <p>Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen:</p>
        <p>Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm.</p>
        <p>Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die <hi rendition="#i">Minorem</hi> dieses <hi rendition="#i">Syllogismi</hi> haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in <hi rendition="#i">Altera parte quaestionum &amp; responsionum de Sacramentis,</hi> diese Frag vnd Antwort setzt: <hi rendition="#i">Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus.</hi> Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset.</p>
        <p>Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0025] Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen Syllogismo, der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie: Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds. Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen: Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm. Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die Minorem dieses Syllogismi haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis, diese Frag vnd Antwort setzt: Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus. Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset. Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591/25
Zitationshilfe: Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591/25>, abgerufen am 21.11.2024.