Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591.Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen Syllogismo, der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie: Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds. Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen: Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm. Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die Minorem dieses Syllogismi haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis, diese Frag vnd Antwort setzt: Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus. Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset. Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören. Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen Syllogismo, der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie: Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds. Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen: Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm. Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die Minorem dieses Syllogismi haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis, diese Frag vnd Antwort setzt: Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus. Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset. Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0025"/> <p>Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen <hi rendition="#i">Syllogismo,</hi> der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie:</p> <p>Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds.</p> <p>Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen:</p> <p>Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm.</p> <p>Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die <hi rendition="#i">Minorem</hi> dieses <hi rendition="#i">Syllogismi</hi> haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in <hi rendition="#i">Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis,</hi> diese Frag vnd Antwort setzt: <hi rendition="#i">Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus.</hi> Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset.</p> <p>Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0025]
Fürs Ander / Fol. 71. Wolten sie lieber vnsere Kirchen zu Widerteuffern machen / aber mit einem Atmseligen Syllogismo, der gar keinen grundt hat. Dann also schliessen sie:
Wer im Bund der Gnaden nicht begriffen / dem gebühren auch nicht die Sigillen des Gnadenbunds.
Die Kinder der vngleubigen Jüden / Türcken vnd Heiden / welchem das Gegentheil / der Christen Kinder / von Mutterleib an / disfals (aber mit Vngrundt) gleich setzet / sind im Gnadenbund Gottes nicht begriffen:
Ergo: Gebüret jhnen auch nicht die Heilige Tauff / als das Sigel des Gnadenbundes. Darumb folgern sie weiter auff gut Widerteufferisch / Man sol sie zuuor lehren / vnnd hernach teuffen. Matth. 28. vnd müsse man die Kinder Tauff nachlassen. Also (sagen sie) schwermen die Widerteuffer: GOtt behüte vns für jhrem Schwarm.
Aber GOtt behüt vns für dieser vnzeitigen Caluinischen Weisheit / Dann die Minorem dieses Syllogismi haben sie nicht aus GOttes Wort / Sondern aus dem Beza gestudiret. Welcher in Altera parte quaestionum & responsionum de Sacramentis, diese Frag vnd Antwort setzt: Quos igitur baptizandos censes? R. Omnes qui mihi foederis tabulas rite exhibuerint, quibus obsignandis Baptismus est institutus. Vnd schleust hernach: Dieweil der Türcken / Jüden vnd Heyden Kinder die Tafeln des Bundes nicht haben / so solle man sie auch nicht teuffen. Da dann Beza viel Wort dieser Materien halb verleuret / aber nicht einen Spruch der Schrifft einführet / damit er seine meinung beweiset.
Darumb wir auch billich diese Lehre / die nur auff Bezat authoritatem gegründet ist / beyseits setzen / vnd die heilige Schrifft hören.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |