List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838.Grund und Bodens eingewiesen wird. In Betreff derjenigen Fälle, wobei der Eigenthümer die eingeschickte Entschädigung zurückweist, findet auf Betreiben der sich für beschwert haltenden Partei eine besondere gerichtliche Verhandlung statt. 11) In Betreff der Förmlichkeiten, welche die durch die Bill ernannten Commissionairs bei Einleitung und Realisirung der Subscription zu beobachten haben, gibt die Bill immer sehr in's Detail gehende Vorschriften; denn hier handelt es sich darum, die Rechte und Interessen der großen Mehrzahl der Bürger und des Gemeinwesens gegen die Gewinnsucht der großen Capitalisten in Schutz zu nehmen. Man kennt nämlich weder in England noch in Nordamerika das in Frankreich übliche und auch in einigen deutschen Staaten den Franzosen nachgeahmte Verfahren, dergleichen Unternehmungen an einzelne Concessionaire im Abstreich (au rabais) gegen Leistung großer Cautionen zu vergeben, wodurch dieselben immer einzelnen Capitalisten oder doch ganzen Gesellschaften von großen Capitalisten in die Hände gespielt werden, die sie dann zum Gegenstand des Actienspiels machen. Einen Abstreich in Ansehung der Fahrpreise würde man unter solchen Verhältnissen in Nordamerika für unsinnig und illusorisch halten, wie er es auch wirklich ist; denn da die Cautionssumme immer sehr bedeutend, die Zahl der unternehmenden großen Capitalisten dagegen immer sehr gering ist, so vereinigen sich diese, indem sie die Zahl der Actien unter sich theilen, während die große Zahl der kleinen Capitalisten, welchen es nicht um ein Actienspiel, sondern um wirkliche Anlegung ihrer kleinen Capitale zu thun ist, das Zusehen haben, bis es den Speculanten en gros gefällig ist, ihnen zu einem erhöheten Preise die gewünschte Actienzahl zukommen zu lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur an und für sich höchst ungerecht, indem es ohne allen Grund den Reichen das Privilegium verschafft, sich auf Kosten der Minderwohlhabenden noch mehr zu bereichern, und zwar mit einer Sicherheit, die bei dem Übergewicht, das die großen Capitalisten auf dem Geldmarkt besitzen, kaum fehlschlagen kann, während es die Last des Risiko, beschwert mit bedeutendem Agio, auf diejenigen Classen der Bürger überwälzt, welche die wahren Interessenten in der Sache sind; es organisirt auch außerdem das Actienspiel im Großen und auf eine Weise, daß es vielleicht ein Menschenalter hindurch zu einer der größten Landplagen für das Gemeinwesen wird; denn nachdem den großen Capitalisten gelungen ist, schon im Anbeginn einen bedeutenden Gewinn zu realisiren, bleibt immer noch eine große Zahl von Actien in ihren Händen, bei deren Besitz sie gar nichts riskiren, weil dieselben den bereits von ihnen realisirten Gewinn repräsentiren. Dies führt dann zu immerwährenden Collisionen unter den großen Speculanten, den Curs auf- und abzuspielen und so fortwährend der großen Zahl der kleineren Capitalisten das Geld aus dem Beutel zu pumpen. Allen diesen Übelständen wird durch die Vorschriften der amerikanischen Bills in Beziehung auf die Subscription begegnet, indem ihre Grund und Bodens eingewiesen wird. In Betreff derjenigen Fälle, wobei der Eigenthümer die eingeschickte Entschädigung zurückweist, findet auf Betreiben der sich für beschwert haltenden Partei eine besondere gerichtliche Verhandlung statt. 11) In Betreff der Förmlichkeiten, welche die durch die Bill ernannten Commissionairs bei Einleitung und Realisirung der Subscription zu beobachten haben, gibt die Bill immer sehr in’s Detail gehende Vorschriften; denn hier handelt es sich darum, die Rechte und Interessen der großen Mehrzahl der Bürger und des Gemeinwesens gegen die Gewinnsucht der großen Capitalisten in Schutz zu nehmen. Man kennt nämlich weder in England noch in Nordamerika das in Frankreich übliche und auch in einigen deutschen Staaten den Franzosen nachgeahmte Verfahren, dergleichen Unternehmungen an einzelne Concessionaire im Abstreich (au rabais) gegen Leistung großer Cautionen zu vergeben, wodurch dieselben immer einzelnen Capitalisten oder doch ganzen Gesellschaften von großen Capitalisten in die Hände gespielt werden, die sie dann zum Gegenstand des Actienspiels machen. Einen Abstreich in Ansehung der Fahrpreise würde man unter solchen Verhältnissen in Nordamerika für unsinnig und illusorisch halten, wie er es auch wirklich ist; denn da die Cautionssumme immer sehr bedeutend, die Zahl der unternehmenden großen Capitalisten dagegen immer sehr gering ist, so vereinigen sich diese, indem sie die Zahl der Actien unter sich theilen, während die große Zahl der kleinen Capitalisten, welchen es nicht um ein Actienspiel, sondern um wirkliche Anlegung ihrer kleinen Capitale zu thun ist, das Zusehen haben, bis es den Speculanten en gros gefällig ist, ihnen zu einem erhöheten Preise die gewünschte Actienzahl zukommen zu lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur an und für sich höchst ungerecht, indem es ohne allen Grund den Reichen das Privilegium verschafft, sich auf Kosten der Minderwohlhabenden noch mehr zu bereichern, und zwar mit einer Sicherheit, die bei dem Übergewicht, das die großen Capitalisten auf dem Geldmarkt besitzen, kaum fehlschlagen kann, während es die Last des Risiko, beschwert mit bedeutendem Agio, auf diejenigen Classen der Bürger überwälzt, welche die wahren Interessenten in der Sache sind; es organisirt auch außerdem das Actienspiel im Großen und auf eine Weise, daß es vielleicht ein Menschenalter hindurch zu einer der größten Landplagen für das Gemeinwesen wird; denn nachdem den großen Capitalisten gelungen ist, schon im Anbeginn einen bedeutenden Gewinn zu realisiren, bleibt immer noch eine große Zahl von Actien in ihren Händen, bei deren Besitz sie gar nichts riskiren, weil dieselben den bereits von ihnen realisirten Gewinn repräsentiren. Dies führt dann zu immerwährenden Collisionen unter den großen Speculanten, den Curs auf- und abzuspielen und so fortwährend der großen Zahl der kleineren Capitalisten das Geld aus dem Beutel zu pumpen. Allen diesen Übelständen wird durch die Vorschriften der amerikanischen Bills in Beziehung auf die Subscription begegnet, indem ihre <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0101" n="100"/> Grund und Bodens eingewiesen wird. In Betreff derjenigen Fälle, wobei der Eigenthümer die eingeschickte Entschädigung zurückweist, findet auf Betreiben der sich für beschwert haltenden Partei eine besondere gerichtliche Verhandlung statt.</p> <p>11) In Betreff der Förmlichkeiten, welche die durch die Bill ernannten Commissionairs bei Einleitung und Realisirung der Subscription zu beobachten haben, gibt die Bill immer sehr in’s Detail gehende Vorschriften; denn hier handelt es sich darum, die Rechte und Interessen der großen Mehrzahl der Bürger und des Gemeinwesens gegen die Gewinnsucht der großen Capitalisten in Schutz zu nehmen. Man kennt nämlich weder in England noch in Nordamerika das in Frankreich übliche und auch in einigen deutschen Staaten den Franzosen nachgeahmte Verfahren, dergleichen Unternehmungen an einzelne Concessionaire im Abstreich (<hi rendition="#aq">au rabais</hi>) gegen Leistung großer Cautionen zu vergeben, wodurch dieselben immer einzelnen Capitalisten oder doch ganzen Gesellschaften von großen Capitalisten in die Hände gespielt werden, die sie dann zum Gegenstand des Actienspiels machen. Einen Abstreich in Ansehung der Fahrpreise würde man unter solchen Verhältnissen in Nordamerika für unsinnig und illusorisch halten, wie er es auch wirklich ist; denn da die Cautionssumme immer sehr bedeutend, die Zahl der unternehmenden großen Capitalisten dagegen immer sehr gering ist, so vereinigen sich diese, indem sie die Zahl der Actien unter sich theilen, während die große Zahl der kleinen Capitalisten, welchen es nicht um ein Actienspiel, sondern um wirkliche Anlegung ihrer kleinen Capitale zu thun ist, das Zusehen haben, bis es den Speculanten <hi rendition="#aq">en gros</hi> gefällig ist, ihnen zu einem erhöheten Preise die gewünschte Actienzahl zukommen zu lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur an und für sich höchst ungerecht, indem es ohne allen Grund den Reichen das Privilegium verschafft, sich auf Kosten der Minderwohlhabenden noch mehr zu bereichern, und zwar mit einer Sicherheit, die bei dem Übergewicht, das die großen Capitalisten auf dem Geldmarkt besitzen, kaum fehlschlagen kann, während es die Last des Risiko, beschwert mit bedeutendem Agio, auf diejenigen Classen der Bürger überwälzt, welche die wahren Interessenten in der Sache sind; es organisirt auch außerdem das Actienspiel im Großen und auf eine Weise, daß es vielleicht ein Menschenalter hindurch zu einer der größten Landplagen für das Gemeinwesen wird; denn nachdem den großen Capitalisten gelungen ist, schon im Anbeginn einen bedeutenden Gewinn zu realisiren, bleibt immer noch eine große Zahl von Actien in ihren Händen, bei deren Besitz sie gar nichts riskiren, weil dieselben den bereits von ihnen realisirten Gewinn repräsentiren. Dies führt dann zu immerwährenden Collisionen unter den großen Speculanten, den Curs auf- und abzuspielen und so fortwährend der großen Zahl der kleineren Capitalisten das Geld aus dem Beutel zu pumpen.</p> <p>Allen diesen Übelständen wird durch die Vorschriften der amerikanischen Bills in Beziehung auf die Subscription begegnet, indem ihre </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [100/0101]
Grund und Bodens eingewiesen wird. In Betreff derjenigen Fälle, wobei der Eigenthümer die eingeschickte Entschädigung zurückweist, findet auf Betreiben der sich für beschwert haltenden Partei eine besondere gerichtliche Verhandlung statt.
11) In Betreff der Förmlichkeiten, welche die durch die Bill ernannten Commissionairs bei Einleitung und Realisirung der Subscription zu beobachten haben, gibt die Bill immer sehr in’s Detail gehende Vorschriften; denn hier handelt es sich darum, die Rechte und Interessen der großen Mehrzahl der Bürger und des Gemeinwesens gegen die Gewinnsucht der großen Capitalisten in Schutz zu nehmen. Man kennt nämlich weder in England noch in Nordamerika das in Frankreich übliche und auch in einigen deutschen Staaten den Franzosen nachgeahmte Verfahren, dergleichen Unternehmungen an einzelne Concessionaire im Abstreich (au rabais) gegen Leistung großer Cautionen zu vergeben, wodurch dieselben immer einzelnen Capitalisten oder doch ganzen Gesellschaften von großen Capitalisten in die Hände gespielt werden, die sie dann zum Gegenstand des Actienspiels machen. Einen Abstreich in Ansehung der Fahrpreise würde man unter solchen Verhältnissen in Nordamerika für unsinnig und illusorisch halten, wie er es auch wirklich ist; denn da die Cautionssumme immer sehr bedeutend, die Zahl der unternehmenden großen Capitalisten dagegen immer sehr gering ist, so vereinigen sich diese, indem sie die Zahl der Actien unter sich theilen, während die große Zahl der kleinen Capitalisten, welchen es nicht um ein Actienspiel, sondern um wirkliche Anlegung ihrer kleinen Capitale zu thun ist, das Zusehen haben, bis es den Speculanten en gros gefällig ist, ihnen zu einem erhöheten Preise die gewünschte Actienzahl zukommen zu lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur an und für sich höchst ungerecht, indem es ohne allen Grund den Reichen das Privilegium verschafft, sich auf Kosten der Minderwohlhabenden noch mehr zu bereichern, und zwar mit einer Sicherheit, die bei dem Übergewicht, das die großen Capitalisten auf dem Geldmarkt besitzen, kaum fehlschlagen kann, während es die Last des Risiko, beschwert mit bedeutendem Agio, auf diejenigen Classen der Bürger überwälzt, welche die wahren Interessenten in der Sache sind; es organisirt auch außerdem das Actienspiel im Großen und auf eine Weise, daß es vielleicht ein Menschenalter hindurch zu einer der größten Landplagen für das Gemeinwesen wird; denn nachdem den großen Capitalisten gelungen ist, schon im Anbeginn einen bedeutenden Gewinn zu realisiren, bleibt immer noch eine große Zahl von Actien in ihren Händen, bei deren Besitz sie gar nichts riskiren, weil dieselben den bereits von ihnen realisirten Gewinn repräsentiren. Dies führt dann zu immerwährenden Collisionen unter den großen Speculanten, den Curs auf- und abzuspielen und so fortwährend der großen Zahl der kleineren Capitalisten das Geld aus dem Beutel zu pumpen.
Allen diesen Übelständen wird durch die Vorschriften der amerikanischen Bills in Beziehung auf die Subscription begegnet, indem ihre
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-26T10:30:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-26T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-10-26T10:30:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |