Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.Der Vorsatz. §. 28. kommen? Die Vorstellung muß bestimmt sein nach Ob-jekt und Mittel; genauer: sie muß sich durch Beziehung auf ein bestimmtes Rechtsgut bez. dessen Träger, auf die vorzunehmende körperliche Bewegung, und auf den Kausalzusammenhang zwischen dieser und dem vorge- stellten Erfolge spezialisiert haben.11 Ich muß wissen, ob ich töten, stehlen oder brandstiften will, ehe von einem Vorsatze die Rede sein kann; ich muß wissen, wen ich töten will und auf welche Weise. Diese Spezialisierung kann nun eine mehr oder weniger genaue sein; alle Menschen die aus diesem Brunnen trinken, der mir unbekannte anonyme Einsender einer mich beleidigenden Zeitungsannonce, der eben des Weges daherkommende Wandersmann, die in dem zu erbrechenden Schranke befindlichen Gegenstände, sie alle sind genügend spezialisierte Objekte meines Vorsatzes. Die Mi- nimalgrenze der Spezialisierung, welche die Vorstellung erreicht haben muß, läßt sich durch allgemeine Regeln nicht fixieren; über diese Grenze hinaus kann die Vorstellung und mit ihr der Vorsatz mehr oder weniger bestimmt sein. Mit Rücksicht auf diesen möglichen Unterschied in der 11 [Spaltenumbruch]
Vgl. die interessanten Aus- führungen bei Binding Nor-[Spaltenumbruch] men II S. 412 ff. und Zitel- mann S. 433 ff. (S. 524). von Liszt, Strafrecht. 8
Der Vorſatz. §. 28. kommen? Die Vorſtellung muß beſtimmt ſein nach Ob-jekt und Mittel; genauer: ſie muß ſich durch Beziehung auf ein beſtimmtes Rechtsgut bez. deſſen Träger, auf die vorzunehmende körperliche Bewegung, und auf den Kauſalzuſammenhang zwiſchen dieſer und dem vorge- ſtellten Erfolge ſpezialiſiert haben.11 Ich muß wiſſen, ob ich töten, ſtehlen oder brandſtiften will, ehe von einem Vorſatze die Rede ſein kann; ich muß wiſſen, wen ich töten will und auf welche Weiſe. Dieſe Spezialiſierung kann nun eine mehr oder weniger genaue ſein; alle Menſchen die aus dieſem Brunnen trinken, der mir unbekannte anonyme Einſender einer mich beleidigenden Zeitungsannonce, der eben des Weges daherkommende Wandersmann, die in dem zu erbrechenden Schranke befindlichen Gegenſtände, ſie alle ſind genügend ſpezialiſierte Objekte meines Vorſatzes. Die Mi- nimalgrenze der Spezialiſierung, welche die Vorſtellung erreicht haben muß, läßt ſich durch allgemeine Regeln nicht fixieren; über dieſe Grenze hinaus kann die Vorſtellung und mit ihr der Vorſatz mehr oder weniger beſtimmt ſein. Mit Rückſicht auf dieſen möglichen Unterſchied in der 11 [Spaltenumbruch]
Vgl. die intereſſanten Aus- führungen bei Binding Nor-[Spaltenumbruch] men II S. 412 ff. und Zitel- mann S. 433 ff. (S. 524). von Liszt, Strafrecht. 8
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Der Vorſatz. §. 28.
kommen? Die Vorſtellung muß beſtimmt ſein nach Ob-
jekt und Mittel; genauer: ſie muß ſich durch Beziehung
auf ein beſtimmtes Rechtsgut bez. deſſen Träger, auf die
vorzunehmende körperliche Bewegung, und auf den
Kauſalzuſammenhang zwiſchen dieſer und dem vorge-
ſtellten Erfolge ſpezialiſiert haben. 11 Ich muß wiſſen, ob ich
töten, ſtehlen oder brandſtiften will, ehe von einem
Vorſatze die Rede ſein kann; ich muß wiſſen, wen ich töten
will und auf welche Weiſe. Dieſe Spezialiſierung kann
nun eine mehr oder weniger genaue ſein; alle Menſchen die
aus dieſem Brunnen trinken, der mir unbekannte anonyme
Einſender einer mich beleidigenden Zeitungsannonce, der eben
des Weges daherkommende Wandersmann, die in dem zu
erbrechenden Schranke befindlichen Gegenſtände, ſie alle ſind
genügend ſpezialiſierte Objekte meines Vorſatzes. Die Mi-
nimalgrenze der Spezialiſierung, welche die Vorſtellung
erreicht haben muß, läßt ſich durch allgemeine Regeln nicht
fixieren; über dieſe Grenze hinaus kann die Vorſtellung und
mit ihr der Vorſatz mehr oder weniger beſtimmt ſein.
Mit Rückſicht auf dieſen möglichen Unterſchied in der
Spezialiſierung der Vorſtellung hat man Arten des Vor-
ſatzes unterſcheiden wollen, ſobald es ſich um genügende
aber nicht ganz genaue Vorſtellung des Erfolges handelt.
So den dolus generalis, wenn mehrere Erfolge, den
dolus alternativus, wenn zwei Erfolge in gleicher Linie,
den dolus eventualis, wenn in erſter Linie der eine, in
zweiter Linie der andere Erfolg vorgeſtellt waren; ihnen allen
gegenüber den genau ſpezialiſierten dolus determinatus.
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Vgl. die intereſſanten Aus-
führungen bei Binding Nor-
men II S. 412 ff. und Zitel-
mann S. 433 ff. (S. 524).
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