Delikte gegen andere Interessen des Publikums. §. 86.
namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung von explodierenden Stoffen; Unvorsichtigkeit bei Zubereitung, Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl., beim Legen von Selbstgeschossen, Gebrauch von Feuergewehr; unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorsich- tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorsichtigkeit in Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl.
§. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlassung des Raupens; Unvorsichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche Gegenstände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder Gärten, Weinberge, Wiesen, Aecker usw.
§. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüsseln, Verabfolgen von Nachschlüsseln oder Dietrichen;
§. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorschriften über An- legung, Verwahrung, Benützung von Feuerstätten durch in Feuer arbeitende Gewerbetreibende.
Delikte gegen andere Intereſſen des Publikums. §. 86.
namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung von explodierenden Stoffen; Unvorſichtigkeit bei Zubereitung, Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl., beim Legen von Selbſtgeſchoſſen, Gebrauch von Feuergewehr; unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorſich- tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorſichtigkeit in Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl.
§. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlaſſung des Raupens; Unvorſichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche Gegenſtände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder Gärten, Weinberge, Wieſen, Aecker uſw.
§. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüſſeln, Verabfolgen von Nachſchlüſſeln oder Dietrichen;
§. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorſchriften über An- legung, Verwahrung, Benützung von Feuerſtätten durch in Feuer arbeitende Gewerbetreibende.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0377"n="351"/><fwplace="top"type="header">Delikte gegen andere Intereſſen des Publikums. §. 86.</fw><lb/>
namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung<lb/>
von explodierenden Stoffen; Unvorſichtigkeit bei Zubereitung,<lb/>
Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl.,<lb/>
beim Legen von Selbſtgeſchoſſen, Gebrauch von Feuergewehr;<lb/>
unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorſich-<lb/>
tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorſichtigkeit in<lb/>
Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl.</p><lb/><p>§. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlaſſung<lb/>
des Raupens; Unvorſichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche<lb/>
Gegenſtände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder<lb/>
Gärten, Weinberge, Wieſen, Aecker uſw.</p><lb/><p>§. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüſſeln,<lb/>
Verabfolgen von Nachſchlüſſeln oder Dietrichen;</p><lb/><p>§. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorſchriften über An-<lb/>
legung, Verwahrung, Benützung von Feuerſtätten durch in<lb/>
Feuer arbeitende Gewerbetreibende.</p></div></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></body></text></TEI>
[351/0377]
Delikte gegen andere Intereſſen des Publikums. §. 86.
namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung
von explodierenden Stoffen; Unvorſichtigkeit bei Zubereitung,
Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl.,
beim Legen von Selbſtgeſchoſſen, Gebrauch von Feuergewehr;
unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorſich-
tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorſichtigkeit in
Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl.
§. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlaſſung
des Raupens; Unvorſichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche
Gegenſtände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder
Gärten, Weinberge, Wieſen, Aecker uſw.
§. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüſſeln,
Verabfolgen von Nachſchlüſſeln oder Dietrichen;
§. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorſchriften über An-
legung, Verwahrung, Benützung von Feuerſtätten durch in
Feuer arbeitende Gewerbetreibende.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/377>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.