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Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.

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Delikte gegen andere Interessen des Publikums. §. 86.
namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung
von explodierenden Stoffen; Unvorsichtigkeit bei Zubereitung,
Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl.,
beim Legen von Selbstgeschossen, Gebrauch von Feuergewehr;
unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorsich-
tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorsichtigkeit in
Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl.

§. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlassung
des Raupens; Unvorsichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche
Gegenstände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder
Gärten, Weinberge, Wiesen, Aecker usw.

§. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüsseln,
Verabfolgen von Nachschlüsseln oder Dietrichen;

§. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorschriften über An-
legung, Verwahrung, Benützung von Feuerstätten durch in
Feuer arbeitende Gewerbetreibende.


Delikte gegen andere Intereſſen des Publikums. §. 86.
namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung
von explodierenden Stoffen; Unvorſichtigkeit bei Zubereitung,
Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl.,
beim Legen von Selbſtgeſchoſſen, Gebrauch von Feuergewehr;
unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorſich-
tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorſichtigkeit in
Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl.

§. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlaſſung
des Raupens; Unvorſichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche
Gegenſtände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder
Gärten, Weinberge, Wieſen, Aecker uſw.

§. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüſſeln,
Verabfolgen von Nachſchlüſſeln oder Dietrichen;

§. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorſchriften über An-
legung, Verwahrung, Benützung von Feuerſtätten durch in
Feuer arbeitende Gewerbetreibende.


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[351/0377] Delikte gegen andere Intereſſen des Publikums. §. 86. namen; unbefugter Handel mit Gift; unbefugte Zubereitung von explodierenden Stoffen; Unvorſichtigkeit bei Zubereitung, Aufbewahrung, Verkauf von Giftwaren, Schießpulver u. dgl., beim Legen von Selbſtgeſchoſſen, Gebrauch von Feuergewehr; unbefugtes Führen von Waffen; unbefugtes oder unvorſich- tiges Halten wilder oder bösartiger Tiere; Unvorſichtigkeit in Bezug auf Brunnen, Keller, Gebäude und dgl. §. 368: Nicht-Schließung der Weinberge; Unterlaſſung des Raupens; Unvorſichtigkeit in Bezug auf feuergefährliche Gegenſtände und Anlagen; unberechtigtes Betreten fremder Gärten, Weinberge, Wieſen, Aecker uſw. §. 369 Ziff. 1: unbefugtes Anfertigen von Schlüſſeln, Verabfolgen von Nachſchlüſſeln oder Dietrichen; §. 369 Ziff. 3: Uebertretung der Vorſchriften über An- legung, Verwahrung, Benützung von Feuerſtätten durch in Feuer arbeitende Gewerbetreibende.

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Zitationshilfe: Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/377>, abgerufen am 21.11.2024.