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Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.

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Einleitung. II. Das Strafgesetz.
Tage den gedruckten Entwurf (Entwurf III) dem Bundes-
kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent-
licht, aber einzelnen Fachmännern zugeschickt. Heinze,
Vollert, Wächter (Rüdorff
Komm. S. 23) veröffentlichten
wertvolle Besprechungen desselben.

3. Der von der Kommission festgestellte Entwurf wurde
nunmehr vom Bundesrate in der Zeit vom 4. bis 11. Fe-
bruar 1870 einer kurzen Beratung unterzogen, aus welcher
er mit wenigen Abänderungen (so erhielt §. 2 Einf.Ges. seine
jetzige Fassung) als Entwurf III hervorging.

Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs-
tage vorgelegt. Die 4 Anlagen des Entwurfes I und die
von Friedberg und v. Schwarze theilweise umgearbeiteten
Motive zu diesem waren beigelegt. Leonhardt und Fried-
berg
wurden von Seite der Regierungen mit der Vertretung
des Entwurfes beauftragt.

Die erste "Lesung" fand am 22. Februar statt. Der
Antrag v. Schwarze, den Entwurf einer Kommission von
21 Mitgliedern zu überweisen, wurde verworfen, und auf
Antrag des Abgeordneten Albrecht beschlossen, den ersten
(allgem.) Teil sowie die Abschn. 1--7 des zweiten Teils
(hauptsächlich die politischen Delikte) durch Plenarberatung
zu erledigen, und nur die übrigen Abschnitte 8--29 des
zweiten Theiles einer kommissionellen Vorberatung zu unter-
ziehen.

Am 28. Februar begann die zweite Lesung, die am
8. April 1870 zu Ende geführt wurde.

Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes-
strafe, deren Beseitigung mit 118--81 Stimmen beschlossen
wurde.

Für den Beginn der 3. Lesung war der 21. Mai 1870

Einleitung. II. Das Strafgeſetz.
Tage den gedruckten Entwurf (Entwurf III) dem Bundes-
kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent-
licht, aber einzelnen Fachmännern zugeſchickt. Heinze,
Vollert, Wächter (Rüdorff
Komm. S. 23) veröffentlichten
wertvolle Beſprechungen desſelben.

3. Der von der Kommiſſion feſtgeſtellte Entwurf wurde
nunmehr vom Bundesrate in der Zeit vom 4. bis 11. Fe-
bruar 1870 einer kurzen Beratung unterzogen, aus welcher
er mit wenigen Abänderungen (ſo erhielt §. 2 Einf.Geſ. ſeine
jetzige Faſſung) als Entwurf III hervorging.

Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs-
tage vorgelegt. Die 4 Anlagen des Entwurfes I und die
von Friedberg und v. Schwarze theilweiſe umgearbeiteten
Motive zu dieſem waren beigelegt. Leonhardt und Fried-
berg
wurden von Seite der Regierungen mit der Vertretung
des Entwurfes beauftragt.

Die erſte „Leſung“ fand am 22. Februar ſtatt. Der
Antrag v. Schwarze, den Entwurf einer Kommiſſion von
21 Mitgliedern zu überweiſen, wurde verworfen, und auf
Antrag des Abgeordneten Albrecht beſchloſſen, den erſten
(allgem.) Teil ſowie die Abſchn. 1—7 des zweiten Teils
(hauptſächlich die politiſchen Delikte) durch Plenarberatung
zu erledigen, und nur die übrigen Abſchnitte 8—29 des
zweiten Theiles einer kommiſſionellen Vorberatung zu unter-
ziehen.

Am 28. Februar begann die zweite Leſung, die am
8. April 1870 zu Ende geführt wurde.

Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes-
ſtrafe, deren Beſeitigung mit 118—81 Stimmen beſchloſſen
wurde.

Für den Beginn der 3. Leſung war der 21. Mai 1870

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[32/0058] Einleitung. II. Das Strafgeſetz. Tage den gedruckten Entwurf (Entwurf III) dem Bundes- kanzler (ohne Motive). Der Entwurf wurde nicht veröffent- licht, aber einzelnen Fachmännern zugeſchickt. Heinze, Vollert, Wächter (Rüdorff Komm. S. 23) veröffentlichten wertvolle Beſprechungen desſelben. 3. Der von der Kommiſſion feſtgeſtellte Entwurf wurde nunmehr vom Bundesrate in der Zeit vom 4. bis 11. Fe- bruar 1870 einer kurzen Beratung unterzogen, aus welcher er mit wenigen Abänderungen (ſo erhielt §. 2 Einf.Geſ. ſeine jetzige Faſſung) als Entwurf III hervorging. Am 14. Februar 1870 wurde der Entwurf dem Reichs- tage vorgelegt. Die 4 Anlagen des Entwurfes I und die von Friedberg und v. Schwarze theilweiſe umgearbeiteten Motive zu dieſem waren beigelegt. Leonhardt und Fried- berg wurden von Seite der Regierungen mit der Vertretung des Entwurfes beauftragt. Die erſte „Leſung“ fand am 22. Februar ſtatt. Der Antrag v. Schwarze, den Entwurf einer Kommiſſion von 21 Mitgliedern zu überweiſen, wurde verworfen, und auf Antrag des Abgeordneten Albrecht beſchloſſen, den erſten (allgem.) Teil ſowie die Abſchn. 1—7 des zweiten Teils (hauptſächlich die politiſchen Delikte) durch Plenarberatung zu erledigen, und nur die übrigen Abſchnitte 8—29 des zweiten Theiles einer kommiſſionellen Vorberatung zu unter- ziehen. Am 28. Februar begann die zweite Leſung, die am 8. April 1870 zu Ende geführt wurde. Hervorzuheben wäre die große Debatte über die Todes- ſtrafe, deren Beſeitigung mit 118—81 Stimmen beſchloſſen wurde. Für den Beginn der 3. Leſung war der 21. Mai 1870

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Zitationshilfe: Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/58>, abgerufen am 24.11.2024.