Liszt, Franz von: Das Völkerrecht. Berlin, 1898.IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. Wird die Wegnahme für gerechtfertigt erklärt, so verfällt Mit dem Abschluss des Friedens, also mit dem Aufhören des Vgl. Brusa, R. G. IV 157 gegen Fedozzi, R. J. XXIX 64. IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. Wird die Wegnahme für gerechtfertigt erklärt, so verfällt Mit dem Abschluſs des Friedens, also mit dem Aufhören des Vgl. Brusa, R. G. IV 157 gegen Fedozzi, R. J. XXIX 64. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0270" n="248"/> <fw place="top" type="header">IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.</fw><lb/> <p>Wird die Wegnahme für gerechtfertigt erklärt, so verfällt<lb/> die Kontrebande; das Schiff selbst nur dann, wenn dessen Eigen-<lb/> tümer mitschuldig ist.</p><lb/> <p>Mit dem Abschluſs des Friedens, also mit dem Aufhören des<lb/> Kriegszustandes fällt auch das Prisenrecht hinweg. Neue Weg-<lb/> nahmen dürfen nicht erfolgen; die bereits erfolgten können aber<lb/> abgeurteilt werden (oben § 42 III).</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Vgl. <hi rendition="#g">Brusa</hi>, R. G. IV 157 gegen <hi rendition="#g">Fedozzi</hi>, R. J. XXIX 64.</hi> </p> </div> </div> </div><lb/> </body> <back> </back> </text> </TEI> [248/0270]
IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
Wird die Wegnahme für gerechtfertigt erklärt, so verfällt
die Kontrebande; das Schiff selbst nur dann, wenn dessen Eigen-
tümer mitschuldig ist.
Mit dem Abschluſs des Friedens, also mit dem Aufhören des
Kriegszustandes fällt auch das Prisenrecht hinweg. Neue Weg-
nahmen dürfen nicht erfolgen; die bereits erfolgten können aber
abgeurteilt werden (oben § 42 III).
Vgl. Brusa, R. G. IV 157 gegen Fedozzi, R. J. XXIX 64.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |