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Löhe, Wilhelm: Etwas aus der Geschichte des Diaconissenhauses Neuendettelsau. Nürnberg, 1870.

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für männliche Kranke rühmen. Auch dort ist die Möglichkeit gegeben, einen eignen Seelsorger und einen eigenen Arzt zu benützen, und Dettelsau hat nichts unterlaßen, um auch sein Diaconissenfilial dem Mutterorte gleich zu machen, und Männer und Frauen an zwei verschiedenen Orten durch Aufenthalt und Pflege so glücklich zu machen, als es möglich ist. Fehlt auch hüben und drüben noch manches, so hat man doch alle Ursache, einen jeden von den beiden Orten zu preisen. Auch scheint auf beiden Orten ein göttlicher Segen zu ruhen. Die Bayerische Kirchencollecte, die wir seit 1863 erbeten haben, hat doch 5043 Gulden eingetragen und die Bauschulden sind seitdem von 18000 aus 3000 Gulden herabgesunken und Polsingen, das freilich eine so starke Erleichterung seines Daseins noch nicht gefunden hat, hat doch auch schon mehrfach solche Zeichen der göttlichen Gnade und Durchhilfe gefunden, daß man die starke Hoffnung faßen konnte, es werde auch je länger je mehr zu einem gesegneten Gang und segensreichen Dasein gelangen.

Wer mit aufrichtigem Herzen und billigem Sinne die Blödenanstalten von Dettelsau und Polsingen vergleicht, der wird sich wahrscheinlich getrieben und veranlaßt finden, Segenshände über beide Orte aufzuheben und ihnen wie Jerusalem um seiner Freunde willen Glück zu wünschen. - Ueber die Einweihung des großen Blödenhauses am 11. August 1864 schreibt die Chronistin:

"Die Feier des 11. August begann am Nachmittag um 2 Uhr. Wie alle unsere Häuser der Barmherzigkeit, so sollte auch dieses dem HErrn feierlich übergeben werden. Wenn ein neues Haus kirchlich behandelt werden soll, muß eine Dedication und Benediction erfolgen: dies ist von den höchsten Mustern hergenommen, von den Sacramenten. Dort werden die Elemente dem HErrn hingegeben, und wie der Mensch diese Hingabe dedicirt, so benedicirt der Allmächtige in der Consecration; denn die Spitze aller Benediction ist die Consecration, sie ist die göttliche

für männliche Kranke rühmen. Auch dort ist die Möglichkeit gegeben, einen eignen Seelsorger und einen eigenen Arzt zu benützen, und Dettelsau hat nichts unterlaßen, um auch sein Diaconissenfilial dem Mutterorte gleich zu machen, und Männer und Frauen an zwei verschiedenen Orten durch Aufenthalt und Pflege so glücklich zu machen, als es möglich ist. Fehlt auch hüben und drüben noch manches, so hat man doch alle Ursache, einen jeden von den beiden Orten zu preisen. Auch scheint auf beiden Orten ein göttlicher Segen zu ruhen. Die Bayerische Kirchencollecte, die wir seit 1863 erbeten haben, hat doch 5043 Gulden eingetragen und die Bauschulden sind seitdem von 18000 aus 3000 Gulden herabgesunken und Polsingen, das freilich eine so starke Erleichterung seines Daseins noch nicht gefunden hat, hat doch auch schon mehrfach solche Zeichen der göttlichen Gnade und Durchhilfe gefunden, daß man die starke Hoffnung faßen konnte, es werde auch je länger je mehr zu einem gesegneten Gang und segensreichen Dasein gelangen.

Wer mit aufrichtigem Herzen und billigem Sinne die Blödenanstalten von Dettelsau und Polsingen vergleicht, der wird sich wahrscheinlich getrieben und veranlaßt finden, Segenshände über beide Orte aufzuheben und ihnen wie Jerusalem um seiner Freunde willen Glück zu wünschen. – Ueber die Einweihung des großen Blödenhauses am 11. August 1864 schreibt die Chronistin:

„Die Feier des 11. August begann am Nachmittag um 2 Uhr. Wie alle unsere Häuser der Barmherzigkeit, so sollte auch dieses dem HErrn feierlich übergeben werden. Wenn ein neues Haus kirchlich behandelt werden soll, muß eine Dedication und Benediction erfolgen: dies ist von den höchsten Mustern hergenommen, von den Sacramenten. Dort werden die Elemente dem HErrn hingegeben, und wie der Mensch diese Hingabe dedicirt, so benedicirt der Allmächtige in der Consecration; denn die Spitze aller Benediction ist die Consecration, sie ist die göttliche

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[104/0104] für männliche Kranke rühmen. Auch dort ist die Möglichkeit gegeben, einen eignen Seelsorger und einen eigenen Arzt zu benützen, und Dettelsau hat nichts unterlaßen, um auch sein Diaconissenfilial dem Mutterorte gleich zu machen, und Männer und Frauen an zwei verschiedenen Orten durch Aufenthalt und Pflege so glücklich zu machen, als es möglich ist. Fehlt auch hüben und drüben noch manches, so hat man doch alle Ursache, einen jeden von den beiden Orten zu preisen. Auch scheint auf beiden Orten ein göttlicher Segen zu ruhen. Die Bayerische Kirchencollecte, die wir seit 1863 erbeten haben, hat doch 5043 Gulden eingetragen und die Bauschulden sind seitdem von 18000 aus 3000 Gulden herabgesunken und Polsingen, das freilich eine so starke Erleichterung seines Daseins noch nicht gefunden hat, hat doch auch schon mehrfach solche Zeichen der göttlichen Gnade und Durchhilfe gefunden, daß man die starke Hoffnung faßen konnte, es werde auch je länger je mehr zu einem gesegneten Gang und segensreichen Dasein gelangen. Wer mit aufrichtigem Herzen und billigem Sinne die Blödenanstalten von Dettelsau und Polsingen vergleicht, der wird sich wahrscheinlich getrieben und veranlaßt finden, Segenshände über beide Orte aufzuheben und ihnen wie Jerusalem um seiner Freunde willen Glück zu wünschen. – Ueber die Einweihung des großen Blödenhauses am 11. August 1864 schreibt die Chronistin: „Die Feier des 11. August begann am Nachmittag um 2 Uhr. Wie alle unsere Häuser der Barmherzigkeit, so sollte auch dieses dem HErrn feierlich übergeben werden. Wenn ein neues Haus kirchlich behandelt werden soll, muß eine Dedication und Benediction erfolgen: dies ist von den höchsten Mustern hergenommen, von den Sacramenten. Dort werden die Elemente dem HErrn hingegeben, und wie der Mensch diese Hingabe dedicirt, so benedicirt der Allmächtige in der Consecration; denn die Spitze aller Benediction ist die Consecration, sie ist die göttliche

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Zitationshilfe: Löhe, Wilhelm: Etwas aus der Geschichte des Diaconissenhauses Neuendettelsau. Nürnberg, 1870, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/loehe_neuendettelsau_1870/104>, abgerufen am 21.11.2024.