Land- und Regierungs-Räthe, Königliche Dänische in denen
Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweren sich bey dem Käyser Leopoldo
über die Schwedischen Krieges-Pressuren, und bitten um schleunige Hülffe. I.
725Landsee, (Johann Frantz, Freyherr von) Käyserlicher
Resident am Chur-Mäyntzischen Hofe, notificiret dem Magistrat zu Franckfurt am
Mäyn die Käyserliche Ordre, den Frantzösischen Agenten Persode aus ihrer Stadt
zu schaffen. III. 188 denselben ersuchet der Magistrat zu Franckfurt am Mäyn,
vor den Frantzösischen Agenten Persode und seine Familie einen Käyserlichen
salvum Conductum auszuwürcken. III. 190 demselben notificiret der Magistrat zu
Franckfurt am Mäyn, daß der Frantzösische Agente Persode sich von dannen weg zu
begeben entschlossen sey. III. 198 ersuchet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz,
sich, zu Beylegung derer zwischen ihm und Chur Mäyntz, der Sequestration des
Amts Böckelheim halber, entstandenen Differentien, zur Güte zu beqvemen. III.
310 wird Regiments-Rath und Stadt-Hauptmannschaffts-Verwalter zu Costantz. III.
578 gehet als Käyserlicher Abgesandter auf den Nieder-Sächsischen Cräyß-Tag nach
Braunschweig. III. 578 dessen Conduite wird von der Nieder-Sächsischen
Cräyß-Gesandtschafft zu Braunschweig beym Käyser Leopoldo gerühmet. III. 620Landschafft des Fürstenthums Sachsen, thut bey Ihrer
Königlichen Majestät in Pohlen und Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Sachsen
allerunterthänigste Ansuchung um die Zurückberuffung Ihro Hoheit, des
Königlichen Printzen, aus fremden Landen. VII. 812Landstuhl, Festung, deren Evacuation von den
Lothringischen Völckern zu befördern, ersuchet Pfaltzgraf Friedrich zu
Zweybrücken Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz. I. 545 ihre Evacuation von
Lothringischen Völckern will Chur Pfaltz mit Gewalt tentiren, und bittet Chur
Mäyntz, ihm daran keine Hinderung zu thun. II. 767. welches Chur Mäyntz
dissuadiret. II. 770 derselben Evacuation zu befördern, soll Hertzog Carl von
Land- und Regierungs-Räthe, Königliche Dänische in denen
Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweren sich bey dem Käyser Leopoldo
über die Schwedischen Krieges-Pressuren, und bitten um schleunige Hülffe. I.
725Landsee, (Johann Frantz, Freyherr von) Käyserlicher
Resident am Chur-Mäyntzischen Hofe, notificiret dem Magistrat zu Franckfurt am
Mäyn die Käyserliche Ordre, den Frantzösischen Agenten Persode aus ihrer Stadt
zu schaffen. III. 188 denselben ersuchet der Magistrat zu Franckfurt am Mäyn,
vor den Frantzösischen Agenten Persode und seine Familie einen Käyserlichen
salvum Conductum auszuwürcken. III. 190 demselben notificiret der Magistrat zu
Franckfurt am Mäyn, daß der Frantzösische Agente Persode sich von dannen weg zu
begeben entschlossen sey. III. 198 ersuchet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz,
sich, zu Beylegung derer zwischen ihm und Chur Mäyntz, der Sequestration des
Amts Böckelheim halber, entstandenen Differentien, zur Güte zu beqvemen. III.
310 wird Regiments-Rath und Stadt-Hauptmannschaffts-Verwalter zu Costantz. III.
578 gehet als Käyserlicher Abgesandter auf den Nieder-Sächsischen Cräyß-Tag nach
Braunschweig. III. 578 dessen Conduite wird von der Nieder-Sächsischen
Cräyß-Gesandtschafft zu Braunschweig beym Käyser Leopoldo gerühmet. III. 620Landschafft des Fürstenthums Sachsen, thut bey Ihrer
Königlichen Majestät in Pohlen und Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Sachsen
allerunterthänigste Ansuchung um die Zurückberuffung Ihro Hoheit, des
Königlichen Printzen, aus fremden Landen. VII. 812Landstuhl, Festung, deren Evacuation von den
Lothringischen Völckern zu befördern, ersuchet Pfaltzgraf Friedrich zu
Zweybrücken Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz. I. 545 ihre Evacuation von
Lothringischen Völckern will Chur Pfaltz mit Gewalt tentiren, und bittet Chur
Mäyntz, ihm daran keine Hinderung zu thun. II. 767. welches Chur Mäyntz
dissuadiret. II. 770 derselben Evacuation zu befördern, soll Hertzog Carl von
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f1000"/><l><hirendition="#in">L</hi>and- und Regierungs-Räthe, Königliche Dänische in denen
Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweren sich bey dem Käyser Leopoldo
über die Schwedischen Krieges-Pressuren, und bitten um schleunige Hülffe. I.
725</l><l><hirendition="#in">L</hi>andsee, (Johann Frantz, Freyherr von) Käyserlicher
Resident am Chur-Mäyntzischen Hofe, notificiret dem Magistrat zu Franckfurt am
Mäyn die Käyserliche Ordre, den Frantzösischen Agenten Persode aus ihrer Stadt
zu schaffen. III. 188 denselben ersuchet der Magistrat zu Franckfurt am Mäyn,
vor den Frantzösischen Agenten Persode und seine Familie einen Käyserlichen
salvum Conductum auszuwürcken. III. 190 demselben notificiret der Magistrat zu
Franckfurt am Mäyn, daß der Frantzösische Agente Persode sich von dannen weg zu
begeben entschlossen sey. III. 198 ersuchet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz,
sich, zu Beylegung derer zwischen ihm und Chur Mäyntz, der Sequestration des
Amts Böckelheim halber, entstandenen Differentien, zur Güte zu beqvemen. III.
310 wird Regiments-Rath und Stadt-Hauptmannschaffts-Verwalter zu Costantz. III.
578 gehet als Käyserlicher Abgesandter auf den Nieder-Sächsischen Cräyß-Tag nach
Braunschweig. III. 578 dessen Conduite wird von der Nieder-Sächsischen
Cräyß-Gesandtschafft zu Braunschweig beym Käyser Leopoldo gerühmet. III. 620</l><l><hirendition="#in">L</hi>andschafft des Fürstenthums Sachsen, thut bey Ihrer
Königlichen Majestät in Pohlen und Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Sachsen
allerunterthänigste Ansuchung um die Zurückberuffung Ihro Hoheit, des
Königlichen Printzen, aus fremden Landen. VII. 812</l><l><hirendition="#in">L</hi>andstuhl, Festung, deren Evacuation von den
Lothringischen Völckern zu befördern, ersuchet Pfaltzgraf Friedrich zu
Zweybrücken Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz. I. 545 ihre Evacuation von
Lothringischen Völckern will Chur Pfaltz mit Gewalt tentiren, und bittet Chur
Mäyntz, ihm daran keine Hinderung zu thun. II. 767. welches Chur Mäyntz
dissuadiret. II. 770 derselben Evacuation zu befördern, soll Hertzog Carl von
</l></div></body></text></TEI>
[1000]
Land- und Regierungs-Räthe, Königliche Dänische in denen Fürstenthümern Schleßwig und Hollstein, beschweren sich bey dem Käyser Leopoldo über die Schwedischen Krieges-Pressuren, und bitten um schleunige Hülffe. I. 725 Landsee, (Johann Frantz, Freyherr von) Käyserlicher Resident am Chur-Mäyntzischen Hofe, notificiret dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn die Käyserliche Ordre, den Frantzösischen Agenten Persode aus ihrer Stadt zu schaffen. III. 188 denselben ersuchet der Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, vor den Frantzösischen Agenten Persode und seine Familie einen Käyserlichen salvum Conductum auszuwürcken. III. 190 demselben notificiret der Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, daß der Frantzösische Agente Persode sich von dannen weg zu begeben entschlossen sey. III. 198 ersuchet Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, sich, zu Beylegung derer zwischen ihm und Chur Mäyntz, der Sequestration des Amts Böckelheim halber, entstandenen Differentien, zur Güte zu beqvemen. III. 310 wird Regiments-Rath und Stadt-Hauptmannschaffts-Verwalter zu Costantz. III. 578 gehet als Käyserlicher Abgesandter auf den Nieder-Sächsischen Cräyß-Tag nach Braunschweig. III. 578 dessen Conduite wird von der Nieder-Sächsischen Cräyß-Gesandtschafft zu Braunschweig beym Käyser Leopoldo gerühmet. III. 620 Landschafft des Fürstenthums Sachsen, thut bey Ihrer Königlichen Majestät in Pohlen und Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Sachsen allerunterthänigste Ansuchung um die Zurückberuffung Ihro Hoheit, des Königlichen Printzen, aus fremden Landen. VII. 812 Landstuhl, Festung, deren Evacuation von den Lothringischen Völckern zu befördern, ersuchet Pfaltzgraf Friedrich zu Zweybrücken Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz. I. 545 ihre Evacuation von Lothringischen Völckern will Chur Pfaltz mit Gewalt tentiren, und bittet Chur Mäyntz, ihm daran keine Hinderung zu thun. II. 767. welches Chur Mäyntz dissuadiret. II. 770 derselben Evacuation zu befördern, soll Hertzog Carl von
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1000>, abgerufen am 29.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.