Ladenburg, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz
gemeinschafftlich zugehöriger Ort, warum er mit Chur-Mäyntzischen Völckern
besetzet worden. II. 553. sqq.Lahr, eine von dem Grafen zu Nassau denen Marggrafen zu
Baden versetzte Herrschafft, wollen die Marggrafen zu Baden in das denen Grafen
von Nassau vom Reich ertheilte Moratorium nicht ziehen lassen. III. 943Lamberg, (Cardinal von) vid. Johann Philipp.Lamberg, (Frantz Joseph, Fürst zu) notificiret Hertzog
Eberhard Ludwigen zu Würtemberg das Absterben seines Herrn Sohns, Fürst Leopoldi
Matthiae, und daß er demselben in der Fürstlichen Dignität, und Regierung der
Landgrasschafft Leuchtenberg, succediret. VII. 325Lamberg, (Frantz Anthon, Fürst zu) notificiret Marggraf
Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach den Todes-Fall seines Herrn
Vaters, Fürst Frantz Josephs, und daß er demselben succediret. VII. 661Landau, Festung, zu deren glücklicher Eroberung wird dem
Römischen Könige Josepho, ingleichen dem Käyserlichen General-Lieutenant,
Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, von Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell gratuliret. V. 654. sqq. Beschreibung der Attaquir-
und Eroberung derselben. VI. 366 wird von dem Reiche in schlechtem
Defensions-Stande erhalten. VI. 686 soll von Reichs wegen reparirt, und mit
zulänglichen Requisitis versehen werden. VII. 502 wollen die Frantzosen dem
Reiche nicht restituiren. VIII. 4Land-Räthe des Hertzogthums Preussen bitten Churfürst
Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er, bey vorhabenden Friedens-Tractaten,
Abschickungen, Verbündnissen, und was sonsten des Landes Wohlfahrt angehet,
denen Landes-Verfassungen gemäß, mit den Land-Ständen communiciren, und ihr
unterthänigstes Bedencken gnädigst darüber anhören möchte. I. 617 und
Ritterschafft im Hertzogthum Bremen, stellen dem Käyser Leopoldo ihren
kläglichen Zustand beweglich vor, und bitten allerunterthänigst, sie bey ihren
Privilegiis zu chützen. III. 336
Ladenburg, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz
gemeinschafftlich zugehöriger Ort, warum er mit Chur-Mäyntzischen Völckern
besetzet worden. II. 553. sqq.Lahr, eine von dem Grafen zu Nassau denen Marggrafen zu
Baden versetzte Herrschafft, wollen die Marggrafen zu Baden in das denen Grafen
von Nassau vom Reich ertheilte Moratorium nicht ziehen lassen. III. 943Lamberg, (Cardinal von) vid. Johann Philipp.Lamberg, (Frantz Joseph, Fürst zu) notificiret Hertzog
Eberhard Ludwigen zu Würtemberg das Absterben seines Herrn Sohns, Fürst Leopoldi
Matthiae, und daß er demselben in der Fürstlichen Dignität, und Regierung der
Landgrasschafft Leuchtenberg, succediret. VII. 325Lamberg, (Frantz Anthon, Fürst zu) notificiret Marggraf
Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach den Todes-Fall seines Herrn
Vaters, Fürst Frantz Josephs, und daß er demselben succediret. VII. 661Landau, Festung, zu deren glücklicher Eroberung wird dem
Römischen Könige Josepho, ingleichen dem Käyserlichen General-Lieutenant,
Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, von Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell gratuliret. V. 654. sqq. Beschreibung der Attaquir-
und Eroberung derselben. VI. 366 wird von dem Reiche in schlechtem
Defensions-Stande erhalten. VI. 686 soll von Reichs wegen reparirt, und mit
zulänglichen Requisitis versehen werden. VII. 502 wollen die Frantzosen dem
Reiche nicht restituiren. VIII. 4Land-Räthe des Hertzogthums Preussen bitten Churfürst
Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er, bey vorhabenden Friedens-Tractaten,
Abschickungen, Verbündnissen, und was sonsten des Landes Wohlfahrt angehet,
denen Landes-Verfassungen gemäß, mit den Land-Ständen communiciren, und ihr
unterthänigstes Bedencken gnädigst darüber anhören möchte. I. 617 und
Ritterschafft im Hertzogthum Bremen, stellen dem Käyser Leopoldo ihren
kläglichen Zustand beweglich vor, und bitten allerunterthänigst, sie bey ihren
Privilegiis zu chützen. III. 336
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0999"/><l><hirendition="#in">L</hi>adenburg, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz
gemeinschafftlich zugehöriger Ort, warum er mit Chur-Mäyntzischen Völckern
besetzet worden. II. 553. sqq.</l><l><hirendition="#in">L</hi>ahr, eine von dem Grafen zu Nassau denen Marggrafen zu
Baden versetzte Herrschafft, wollen die Marggrafen zu Baden in das denen Grafen
von Nassau vom Reich ertheilte Moratorium nicht ziehen lassen. III. 943</l><l><hirendition="#in">L</hi>amberg, (Cardinal von) vid. Johann Philipp.</l><l><hirendition="#in">L</hi>amberg, (Frantz Joseph, Fürst zu) notificiret Hertzog
Eberhard Ludwigen zu Würtemberg das Absterben seines Herrn Sohns, Fürst Leopoldi
Matthiae, und daß er demselben in der Fürstlichen Dignität, und Regierung der
Landgrasschafft Leuchtenberg, succediret. VII. 325</l><l><hirendition="#in">L</hi>amberg, (Frantz Anthon, Fürst zu) notificiret Marggraf
Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach den Todes-Fall seines Herrn
Vaters, Fürst Frantz Josephs, und daß er demselben succediret. VII. 661</l><l><hirendition="#in">L</hi>andau, Festung, zu deren glücklicher Eroberung wird dem
Römischen Könige Josepho, ingleichen dem Käyserlichen General-Lieutenant,
Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, von Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell gratuliret. V. 654. sqq. Beschreibung der Attaquir-
und Eroberung derselben. VI. 366 wird von dem Reiche in schlechtem
Defensions-Stande erhalten. VI. 686 soll von Reichs wegen reparirt, und mit
zulänglichen Requisitis versehen werden. VII. 502 wollen die Frantzosen dem
Reiche nicht restituiren. VIII. 4</l><l><hirendition="#in">L</hi>and-Räthe des Hertzogthums Preussen bitten Churfürst
Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er, bey vorhabenden Friedens-Tractaten,
Abschickungen, Verbündnissen, und was sonsten des Landes Wohlfahrt angehet,
denen Landes-Verfassungen gemäß, mit den Land-Ständen communiciren, und ihr
unterthänigstes Bedencken gnädigst darüber anhören möchte. I. 617 und
Ritterschafft im Hertzogthum Bremen, stellen dem Käyser Leopoldo ihren
kläglichen Zustand beweglich vor, und bitten allerunterthänigst, sie bey ihren
Privilegiis zu chützen. III. 336</l></div></body></text></TEI>
[0999]
Ladenburg, ein Chur Mäyntz und Chur Pfaltz gemeinschafftlich zugehöriger Ort, warum er mit Chur-Mäyntzischen Völckern besetzet worden. II. 553. sqq. Lahr, eine von dem Grafen zu Nassau denen Marggrafen zu Baden versetzte Herrschafft, wollen die Marggrafen zu Baden in das denen Grafen von Nassau vom Reich ertheilte Moratorium nicht ziehen lassen. III. 943 Lamberg, (Cardinal von) vid. Johann Philipp. Lamberg, (Frantz Joseph, Fürst zu) notificiret Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtemberg das Absterben seines Herrn Sohns, Fürst Leopoldi Matthiae, und daß er demselben in der Fürstlichen Dignität, und Regierung der Landgrasschafft Leuchtenberg, succediret. VII. 325 Lamberg, (Frantz Anthon, Fürst zu) notificiret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach den Todes-Fall seines Herrn Vaters, Fürst Frantz Josephs, und daß er demselben succediret. VII. 661 Landau, Festung, zu deren glücklicher Eroberung wird dem Römischen Könige Josepho, ingleichen dem Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, von Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell gratuliret. V. 654. sqq. Beschreibung der Attaquir- und Eroberung derselben. VI. 366 wird von dem Reiche in schlechtem Defensions-Stande erhalten. VI. 686 soll von Reichs wegen reparirt, und mit zulänglichen Requisitis versehen werden. VII. 502 wollen die Frantzosen dem Reiche nicht restituiren. VIII. 4 Land-Räthe des Hertzogthums Preussen bitten Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er, bey vorhabenden Friedens-Tractaten, Abschickungen, Verbündnissen, und was sonsten des Landes Wohlfahrt angehet, denen Landes-Verfassungen gemäß, mit den Land-Ständen communiciren, und ihr unterthänigstes Bedencken gnädigst darüber anhören möchte. I. 617 und Ritterschafft im Hertzogthum Bremen, stellen dem Käyser Leopoldo ihren kläglichen Zustand beweglich vor, und bitten allerunterthänigst, sie bey ihren Privilegiis zu chützen. III. 336
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/999>, abgerufen am 01.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.