bedancket sich gegen Churfürst Carl
Casparn zu Trier, vor seinen zu Ausschreibung des Reichs-Tags ertheilten
Consens. II. 227 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. II. 235
ernennet Ertz-Bischoff Guidobaldum von Saltzburg zu seinen
Principal-Commissarium auf gedachtem Reichs-Tag. II. 248 bey demselben
beschweret sich der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent über des Grafen von Taxis im
Post-Wesen vorgenommene Neuerungen. II. 243 drucket die Evangelischen Stände und
Unterthanen in seinen Eb-Landen. II. 269. 297. 327. 331. 341. 336. 366. sqq.
385. 801. 917. 921. 925. 934. 944. III. 200. 401. 872. V. 790 demselben
berichtet sein General-Feld-Marschall, Graf von Montecuculi, den Einfall derer
Türcken in Hungarn. II. 346 gegen denselben entschuldiget der Graf von Forgatsch
die Ubergabe der Festung Neuheusel an die Türcken. II. 359 verordnet eine
Commission zu Entscheidung derer zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und der
Stadt Erfurt obschwebenden Differentien. II. 351. sqq. erkläret die Stadt Erfurt
in die Acht. II. 353. 375. vid. Erfurt. wird von dem Ober-Sächsischen
Cräyß-Convent ersuchet, die Achts-Execution wider die Stadt Erfurt nicht Chur
Mäyntz, sondern dem Ober-Sächsischen Cräyß aufzutragen. II. 351 confirmiret die
von dem Pabst Hertzog Christiano von Mecklenburg-Schwerin zur anderweitigen Ehe
ertheilte Dispensation. II. 392 wird von gedachten Hertzogs Gemahlin, Christina
Margaretha, und dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg
ersuchet, sein Decretum confirmatorium zu cassiren. II. 393. sqq. bedancket sich
gegen seinen Principal-Commissarium, den Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg,
daß er denen andern Reichs-Ständen, durch Erlegung seines Contingents, mit gutem
Exempel vorgehen wollen. II. 406 beklaget sich über die, von denen
Reichs-Völckern in sei-
bedancket sich gegen Churfürst Carl
Casparn zu Trier, vor seinen zu Ausschreibung des Reichs-Tags ertheilten
Consens. II. 227 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. II. 235
ernennet Ertz-Bischoff Guidobaldum von Saltzburg zu seinen
Principal-Commissarium auf gedachtem Reichs-Tag. II. 248 bey demselben
beschweret sich der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent über des Grafen von Taxis im
Post-Wesen vorgenommene Neuerungen. II. 243 drucket die Evangelischen Stände und
Unterthanen in seinen Eb-Landen. II. 269. 297. 327. 331. 341. 336. 366. sqq.
385. 801. 917. 921. 925. 934. 944. III. 200. 401. 872. V. 790 demselben
berichtet sein General-Feld-Marschall, Graf von Montecuculi, den Einfall derer
Türcken in Hungarn. II. 346 gegen denselben entschuldiget der Graf von Forgatsch
die Ubergabe der Festung Neuheusel an die Türcken. II. 359 verordnet eine
Commission zu Entscheidung derer zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und der
Stadt Erfurt obschwebenden Differentien. II. 351. sqq. erkläret die Stadt Erfurt
in die Acht. II. 353. 375. vid. Erfurt. wird von dem Ober-Sächsischen
Cräyß-Convent ersuchet, die Achts-Execution wider die Stadt Erfurt nicht Chur
Mäyntz, sondern dem Ober-Sächsischen Cräyß aufzutragen. II. 351 confirmiret die
von dem Pabst Hertzog Christiano von Mecklenburg-Schwerin zur anderweitigen Ehe
ertheilte Dispensation. II. 392 wird von gedachten Hertzogs Gemahlin, Christina
Margaretha, und dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg
ersuchet, sein Decretum confirmatorium zu cassiren. II. 393. sqq. bedancket sich
gegen seinen Principal-Commissarium, den Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg,
daß er denen andern Reichs-Ständen, durch Erlegung seines Contingents, mit gutem
Exempel vorgehen wollen. II. 406 beklaget sich über die, von denen
Reichs-Völckern in sei-
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bedancket sich gegen Churfürst Carl
Casparn zu Trier, vor seinen zu Ausschreibung des Reichs-Tags ertheilten
Consens. II. 227 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. II. 235
ernennet Ertz-Bischoff Guidobaldum von Saltzburg zu seinen
Principal-Commissarium auf gedachtem Reichs-Tag. II. 248 bey demselben
beschweret sich der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent über des Grafen von Taxis im
Post-Wesen vorgenommene Neuerungen. II. 243 drucket die Evangelischen Stände und
Unterthanen in seinen Eb-Landen. II. 269. 297. 327. 331. 341. 336. 366. sqq.
385. 801. 917. 921. 925. 934. 944. III. 200. 401. 872. V. 790 demselben
berichtet sein General-Feld-Marschall, Graf von Montecuculi, den Einfall derer
Türcken in Hungarn. II. 346 gegen denselben entschuldiget der Graf von Forgatsch
die Ubergabe der Festung Neuheusel an die Türcken. II. 359 verordnet eine
Commission zu Entscheidung derer zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und der
Stadt Erfurt obschwebenden Differentien. II. 351. sqq. erkläret die Stadt Erfurt
in die Acht. II. 353. 375. vid. Erfurt. wird von dem Ober-Sächsischen
Cräyß-Convent ersuchet, die Achts-Execution wider die Stadt Erfurt nicht Chur
Mäyntz, sondern dem Ober-Sächsischen Cräyß aufzutragen. II. 351 confirmiret die
von dem Pabst Hertzog Christiano von Mecklenburg-Schwerin zur anderweitigen Ehe
ertheilte Dispensation. II. 392 wird von gedachten Hertzogs Gemahlin, Christina
Margaretha, und dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg
ersuchet, sein Decretum confirmatorium zu cassiren. II. 393. sqq. bedancket sich
gegen seinen Principal-Commissarium, den Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg,
daß er denen andern Reichs-Ständen, durch Erlegung seines Contingents, mit gutem
Exempel vorgehen wollen. II. 406 beklaget sich über die, von denen
Reichs-Völckern in sei-
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bedancket sich gegen Churfürst Carl Casparn zu Trier, vor seinen zu Ausschreibung des Reichs-Tags ertheilten Consens. II. 227 schreibet einen Reichs-Tag aus nach Regenspurg. II. 235 ernennet Ertz-Bischoff Guidobaldum von Saltzburg zu seinen Principal-Commissarium auf gedachtem Reichs-Tag. II. 248 bey demselben beschweret sich der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent über des Grafen von Taxis im Post-Wesen vorgenommene Neuerungen. II. 243 drucket die Evangelischen Stände und Unterthanen in seinen Eb-Landen. II. 269. 297. 327. 331. 341. 336. 366. sqq. 385. 801. 917. 921. 925. 934. 944. III. 200. 401. 872. V. 790 demselben berichtet sein General-Feld-Marschall, Graf von Montecuculi, den Einfall derer Türcken in Hungarn. II. 346 gegen denselben entschuldiget der Graf von Forgatsch die Ubergabe der Festung Neuheusel an die Türcken. II. 359 verordnet eine Commission zu Entscheidung derer zwischen dem Churfürsten zu Mäyntz und der Stadt Erfurt obschwebenden Differentien. II. 351. sqq. erkläret die Stadt Erfurt in die Acht. II. 353. 375. vid. Erfurt. wird von dem Ober-Sächsischen Cräyß-Convent ersuchet, die Achts-Execution wider die Stadt Erfurt nicht Chur Mäyntz, sondern dem Ober-Sächsischen Cräyß aufzutragen. II. 351 confirmiret die von dem Pabst Hertzog Christiano von Mecklenburg-Schwerin zur anderweitigen Ehe ertheilte Dispensation. II. 392 wird von gedachten Hertzogs Gemahlin, Christina Margaretha, und dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg ersuchet, sein Decretum confirmatorium zu cassiren. II. 393. sqq. bedancket sich gegen seinen Principal-Commissarium, den Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, daß er denen andern Reichs-Ständen, durch Erlegung seines Contingents, mit gutem Exempel vorgehen wollen. II. 406 beklaget sich über die, von denen Reichs-Völckern in sei-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1006>, abgerufen am 26.06.2024.
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