nen Erb-Landen
verübten Insolentien, und fodert deswegen Satisfaction. II. 407. 408 demselben
berichtet Graf Georg Friedrich von Waldeck den schlechten Zustand der
Reichs-Armee in Hungarn. II. 340 demselben erstattet sein Feld-Marschall, der
Graf von Souches, Bericht, von der bey Lewentz wider die Türcken erhaltenen
Victorie. II. 427 bedancket sich gegen Hertzog Augustum von
Hollstein-Sunderburg, vor die in dem Treffen bey Lewentz erwiesene Tapfferkeit.
II. 433 demselben erstattet sein General-Feld-Marschall, Graf Montecuculi,
Relation von der bey St. Gotthard wider die Türcken erhaltenen Victorie. II. 439
ernennet gedachten Grafen, vor die erwiesene Tapfferkeit, zu seinen
General-Lieutenant. II. 444 bedancket sich gegen Graf Georg Friedrichen von
Waldeck, und Graf Wolffgang Julium von Hohenlohe, vor die in dem Treffen bey St.
Gotthard erwiesene Tapfferkeit. II. 961 mainteniret den Obristen
Reichs-Hof-Post-Meister, den Grafen von Paar, in denen Streitigkeiten mit dem
Reichs-General-Post-Meister, den Grafen von Taxis. VIII. 83. seqq. demselben
tragen die wider Chur Pfaltz in der Wildfangs-Sache vereinigten Fürsten und
Stände ihre Gravamina vor. II. 514 committiret Marggraf Wilhelmen zu Baden,
Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, zu Annehmung der Käyserlichen Interposition
in der streitigen Wildfangs-Sache, zu disponiren. II. 534 wird von dem Corpore
Evangelico ersuchet, die wider Chur Pfaltz vereinigte Fürsten und Stände von
allen Gewaltthätigkeiten abzumahnen. II. 562 wird von Churfürst Carl Ludwigen zu
Pfaltz gebeten, ihm wider die Gewaltthätigkeiten derer wider ihn verbundenen
Fürsten und Stände zu schützen. II. 580 demselben tragen die wider gedachten
Churfürsten vereinigten Stände die Obmannschafft in der streitigen
Wildfangs-Sache auf. II. 630
nen Erb-Landen
verübten Insolentien, und fodert deswegen Satisfaction. II. 407. 408 demselben
berichtet Graf Georg Friedrich von Waldeck den schlechten Zustand der
Reichs-Armée in Hungarn. II. 340 demselben erstattet sein Feld-Marschall, der
Graf von Souches, Bericht, von der bey Lewentz wider die Türcken erhaltenen
Victorie. II. 427 bedancket sich gegen Hertzog Augustum von
Hollstein-Sunderburg, vor die in dem Treffen bey Lewentz erwiesene Tapfferkeit.
II. 433 demselben erstattet sein General-Feld-Marschall, Graf Montecuculi,
Relation von der bey St. Gotthard wider die Türcken erhaltenen Victorie. II. 439
ernennet gedachten Grafen, vor die erwiesene Tapfferkeit, zu seinen
General-Lieutenant. II. 444 bedancket sich gegen Graf Georg Friedrichen von
Waldeck, und Graf Wolffgang Julium von Hohenlohe, vor die in dem Treffen bey St.
Gotthard erwiesene Tapfferkeit. II. 961 mainteniret den Obristen
Reichs-Hof-Post-Meister, den Grafen von Paar, in denen Streitigkeiten mit dem
Reichs-General-Post-Meister, den Grafen von Taxis. VIII. 83. seqq. demselben
tragen die wider Chur Pfaltz in der Wildfangs-Sache vereinigten Fürsten und
Stände ihre Gravamina vor. II. 514 committiret Marggraf Wilhelmen zu Baden,
Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, zu Annehmung der Käyserlichen Interposition
in der streitigen Wildfangs-Sache, zu disponiren. II. 534 wird von dem Corpore
Evangelico ersuchet, die wider Chur Pfaltz vereinigte Fürsten und Stände von
allen Gewaltthätigkeiten abzumahnen. II. 562 wird von Churfürst Carl Ludwigen zu
Pfaltz gebeten, ihm wider die Gewaltthätigkeiten derer wider ihn verbundenen
Fürsten und Stände zu schützen. II. 580 demselben tragen die wider gedachten
Churfürsten vereinigten Stände die Obmannschafft in der streitigen
Wildfangs-Sache auf. II. 630
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nen Erb-Landen
verübten Insolentien, und fodert deswegen Satisfaction. II. 407. 408 demselben
berichtet Graf Georg Friedrich von Waldeck den schlechten Zustand der
Reichs-Armée in Hungarn. II. 340 demselben erstattet sein Feld-Marschall, der
Graf von Souches, Bericht, von der bey Lewentz wider die Türcken erhaltenen
Victorie. II. 427 bedancket sich gegen Hertzog Augustum von
Hollstein-Sunderburg, vor die in dem Treffen bey Lewentz erwiesene Tapfferkeit.
II. 433 demselben erstattet sein General-Feld-Marschall, Graf Montecuculi,
Relation von der bey St. Gotthard wider die Türcken erhaltenen Victorie. II. 439
ernennet gedachten Grafen, vor die erwiesene Tapfferkeit, zu seinen
General-Lieutenant. II. 444 bedancket sich gegen Graf Georg Friedrichen von
Waldeck, und Graf Wolffgang Julium von Hohenlohe, vor die in dem Treffen bey St.
Gotthard erwiesene Tapfferkeit. II. 961 mainteniret den Obristen
Reichs-Hof-Post-Meister, den Grafen von Paar, in denen Streitigkeiten mit dem
Reichs-General-Post-Meister, den Grafen von Taxis. VIII. 83. seqq. demselben
tragen die wider Chur Pfaltz in der Wildfangs-Sache vereinigten Fürsten und
Stände ihre Gravamina vor. II. 514 committiret Marggraf Wilhelmen zu Baden,
Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, zu Annehmung der Käyserlichen Interposition
in der streitigen Wildfangs-Sache, zu disponiren. II. 534 wird von dem Corpore
Evangelico ersuchet, die wider Chur Pfaltz vereinigte Fürsten und Stände von
allen Gewaltthätigkeiten abzumahnen. II. 562 wird von Churfürst Carl Ludwigen zu
Pfaltz gebeten, ihm wider die Gewaltthätigkeiten derer wider ihn verbundenen
Fürsten und Stände zu schützen. II. 580 demselben tragen die wider gedachten
Churfürsten vereinigten Stände die Obmannschafft in der streitigen
Wildfangs-Sache auf. II. 630
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nen Erb-Landen verübten Insolentien, und fodert deswegen Satisfaction. II. 407. 408 demselben berichtet Graf Georg Friedrich von Waldeck den schlechten Zustand der Reichs-Armée in Hungarn. II. 340 demselben erstattet sein Feld-Marschall, der Graf von Souches, Bericht, von der bey Lewentz wider die Türcken erhaltenen Victorie. II. 427 bedancket sich gegen Hertzog Augustum von Hollstein-Sunderburg, vor die in dem Treffen bey Lewentz erwiesene Tapfferkeit. II. 433 demselben erstattet sein General-Feld-Marschall, Graf Montecuculi, Relation von der bey St. Gotthard wider die Türcken erhaltenen Victorie. II. 439 ernennet gedachten Grafen, vor die erwiesene Tapfferkeit, zu seinen General-Lieutenant. II. 444 bedancket sich gegen Graf Georg Friedrichen von Waldeck, und Graf Wolffgang Julium von Hohenlohe, vor die in dem Treffen bey St. Gotthard erwiesene Tapfferkeit. II. 961 mainteniret den Obristen Reichs-Hof-Post-Meister, den Grafen von Paar, in denen Streitigkeiten mit dem Reichs-General-Post-Meister, den Grafen von Taxis. VIII. 83. seqq. demselben tragen die wider Chur Pfaltz in der Wildfangs-Sache vereinigten Fürsten und Stände ihre Gravamina vor. II. 514 committiret Marggraf Wilhelmen zu Baden, Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, zu Annehmung der Käyserlichen Interposition in der streitigen Wildfangs-Sache, zu disponiren. II. 534 wird von dem Corpore Evangelico ersuchet, die wider Chur Pfaltz vereinigte Fürsten und Stände von allen Gewaltthätigkeiten abzumahnen. II. 562 wird von Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz gebeten, ihm wider die Gewaltthätigkeiten derer wider ihn verbundenen Fürsten und Stände zu schützen. II. 580 demselben tragen die wider gedachten Churfürsten vereinigten Stände die Obmannschafft in der streitigen Wildfangs-Sache auf. II. 630
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1007>, abgerufen am 26.06.2024.
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