wird von Churfürst Lothario
Francisco zu Mäyntz ersuchet, seinen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, den Grafen
von Paar, dahin anzuhalten, daß er dem Reichs-General-Postmeister nicht ferner
in seine Jura einzugreiffen suche. VIII. 585. ermahnet König Fridrich den I. in
Preussen, die ihm aufgetragene Käyserliche Commission in der Falckenhagischen
Streit-Sache wider den Grafen von der Lippe zu exequiren. V. 328 bey demselben
beschweret sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg über den von dem
Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459. bey
demselben justificiret das Cammer-Gerichte zu Wetzlar sein Verfahren gegen den
Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg in der Wigandischen Streit-Sache. V. 347.
591. verweiset dem Cammer-Gericht sein unbilliges Verfahren gegen gedachten
Bischoff. V. 356 bey demselben entschuldiget sich Landgraf Wilhem zu
Hessen-Rheinfelß, daß ihm von des Fürsten Ragoczy Complot nicht das geringste
bekannt sey. V. 363. versichert gedachten Landgrafen seiner beständigen Gnade.
V. 365. ermahnet die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräysses, die
angefangene Kriegs-Verfassungen eyfrigst fortzusetzen. V. 392 bey demselben
intercediret der Fränckische Cräyß-Convent vor die Grafen zu Castell, wegen der
zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft des Dorffs Urspringen
halber entstandenen Streitigkeit. V. 419. vermahnet Churfürst Josephum Clementem
zu Cölln, die in seinem Ertz-Stiffte vorgenommene Werbung und
Contributions-Einforderung einzustellen. V. 425 bey demselben entschuldiget sich
gedachter Churfürst wegen Einnehmung der Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446
wird von Churfürst Lothario
Francisco zu Mäyntz ersuchet, seinen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, den Grafen
von Paar, dahin anzuhalten, daß er dem Reichs-General-Postmeister nicht ferner
in seine Jura einzugreiffen suche. VIII. 585. ermahnet König Fridrich den I. in
Preussen, die ihm aufgetragene Käyserliche Commission in der Falckenhagischen
Streit-Sache wider den Grafen von der Lippe zu exequiren. V. 328 bey demselben
beschweret sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg über den von dem
Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459. bey
demselben justificiret das Cammer-Gerichte zu Wetzlar sein Verfahren gegen den
Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg in der Wigandischen Streit-Sache. V. 347.
591. verweiset dem Cammer-Gericht sein unbilliges Verfahren gegen gedachten
Bischoff. V. 356 bey demselben entschuldiget sich Landgraf Wilhem zu
Hessen-Rheinfelß, daß ihm von des Fürsten Ragoczy Complot nicht das geringste
bekannt sey. V. 363. versichert gedachten Landgrafen seiner beständigen Gnade.
V. 365. ermahnet die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräysses, die
angefangene Kriegs-Verfassungen eyfrigst fortzusetzen. V. 392 bey demselben
intercediret der Fränckische Cräyß-Convent vor die Grafen zu Castell, wegen der
zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft des Dorffs Urspringen
halber entstandenen Streitigkeit. V. 419. vermahnet Churfürst Josephum Clementem
zu Cölln, die in seinem Ertz-Stiffte vorgenommene Werbung und
Contributions-Einforderung einzustellen. V. 425 bey demselben entschuldiget sich
gedachter Churfürst wegen Einnehmung der Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446
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wird von Churfürst Lothario
Francisco zu Mäyntz ersuchet, seinen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, den Grafen
von Paar, dahin anzuhalten, daß er dem Reichs-General-Postmeister nicht ferner
in seine Jura einzugreiffen suche. VIII. 585. ermahnet König Fridrich den I. in
Preussen, die ihm aufgetragene Käyserliche Commission in der Falckenhagischen
Streit-Sache wider den Grafen von der Lippe zu exequiren. V. 328 bey demselben
beschweret sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg über den von dem
Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459. bey
demselben justificiret das Cammer-Gerichte zu Wetzlar sein Verfahren gegen den
Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg in der Wigandischen Streit-Sache. V. 347.
591. verweiset dem Cammer-Gericht sein unbilliges Verfahren gegen gedachten
Bischoff. V. 356 bey demselben entschuldiget sich Landgraf Wilhem zu
Hessen-Rheinfelß, daß ihm von des Fürsten Ragoczy Complot nicht das geringste
bekannt sey. V. 363. versichert gedachten Landgrafen seiner beständigen Gnade.
V. 365. ermahnet die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräysses, die
angefangene Kriegs-Verfassungen eyfrigst fortzusetzen. V. 392 bey demselben
intercediret der Fränckische Cräyß-Convent vor die Grafen zu Castell, wegen der
zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft des Dorffs Urspringen
halber entstandenen Streitigkeit. V. 419. vermahnet Churfürst Josephum Clementem
zu Cölln, die in seinem Ertz-Stiffte vorgenommene Werbung und
Contributions-Einforderung einzustellen. V. 425 bey demselben entschuldiget sich
gedachter Churfürst wegen Einnehmung der Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446
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wird von Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz ersuchet, seinen Erb-Land- und Hoff-Postmeister, den Grafen von Paar, dahin anzuhalten, daß er dem Reichs-General-Postmeister nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche. VIII. 585. ermahnet König Fridrich den I. in Preussen, die ihm aufgetragene Käyserliche Commission in der Falckenhagischen Streit-Sache wider den Grafen von der Lippe zu exequiren. V. 328 bey demselben beschweret sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg über den von dem Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459. bey demselben justificiret das Cammer-Gerichte zu Wetzlar sein Verfahren gegen den Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg in der Wigandischen Streit-Sache. V. 347. 591. verweiset dem Cammer-Gericht sein unbilliges Verfahren gegen gedachten Bischoff. V. 356 bey demselben entschuldiget sich Landgraf Wilhem zu Hessen-Rheinfelß, daß ihm von des Fürsten Ragoczy Complot nicht das geringste bekannt sey. V. 363. versichert gedachten Landgrafen seiner beständigen Gnade. V. 365. ermahnet die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräysses, die angefangene Kriegs-Verfassungen eyfrigst fortzusetzen. V. 392 bey demselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent vor die Grafen zu Castell, wegen der zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft des Dorffs Urspringen halber entstandenen Streitigkeit. V. 419. vermahnet Churfürst Josephum Clementem zu Cölln, die in seinem Ertz-Stiffte vorgenommene Werbung und Contributions-Einforderung einzustellen. V. 425 bey demselben entschuldiget sich gedachter Churfürst wegen Einnehmung der Burgundischen Cräyß-Trouppen. V. 446
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1027>, abgerufen am 26.06.2024.
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