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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bey demselben beklaget sich das Dom-Capitul zu Cölln über ihres Churfürsten gefährliche Anschläge, und dessen bösen Anführer, den von Karg. V. 461 contestiret besagtem Dom-Capitul sein Wohlgefallen über die dem Reich erwiesene Treue. V. 480 vermahnet die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, dem Dom-Capitul zu Cölln wider die von dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker zu assistiren. V. 482 bey demselben beschweret sich der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm über die Drangsalen des Land-Gerichts und der Land-Vogtey in Schwaben. V. 500 gegen denselben justisiciret Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel seine und seines Bruders, Hertzog Anthon Ulrichs, Conduite, und entschuldiget sich, daß er selbigen von der gemeinschafftlichen Landes-Regierung auszuschliessen sich nicht resolviren könne. V. 542 denselben bittet Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, denen wider ihn angebrachten Inculpationen keinen Glauben beyzumessen, und die deswegen ergangene Verordnung zu cassiren. V. 547. bedancket sich gegen die ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses vor gedachten Cräysses Accession zu der grossen Allianz. V. 574 bey demselben hält der Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach, um Dimission an. V. 608 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen und des Westphälischen Cräysses, daß er das Stifft Hildesheim in seinen und des Reichs besondern Schutz genommen habe. V. 612 beschweret sich gegen Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern über die von ihm unternommene gewaltthätige Occupation der Stadt Ulm. V. 657 vermahnet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, sich durch die Chur-Bäyerische Bedrohungen von der guten Intention gegen ihn nicht abschrecken zu lassen. V. 665.
bey demselben beklaget sich das Dom-Capitul zu Cölln über ihres Churfürsten gefährliche Anschläge, und dessen bösen Anführer, den von Karg. V. 461 contestiret besagtem Dom-Capitul sein Wohlgefallen über die dem Reich erwiesene Treue. V. 480 vermahnet die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, dem Dom-Capitul zu Cölln wider die von dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker zu assistiren. V. 482 bey demselben beschweret sich der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm über die Drangsalen des Land-Gerichts und der Land-Vogtey in Schwaben. V. 500 gegen denselben justisiciret Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel seine und seines Bruders, Hertzog Anthon Ulrichs, Conduite, und entschuldiget sich, daß er selbigen von der gemeinschafftlichen Landes-Regierung auszuschliessen sich nicht resolviren könne. V. 542 denselben bittet Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, denen wider ihn angebrachten Inculpationen keinen Glauben beyzumessen, und die deswegen ergangene Verordnung zu cassiren. V. 547. bedancket sich gegen die ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses vor gedachten Cräysses Accession zu der grossen Allianz. V. 574 bey demselben hält der Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach, um Dimission an. V. 608 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen und des Westphälischen Cräysses, daß er das Stifft Hildesheim in seinen und des Reichs besondern Schutz genommen habe. V. 612 beschweret sich gegen Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern über die von ihm unternommene gewaltthätige Occupation der Stadt Ulm. V. 657 vermahnet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, sich durch die Chur-Bäyerische Bedrohungen von der guten Intention gegen ihn nicht abschrecken zu lassen. V. 665.
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[1028] bey demselben beklaget sich das Dom-Capitul zu Cölln über ihres Churfürsten gefährliche Anschläge, und dessen bösen Anführer, den von Karg. V. 461 contestiret besagtem Dom-Capitul sein Wohlgefallen über die dem Reich erwiesene Treue. V. 480 vermahnet die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, dem Dom-Capitul zu Cölln wider die von dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker zu assistiren. V. 482 bey demselben beschweret sich der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm über die Drangsalen des Land-Gerichts und der Land-Vogtey in Schwaben. V. 500 gegen denselben justisiciret Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel seine und seines Bruders, Hertzog Anthon Ulrichs, Conduite, und entschuldiget sich, daß er selbigen von der gemeinschafftlichen Landes-Regierung auszuschliessen sich nicht resolviren könne. V. 542 denselben bittet Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, denen wider ihn angebrachten Inculpationen keinen Glauben beyzumessen, und die deswegen ergangene Verordnung zu cassiren. V. 547. bedancket sich gegen die ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses vor gedachten Cräysses Accession zu der grossen Allianz. V. 574 bey demselben hält der Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf Friedrich Ernst von Solms-Laubach, um Dimission an. V. 608 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen und des Westphälischen Cräysses, daß er das Stifft Hildesheim in seinen und des Reichs besondern Schutz genommen habe. V. 612 beschweret sich gegen Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern über die von ihm unternommene gewaltthätige Occupation der Stadt Ulm. V. 657 vermahnet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, sich durch die Chur-Bäyerische Bedrohungen von der guten Intention gegen ihn nicht abschrecken zu lassen. V. 665.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1028>, abgerufen am 26.06.2024.