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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wird ersuchet, das vorhabende Verbot derer Commercien mit Franckreich, Spanien und Italien, in etwas zu limitiren. V. 748. 751 recommandiret denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten die Repartition derer bey angefangenem Reichs-Kriege wider Franckreich von Reichs wegen zu stellen beschlossenen 1 20000. Mann. V. 755 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die Stadt Worms, wegen der von dem Reichs-Hoff-Rath ihr abgeforderten Commissions-Unkosten. V. 764 promittiret dem Fränckischen Cräysse alle mögliche Assistenz wider Chur Bäyern. V. 766 wird von dem Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg ersuchet, mit der versprochenen Hülffe den Fränckischen Cräyß beyzeiten zu secundiren. V. 768. 842. VI. 229. von demselben verlangen Printz Ernst Leopold von Hessen-Rheinfelß, und Printz Wilhem von Hessen-Wanfried Versicherung, daß siewegen der dem Landgrafen von Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dem freyen Exercitio der Catholischen Religion nichts zum Nachtheil dadurch verhenget werden solle V. 798 ermahnet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim zu ziehen. V. 883 verspricht Landgraff Wilhelmen von Hessen-Rheinfelß die Guarantie vor die an Hessen-Cassel ad interim abgetretene Festung Rheinfelß. V. 895 denselben ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, die Verordnung zu thun, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen Kriegs-Operationibus mit participiren möge. V. 906. wird von dem Corpore Evangelico ersuchet, das Dom-Capitul zu Münster bey ihren Privilegiis wider den Päbstlichen Hoff in der Dom-Probstlichen Wahl zu mainteniren. V. 926
wird ersuchet, das vorhabende Verbot derer Commercien mit Franckreich, Spanien und Italien, in etwas zu limitiren. V. 748. 751 recommandiret denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten die Repartition derer bey angefangenem Reichs-Kriege wider Franckreich von Reichs wegen zu stellen beschlossenen 1 20000. Mann. V. 755 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die Stadt Worms, wegen der von dem Reichs-Hoff-Rath ihr abgeforderten Commissions-Unkosten. V. 764 promittiret dem Fränckischen Cräysse alle mögliche Assistenz wider Chur Bäyern. V. 766 wird von dem Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg ersuchet, mit der versprochenen Hülffe den Fränckischen Cräyß beyzeiten zu secundiren. V. 768. 842. VI. 229. von demselben verlangen Printz Ernst Leopold von Hessen-Rheinfelß, und Printz Wilhem von Hessen-Wanfried Versicherung, daß siewegen der dem Landgrafen von Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dem freyen Exercitio der Catholischen Religion nichts zum Nachtheil dadurch verhenget werden solle V. 798 ermahnet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim zu ziehen. V. 883 verspricht Landgraff Wilhelmen von Hessen-Rheinfelß die Guarantie vor die an Hessen-Cassel ad interim abgetretene Festung Rheinfelß. V. 895 denselben ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, die Verordnung zu thun, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen Kriegs-Operationibus mit participiren möge. V. 906. wird von dem Corpore Evangelico ersuchet, das Dom-Capitul zu Münster bey ihren Privilegiis wider den Päbstlichen Hoff in der Dom-Probstlichen Wahl zu mainteniren. V. 926
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                     beschlossenen 1 20000. Mann. V. 755 bey demselben intercediret das Corpus
                     Evangelicum vor die Stadt Worms, wegen der von dem Reichs-Hoff-Rath ihr
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                     alle mögliche Assistenz wider Chur Bäyern. V. 766 wird von dem Fränckischen
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                     Catholischen Religion nichts zum Nachtheil dadurch verhenget werden solle V. 798
                     ermahnet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, seine Trouppen aus der Stadt
                     Hildesheim zu ziehen. V. 883 verspricht Landgraff Wilhelmen von Hessen-Rheinfelß
                     die Guarantie vor die an Hessen-Cassel ad interim abgetretene Festung Rheinfelß.
                     V. 895 denselben ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, die
                     Verordnung zu thun, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen
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[1029] wird ersuchet, das vorhabende Verbot derer Commercien mit Franckreich, Spanien und Italien, in etwas zu limitiren. V. 748. 751 recommandiret denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten die Repartition derer bey angefangenem Reichs-Kriege wider Franckreich von Reichs wegen zu stellen beschlossenen 1 20000. Mann. V. 755 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die Stadt Worms, wegen der von dem Reichs-Hoff-Rath ihr abgeforderten Commissions-Unkosten. V. 764 promittiret dem Fränckischen Cräysse alle mögliche Assistenz wider Chur Bäyern. V. 766 wird von dem Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg ersuchet, mit der versprochenen Hülffe den Fränckischen Cräyß beyzeiten zu secundiren. V. 768. 842. VI. 229. von demselben verlangen Printz Ernst Leopold von Hessen-Rheinfelß, und Printz Wilhem von Hessen-Wanfried Versicherung, daß siewegen der dem Landgrafen von Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dem freyen Exercitio der Catholischen Religion nichts zum Nachtheil dadurch verhenget werden solle V. 798 ermahnet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim zu ziehen. V. 883 verspricht Landgraff Wilhelmen von Hessen-Rheinfelß die Guarantie vor die an Hessen-Cassel ad interim abgetretene Festung Rheinfelß. V. 895 denselben ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, die Verordnung zu thun, daß der Fränckische Cräyß von denen Emolumenten bey denen Kriegs-Operationibus mit participiren möge. V. 906. wird von dem Corpore Evangelico ersuchet, das Dom-Capitul zu Münster bey ihren Privilegiis wider den Päbstlichen Hoff in der Dom-Probstlichen Wahl zu mainteniren. V. 926

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1029>, abgerufen am 26.06.2024.