denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen,
daß er dem Schwäbischen Cräyß mit dem, vermöge der Cräyß-Association,
versprochenen Oesterreichischen Contingent succurriren möge. V. 936 condoliret
Marggraff Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Anspach wegen seines Herrn Bruders,
Marggraf Georg Friedrichs in einer Action mit denen Chur-Bäyerischen Trouppen
erfolgten Todes-Falls. VI. 11 demselben recommandiret Hertzog Georg Wilhelm zu
Zelle den per Majora zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlten Freyherrn
Frantz Arnold von Metternich. VIII. 611 cediret seinem jüngern Printzen,
Ertz-Hertzog Carln, die Spanische Monarchie. VI. 106 demselben notificiret der
Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Eroberung der Chur-Bäyerischen Festung
Rotenberg. VI. 118. bey demselben urgiret der Cammer-Gerichts-Praesident, Graff
Friedrich Ernst zu Solms-Laubach, die Visitation des Cammer-Gerichts. VI. 149.
268. 308 bey demselben befraget sich das Cammer-Gericht, wie es sich in puncto
Sustentationis Camerae gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten solle. VI. 187
demselben remonstriren die General-Staaten der vereinigten Niederlande die
Nothwendigkeit einer besseren Kriegs-Verfassung in Teutschland wider Franckreich
und Chur Bäyern. VI. 157 bedancket sich gegen seinen
General-Feld-Marschall-Lieutenant und gewesenen Commendanten, Graf Heinrichen
von Friesen, vor die tapffere Defension gedachter Festung, und conferiret
denenselben die Obriste Feld-Zeugmeister-Stelle. VI. 212 recommandiret Churfürst
Lothario Francisco zu Mäyntz die Sicherheit der Stadt Regenspurg, und nöthige
Provision der Festung Philippsburg, ingleichen die Abthuung der
Religions-Gravaminum. VI. 227. 275. 324
denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen,
daß er dem Schwäbischen Cräyß mit dem, vermöge der Cräyß-Association,
versprochenen Oesterreichischen Contingent succurriren möge. V. 936 condoliret
Marggraff Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Anspach wegen seines Herrn Bruders,
Marggraf Georg Friedrichs in einer Action mit denen Chur-Bäyerischen Trouppen
erfolgten Todes-Falls. VI. 11 demselben recommandiret Hertzog Georg Wilhelm zu
Zelle den per Majora zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlten Freyherrn
Frantz Arnold von Metternich. VIII. 611 cediret seinem jüngern Printzen,
Ertz-Hertzog Carln, die Spanische Monarchie. VI. 106 demselben notificiret der
Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Eroberung der Chur-Bäyerischen Festung
Rotenberg. VI. 118. bey demselben urgiret der Cammer-Gerichts-Praesident, Graff
Friedrich Ernst zu Solms-Laubach, die Visitation des Cammer-Gerichts. VI. 149.
268. 308 bey demselben befraget sich das Cammer-Gericht, wie es sich in puncto
Sustentationis Camerae gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten solle. VI. 187
demselben remonstriren die General-Staaten der vereinigten Niederlande die
Nothwendigkeit einer besseren Kriegs-Verfassung in Teutschland wider Franckreich
und Chur Bäyern. VI. 157 bedancket sich gegen seinen
General-Feld-Marschall-Lieutenant und gewesenen Commendanten, Graf Heinrichen
von Friesen, vor die tapffere Defension gedachter Festung, und conferiret
denenselben die Obriste Feld-Zeugmeister-Stelle. VI. 212 recommandiret Churfürst
Lothario Francisco zu Mäyntz die Sicherheit der Stadt Regenspurg, und nöthige
Provision der Festung Philippsburg, ingleichen die Abthuung der
Religions-Gravaminum. VI. 227. 275. 324
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denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen,
daß er dem Schwäbischen Cräyß mit dem, vermöge der Cräyß-Association,
versprochenen Oesterreichischen Contingent succurriren möge. V. 936 condoliret
Marggraff Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Anspach wegen seines Herrn Bruders,
Marggraf Georg Friedrichs in einer Action mit denen Chur-Bäyerischen Trouppen
erfolgten Todes-Falls. VI. 11 demselben recommandiret Hertzog Georg Wilhelm zu
Zelle den per Majora zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlten Freyherrn
Frantz Arnold von Metternich. VIII. 611 cediret seinem jüngern Printzen,
Ertz-Hertzog Carln, die Spanische Monarchie. VI. 106 demselben notificiret der
Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Eroberung der Chur-Bäyerischen Festung
Rotenberg. VI. 118. bey demselben urgiret der Cammer-Gerichts-Praesident, Graff
Friedrich Ernst zu Solms-Laubach, die Visitation des Cammer-Gerichts. VI. 149.
268. 308 bey demselben befraget sich das Cammer-Gericht, wie es sich in puncto
Sustentationis Camerae gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten solle. VI. 187
demselben remonstriren die General-Staaten der vereinigten Niederlande die
Nothwendigkeit einer besseren Kriegs-Verfassung in Teutschland wider Franckreich
und Chur Bäyern. VI. 157 bedancket sich gegen seinen
General-Feld-Marschall-Lieutenant und gewesenen Commendanten, Graf Heinrichen
von Friesen, vor die tapffere Defension gedachter Festung, und conferiret
denenselben die Obriste Feld-Zeugmeister-Stelle. VI. 212 recommandiret Churfürst
Lothario Francisco zu Mäyntz die Sicherheit der Stadt Regenspurg, und nöthige
Provision der Festung Philippsburg, ingleichen die Abthuung der
Religions-Gravaminum. VI. 227. 275. 324
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[1030]
denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen, daß er dem Schwäbischen Cräyß mit dem, vermöge der Cräyß-Association, versprochenen Oesterreichischen Contingent succurriren möge. V. 936 condoliret Marggraff Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Anspach wegen seines Herrn Bruders, Marggraf Georg Friedrichs in einer Action mit denen Chur-Bäyerischen Trouppen erfolgten Todes-Falls. VI. 11 demselben recommandiret Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle den per Majora zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlten Freyherrn Frantz Arnold von Metternich. VIII. 611 cediret seinem jüngern Printzen, Ertz-Hertzog Carln, die Spanische Monarchie. VI. 106 demselben notificiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Eroberung der Chur-Bäyerischen Festung Rotenberg. VI. 118. bey demselben urgiret der Cammer-Gerichts-Praesident, Graff Friedrich Ernst zu Solms-Laubach, die Visitation des Cammer-Gerichts. VI. 149. 268. 308 bey demselben befraget sich das Cammer-Gericht, wie es sich in puncto Sustentationis Camerae gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten solle. VI. 187 demselben remonstriren die General-Staaten der vereinigten Niederlande die Nothwendigkeit einer besseren Kriegs-Verfassung in Teutschland wider Franckreich und Chur Bäyern. VI. 157 bedancket sich gegen seinen General-Feld-Marschall-Lieutenant und gewesenen Commendanten, Graf Heinrichen von Friesen, vor die tapffere Defension gedachter Festung, und conferiret denenselben die Obriste Feld-Zeugmeister-Stelle. VI. 212 recommandiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz die Sicherheit der Stadt Regenspurg, und nöthige Provision der Festung Philippsburg, ingleichen die Abthuung der Religions-Gravaminum. VI. 227. 275. 324
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1030>, abgerufen am 26.06.2024.
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