demselben, als
Bischoff zu Bamberg, und ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräyßes,
remonstriret Käyser Leopoldus, daß es, wegen besorgender Unruhe mit Franckreich,
höchst nöthig sey, die angefangene Kriegs-Verfassung fortzusetzen. V. 392 wird
von dem Churfürsten zu Cölln berichtet, was ihn bewogen, Burgundische
Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 bittet den Käyser
Leopoldum, dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
anzuhalten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi
gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht
ferner in seine Jura eingreiffe. VIII. 584 ersuchet den Reichs-Vice-Cantzler,
Grafen von Kaunitz, dem Grafen von Paar seine unbefugte Neuerungen im
Reichs-Post-Wesen zu remonstriren VIII. 591 bey demselben beschweret sich
Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, über des Käyserlichen Hofes Verfahren, wider
sich und seine Bedienten, und bittet, solches bey dem Churfürstlichen Collegio
nachdrücklich vorzustellen. V. 502 bittet den Käyser Leopoldum, daß er sich des
Fürsten von Taxis anzunehmen, und ihn seiner Bitte zu gewähren, güttigst geruhen
möchte. V. 525 bey demselben, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibenden
Fürsten des Fränckischen Cräyßes, bedancket sich Käyser Leopoldus vor die
Accession des Fränckischen Cräyßes zur grossen Allianz, und verspricht seines
Theils, alle dem, was darbey versprochen worden, möglichst nachzukommen. V. 574.
ein gleiches thun auch die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande.
V. 576 gegen ihn, als Bischoff zu Bamberg und außschreibenden Fürsten des
Fränckischen Cräyßes, entschuldiget der Churfürst in Bäyern seine
Kriegs-Operationes, und vornehmlich die Occupation der Stadt Ulm. V. 644
demselben notificiret der Käyserliche Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf
Friedrich Ernst zu Solms--
demselben, als
Bischoff zu Bamberg, und ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräyßes,
remonstriret Käyser Leopoldus, daß es, wegen besorgender Unruhe mit Franckreich,
höchst nöthig sey, die angefangene Kriegs-Verfassung fortzusetzen. V. 392 wird
von dem Churfürsten zu Cölln berichtet, was ihn bewogen, Burgundische
Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 bittet den Käyser
Leopoldum, dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
anzuhalten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi
gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht
ferner in seine Jura eingreiffe. VIII. 584 ersuchet den Reichs-Vice-Cantzler,
Grafen von Kaunitz, dem Grafen von Paar seine unbefugte Neuerungen im
Reichs-Post-Wesen zu remonstriren VIII. 591 bey demselben beschweret sich
Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, über des Käyserlichen Hofes Verfahren, wider
sich und seine Bedienten, und bittet, solches bey dem Churfürstlichen Collegio
nachdrücklich vorzustellen. V. 502 bittet den Käyser Leopoldum, daß er sich des
Fürsten von Taxis anzunehmen, und ihn seiner Bitte zu gewähren, güttigst geruhen
möchte. V. 525 bey demselben, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibenden
Fürsten des Fränckischen Cräyßes, bedancket sich Käyser Leopoldus vor die
Accession des Fränckischen Cräyßes zur grossen Allianz, und verspricht seines
Theils, alle dem, was darbey versprochen worden, möglichst nachzukommen. V. 574.
ein gleiches thun auch die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande.
V. 576 gegen ihn, als Bischoff zu Bamberg und außschreibenden Fürsten des
Fränckischen Cräyßes, entschuldiget der Churfürst in Bäyern seine
Kriegs-Operationes, und vornehmlich die Occupation der Stadt Ulm. V. 644
demselben notificiret der Käyserliche Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf
Friedrich Ernst zu Solms--
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demselben, als
Bischoff zu Bamberg, und ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräyßes,
remonstriret Käyser Leopoldus, daß es, wegen besorgender Unruhe mit Franckreich,
höchst nöthig sey, die angefangene Kriegs-Verfassung fortzusetzen. V. 392 wird
von dem Churfürsten zu Cölln berichtet, was ihn bewogen, Burgundische
Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 bittet den Käyser
Leopoldum, dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
anzuhalten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi
gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht
ferner in seine Jura eingreiffe. VIII. 584 ersuchet den Reichs-Vice-Cantzler,
Grafen von Kaunitz, dem Grafen von Paar seine unbefugte Neuerungen im
Reichs-Post-Wesen zu remonstriren VIII. 591 bey demselben beschweret sich
Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, über des Käyserlichen Hofes Verfahren, wider
sich und seine Bedienten, und bittet, solches bey dem Churfürstlichen Collegio
nachdrücklich vorzustellen. V. 502 bittet den Käyser Leopoldum, daß er sich des
Fürsten von Taxis anzunehmen, und ihn seiner Bitte zu gewähren, güttigst geruhen
möchte. V. 525 bey demselben, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibenden
Fürsten des Fränckischen Cräyßes, bedancket sich Käyser Leopoldus vor die
Accession des Fränckischen Cräyßes zur grossen Allianz, und verspricht seines
Theils, alle dem, was darbey versprochen worden, möglichst nachzukommen. V. 574.
ein gleiches thun auch die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande.
V. 576 gegen ihn, als Bischoff zu Bamberg und außschreibenden Fürsten des
Fränckischen Cräyßes, entschuldiget der Churfürst in Bäyern seine
Kriegs-Operationes, und vornehmlich die Occupation der Stadt Ulm. V. 644
demselben notificiret der Käyserliche Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf
Friedrich Ernst zu Solms--
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demselben, als Bischoff zu Bamberg, und ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräyßes, remonstriret Käyser Leopoldus, daß es, wegen besorgender Unruhe mit Franckreich, höchst nöthig sey, die angefangene Kriegs-Verfassung fortzusetzen. V. 392 wird von dem Churfürsten zu Cölln berichtet, was ihn bewogen, Burgundische Cräyß-Völcker in seine Festungen einzunehmen. V. 449 bittet den Käyser Leopoldum, dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin anzuhalten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura eingreiffe. VIII. 584 ersuchet den Reichs-Vice-Cantzler, Grafen von Kaunitz, dem Grafen von Paar seine unbefugte Neuerungen im Reichs-Post-Wesen zu remonstriren VIII. 591 bey demselben beschweret sich Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, über des Käyserlichen Hofes Verfahren, wider sich und seine Bedienten, und bittet, solches bey dem Churfürstlichen Collegio nachdrücklich vorzustellen. V. 502 bittet den Käyser Leopoldum, daß er sich des Fürsten von Taxis anzunehmen, und ihn seiner Bitte zu gewähren, güttigst geruhen möchte. V. 525 bey demselben, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräyßes, bedancket sich Käyser Leopoldus vor die Accession des Fränckischen Cräyßes zur grossen Allianz, und verspricht seines Theils, alle dem, was darbey versprochen worden, möglichst nachzukommen. V. 574. ein gleiches thun auch die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande. V. 576 gegen ihn, als Bischoff zu Bamberg und außschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräyßes, entschuldiget der Churfürst in Bäyern seine Kriegs-Operationes, und vornehmlich die Occupation der Stadt Ulm. V. 644 demselben notificiret der Käyserliche Cammer-Gerichts-Praesidente, Graf Friedrich Ernst zu Solms--
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1041>, abgerufen am 26.06.2024.
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