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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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demselben berichtet Königliche Majestät in Polen, als Churfürst zu Sachsen, daß sie in die Anticipation des Wahl-Termini nicht consentiren könne. VII. 275 giebt dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn Nachricht, wenn er seinen Einzug zu bevorstehender Wahl daselbst halten wolle. VII. 287 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, von allen Thätlichkeiten wider das Fürstliche Haus Schwartzburg-Arnstadt abzustehen. VII. 300 erkläret sich in puncto der Käyserlichen Wahl-Capitulation gegen Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar. VII. 323 wird von denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande gebeten, alles, was möglich, zu contribuiren, daß der Krieg im Reiche, nach Käysers Josephi Tode, nachdrücklich fortgesetzet, und an benöthigten Anstalten nichts versäumet werden möge. VII. 326 denselben ersuchet das Reichs-Städtische Collegium, dem von seinetwegen zur Negotiation beym Wahl-Convent deputirten Magistrat zu Franckfurt, und dessen Abgeordneten, gnädigsten Access und Audienz zu verstatten. VII. 334 befiehlet seinem Gesandten zu Regenspurg, die Legitimation zu Fortsetzung des Reichs-Tages von dem Cardinal von Lamberg anzunehmen. VII. 342 erinnert das Capitul zu Aachen, sich mit denen zur Käyserlichen Crönung gehörigen Insignien parat zu halten. VII. 395. giebt dem Fränckischen Cräyß-Ausschreib-Amt Nachricht von dem durch die Cron Franckreich in Engelland incaminirten Friedens-Wercke. VII. 406 denselben ersuchet der Käyserliche commandirende General, Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg, die Hintertreibung derer zur Reichs-Operations-Cassa bewilligten Gelder zu poussiren. VII. 442
demselben berichtet Königliche Majestät in Polen, als Churfürst zu Sachsen, daß sie in die Anticipation des Wahl-Termini nicht consentiren könne. VII. 275 giebt dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn Nachricht, wenn er seinen Einzug zu bevorstehender Wahl daselbst halten wolle. VII. 287 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, von allen Thätlichkeiten wider das Fürstliche Haus Schwartzburg-Arnstadt abzustehen. VII. 300 erkläret sich in puncto der Käyserlichen Wahl-Capitulation gegen Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar. VII. 323 wird von denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande gebeten, alles, was möglich, zu contribuiren, daß der Krieg im Reiche, nach Käysers Josephi Tode, nachdrücklich fortgesetzet, und an benöthigten Anstalten nichts versäumet werden möge. VII. 326 denselben ersuchet das Reichs-Städtische Collegium, dem von seinetwegen zur Negotiation beym Wahl-Convent deputirten Magistrat zu Franckfurt, und dessen Abgeordneten, gnädigsten Access und Audienz zu verstatten. VII. 334 befiehlet seinem Gesandten zu Regenspurg, die Legitimation zu Fortsetzung des Reichs-Tages von dem Cardinal von Lamberg anzunehmen. VII. 342 erinnert das Capitul zu Aachen, sich mit denen zur Käyserlichen Crönung gehörigen Insignien parat zu halten. VII. 395. giebt dem Fränckischen Cräyß-Ausschreib-Amt Nachricht von dem durch die Cron Franckreich in Engelland incaminirten Friedens-Wercke. VII. 406 denselben ersuchet der Käyserliche commandirende General, Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg, die Hintertreibung derer zur Reichs-Operations-Cassa bewilligten Gelder zu poussiren. VII. 442
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                     Magistrat zu Franckfurt am Mäyn Nachricht, wenn er seinen Einzug zu
                     bevorstehender Wahl daselbst halten wolle. VII. 287 ersuchet Hertzog Wilhelm
                     Ernsten zu Sachsen-Weimar, von allen Thätlichkeiten wider das Fürstliche Haus
                     Schwartzburg-Arnstadt abzustehen. VII. 300 erkläret sich in puncto der
                     Käyserlichen Wahl-Capitulation gegen Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar.
                     VII. 323 wird von denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande
                     gebeten, alles, was möglich, zu contribuiren, daß der Krieg im Reiche, nach
                     Käysers Josephi Tode, nachdrücklich fortgesetzet, und an benöthigten Anstalten
                     nichts versäumet werden möge. VII. 326 denselben ersuchet das Reichs-Städtische
                     Collegium, dem von seinetwegen zur Negotiation beym Wahl-Convent deputirten
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                     zu verstatten. VII. 334 befiehlet seinem Gesandten zu Regenspurg, die
                     Legitimation zu Fortsetzung des Reichs-Tages von dem Cardinal von Lamberg
                     anzunehmen. VII. 342 erinnert das Capitul zu Aachen, sich mit denen zur
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[1045] demselben berichtet Königliche Majestät in Polen, als Churfürst zu Sachsen, daß sie in die Anticipation des Wahl-Termini nicht consentiren könne. VII. 275 giebt dem Magistrat zu Franckfurt am Mäyn Nachricht, wenn er seinen Einzug zu bevorstehender Wahl daselbst halten wolle. VII. 287 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, von allen Thätlichkeiten wider das Fürstliche Haus Schwartzburg-Arnstadt abzustehen. VII. 300 erkläret sich in puncto der Käyserlichen Wahl-Capitulation gegen Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar. VII. 323 wird von denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande gebeten, alles, was möglich, zu contribuiren, daß der Krieg im Reiche, nach Käysers Josephi Tode, nachdrücklich fortgesetzet, und an benöthigten Anstalten nichts versäumet werden möge. VII. 326 denselben ersuchet das Reichs-Städtische Collegium, dem von seinetwegen zur Negotiation beym Wahl-Convent deputirten Magistrat zu Franckfurt, und dessen Abgeordneten, gnädigsten Access und Audienz zu verstatten. VII. 334 befiehlet seinem Gesandten zu Regenspurg, die Legitimation zu Fortsetzung des Reichs-Tages von dem Cardinal von Lamberg anzunehmen. VII. 342 erinnert das Capitul zu Aachen, sich mit denen zur Käyserlichen Crönung gehörigen Insignien parat zu halten. VII. 395. giebt dem Fränckischen Cräyß-Ausschreib-Amt Nachricht von dem durch die Cron Franckreich in Engelland incaminirten Friedens-Wercke. VII. 406 denselben ersuchet der Käyserliche commandirende General, Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg, die Hintertreibung derer zur Reichs-Operations-Cassa bewilligten Gelder zu poussiren. VII. 442

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1045>, abgerufen am 26.06.2024.