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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr, vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq. derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten verhelffen möge. IV. 756
zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr, vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq. derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten verhelffen möge. IV. 756
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                     derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen
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                     seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die
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[1152] zu gedencken, sondern den Käyser vielmehr, vermöge der Erb-Vereinigung, mit thätlicher Hülffe an die Hand zu gehen, und die in Frantzösischen Diensten stehende Schweitzer zu avociren. IV. 691. seqq. derselben berichtet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach die von denen Frantzosen in seinen Landen verübte Grausamkeiten, und bittet um Moderirung seiner Reichs- und Cräyß-Praestationen. IV. 702 derselben recommandiren die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes der Stadt Rothenberg an der Tauber Matricular-Moderations-Ansuchen. VIII. 314 wird von dem Magistrat zu Worms um eine Reichs-Beysteuer ersuchet zu Wieder-Aufbauung der von denen in Grund ruinirten Stadt. IV. 727 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, die Reichs-Guarantie, wegen des von dem Schwäbischen Cräyße hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737 derselben berichten die nach Heydelberg geflüchteten Bürgermeister und Raths-Verwandten der Stadt Speyer, die von denen Frantzosen verursachte Zerstörung ihrer Stadt, und bitten um eine Reichs-Beysteuer, zu Wieder-Aufbauung derselben. IV. 741 gegen dieselben bedancket sich der Speyerische Magistrat vor die ausgewürckte Beysteuer, und bittet, es noch so weit bey dem Käyser zu bringen, daß die wieder anbauende Bürger mit einer Reichs-Befreyung von allen Kriegs-Beschwerden soulagiret werden möchten. IV. 750 dieselbe ersuchen die zu Franckfurt befindliche Assessores des Cammer-Gerichts, daß sie ihm zu Erstattung derer auf die wegen der Frantzosen Einfall vorgenommene Translation des Cammer-Gerichts nach Franckfurt gewendeten Unkosten verhelffen möge. IV. 756

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1152>, abgerufen am 01.06.2024.