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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gegen selbe deduciret Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin seine Praetension an die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet, ihn dabey zu mainteniren. VIII. 323 gegen dieselbe deduciret auch Hertzog Gustav Adolph zu Mecklenburg-Güstrau seine Praetension an das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg, und bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen Reichs-Schluß die Versicherung zu geben, daß er bey künfftigen Friedens-Tractaten, in den völligen Besitz seiner Lande restituiret, und ihm der erlittene Schaden ersetzet werden solle. VIII. 334 bey derselben beschweret sich Graf Emich Christian zu Leiningen-Dachsburg, über die Drangsalen, die ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, und bittet um kräfftigen Schutz wider denselben. VIII. 347 bey demselben beschweren sich die Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, über die von Graf Ludwig Eberhardten zu Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII. 351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen beqvemen Ort bestens zu befördern. IV. 833. 1136 derselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurt, daß die Stadt Schweinfurt zur Reception des Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, bey dem Käyser und ihren Principalen zu affectuiren, daß der Schwäbische Cräyß mit allzu schwerer Qvartierungs-Last verschonet werden möge. IV. 835 dieselbe ersuchet Bischoff Johann Ludwig zu Lüttich, wegen des in seinem Stifft, und besonders durch die Frantzösische Bombardirung in der Stadt Lüttich, er-
gegen selbe deduciret Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin seine Praetension an die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet, ihn dabey zu mainteniren. VIII. 323 gegen dieselbe deduciret auch Hertzog Gustav Adolph zu Mecklenburg-Güstrau seine Praetension an das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg, und bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen Reichs-Schluß die Versicherung zu geben, daß er bey künfftigen Friedens-Tractaten, in den völligen Besitz seiner Lande restituiret, und ihm der erlittene Schaden ersetzet werden solle. VIII. 334 bey derselben beschweret sich Graf Emich Christian zu Leiningen-Dachsburg, über die Drangsalen, die ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, und bittet um kräfftigen Schutz wider denselben. VIII. 347 bey demselben beschweren sich die Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, über die von Graf Ludwig Eberhardten zu Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII. 351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen beqvemen Ort bestens zu befördern. IV. 833. 1136 derselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurt, daß die Stadt Schweinfurt zur Reception des Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, bey dem Käyser und ihren Principalen zu affectuiren, daß der Schwäbische Cräyß mit allzu schwerer Qvartierungs-Last verschonet werden möge. IV. 835 dieselbe ersuchet Bischoff Johann Ludwig zu Lüttich, wegen des in seinem Stifft, und besonders durch die Frantzösische Bombardirung in der Stadt Lüttich, er-
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                     bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe
                     ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen
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                     Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII.
                     351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen
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                     Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem
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[1153] gegen selbe deduciret Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin seine Praetension an die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet, ihn dabey zu mainteniren. VIII. 323 gegen dieselbe deduciret auch Hertzog Gustav Adolph zu Mecklenburg-Güstrau seine Praetension an das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg, und bittet zu deren Erhaltung um ein gewieriges Reichs-Conclusum. VIII. 337 dieselbe ersuchet Marggraf Friedrich Magnus zu Baden-Durlach, ihm durch einen allgemeinen Reichs-Schluß die Versicherung zu geben, daß er bey künfftigen Friedens-Tractaten, in den völligen Besitz seiner Lande restituiret, und ihm der erlittene Schaden ersetzet werden solle. VIII. 334 bey derselben beschweret sich Graf Emich Christian zu Leiningen-Dachsburg, über die Drangsalen, die ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, und bittet um kräfftigen Schutz wider denselben. VIII. 347 bey demselben beschweren sich die Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, über die von Graf Ludwig Eberhardten zu Leiningen, wider sie vorgenommene Spoliation, und bitten um Satisfaction. VIII. 351 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine Translation an einen beqvemen Ort bestens zu befördern. IV. 833. 1136 derselben remonstriret der Magistrat zu Schweinfurt, daß die Stadt Schweinfurt zur Reception des Cammer-Gerichts im geringsten nicht geschickt sey. VIII. 382 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, bey dem Käyser und ihren Principalen zu affectuiren, daß der Schwäbische Cräyß mit allzu schwerer Qvartierungs-Last verschonet werden möge. IV. 835 dieselbe ersuchet Bischoff Johann Ludwig zu Lüttich, wegen des in seinem Stifft, und besonders durch die Frantzösische Bombardirung in der Stadt Lüttich, er-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1153>, abgerufen am 01.06.2024.