Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839 dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen, daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction, ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098. 1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen. IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti Securita-
littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839 dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen, daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction, ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098. 1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen. IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti Securita-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1154"/>
littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839
                     dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen,
                     daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn
                     befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der
                     Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird
                     von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu
                     bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu
                     quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich
                     Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der
                     Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem
                     Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern
                     habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer
                     Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden
                     Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction,
                     ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098.
                     1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine
                     Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet
                     Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische
                     Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen.
                     IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen
                     Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben
                     recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti
                             Securita-
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1154] littenen Schadens um Moderirung seines Matricular-Anschlags. IV. 839 dieselbe ersuchet das Dom-Capitul zu Worms, die Verordnung ergehen zu lassen, daß bey dem Reichs-Städtischen Collegio von dem zu Franckfurt am Mäyn befindlichen wenigen Rathmannen der Stadt Worms, keine Schreiben mit der Subscription Stadt- und Bürgermeister angenommen werden möchten. IV. 991 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet, sich nachdrücklich zu bemühen, daß Straßburg von der Cron Franckreich dem Römischen Reiche in Statu quo restituiret werden müsse. IV. 1027 derselben notificiret Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er in die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande immittiret worden. IV. 1081 wird von dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar ersuchet, seine von der Cron Franckreich zu fodern habende Satisfaction bestens zu befördern. IV. 1096 wird von dem Magistrat derer Reichs-Städte, Gengenbach und Offenburg, ersuchet, bey instehenden Friedens-Tractaten auf ihre von Franckreich zu fodern habende Satisfaction, ingleichen auf die Moderation ihres Reichs-Anschlags bedacht zu seyn. IV. 1098. 1104. derselben recommandiret Fürst Albrecht Ernst zu Oettingen seine Introduction in den Reichs-Fürsten-Rath. IV. 1107. VI. 883 dieselbe ersuchet Graf Wolffgang zu Oettingen-Wallerstein, die Fürstliche Oettingische Introduction in das Reichs-Fürstliche Collegium möglichst befördern zu helffen. IV. 1110 wird ersuchet, der Stadt Rothenberg an der Tauber, wegen erlittenen Brand-Schadens von Franckreich, Satisfaction zu verschaffen. IV. 1123 derselben recommandiret der Schwäbische Cräyß-Convent zu Ulm die Beförderung des Puncti Securita-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1154
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1154>, abgerufen am 16.06.2024.