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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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dieselbe bitten die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes, daß sie sich des gedachten Cräyßes wider Chur Bäyern annehmen möchten. V. 677 bey selbiger urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Restitution der von dem Fränckischen Cräyß zur Besetzung der Festung Philippsburg aufgewendeten Unkosten. VI. 776 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg ingleichen der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und den bedrängten Reichs-Cräyßen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887. 892 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen, die Reichs-Stände nachdrücklich zu erinnern, daß sie mit ihren gehörigen Reichs-Contingenten denselben schleunigst succuriren möchten. V. 941 dieselbe ersuchet das Käyserliche und des Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar, dessen geschehene Anfrage bey dem Käyser, wie er sich in Puncto Sustentationis Camerae bey dermahligen Conjuncturen gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten soll, durch ein Reichs-Gutachten bey dem Käyser zu secundiren. VI. 188 dieselbe ermahnen nachdrücklich die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande zu sorgfältiger Beobachtung des Römischen Reichs Wohlfahrt bey gegenwärtigen gefährlichen Kriegs-Conjuncturen. VI 213 bittet den Käyser Leopoldum, dem Herrn Cardinal von Lamberg, wegen der von dem General, Grafen von Gronsfeld, wider denselben spargirter Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 derselben berichtet der Praesident der Käyserlichen und des Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar, Graf zu Solms, daß er den Pürckischen Restitutions-Actum auf Käyserliche Verordnung vorgenommen, und bittet seine Petita wegen der Cammer-Gerichts-Visitation in Consideration zu ziehen. VI. 278 bey derselben beschweren sich der Käyserliche Cammer--
dieselbe bitten die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes, daß sie sich des gedachten Cräyßes wider Chur Bäyern annehmen möchten. V. 677 bey selbiger urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Restitution der von dem Fränckischen Cräyß zur Besetzung der Festung Philippsburg aufgewendeten Unkosten. VI. 776 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg ingleichen der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und den bedrängten Reichs-Cräyßen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887. 892 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen, die Reichs-Stände nachdrücklich zu erinnern, daß sie mit ihren gehörigen Reichs-Contingenten denselben schleunigst succuriren möchten. V. 941 dieselbe ersuchet das Käyserliche und des Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar, dessen geschehene Anfrage bey dem Käyser, wie er sich in Puncto Sustentationis Camerae bey dermahligen Conjuncturen gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten soll, durch ein Reichs-Gutachten bey dem Käyser zu secundiren. VI. 188 dieselbe ermahnen nachdrücklich die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande zu sorgfältiger Beobachtung des Römischen Reichs Wohlfahrt bey gegenwärtigen gefährlichen Kriegs-Conjuncturen. VI 213 bittet den Käyser Leopoldum, dem Herrn Cardinal von Lamberg, wegen der von dem General, Grafen von Gronsfeld, wider denselben spargirter Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 derselben berichtet der Praesident der Käyserlichen und des Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar, Graf zu Solms, daß er den Pürckischen Restitutions-Actum auf Käyserliche Verordnung vorgenommen, und bittet seine Petita wegen der Cammer-Gerichts-Visitation in Consideration zu ziehen. VI. 278 bey derselben beschweren sich der Käyserliche Cammer--
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                     urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Restitution der von dem
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                     Unkosten. VI. 776 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg
                     ingleichen der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt, dahin zu cooperiren,
                     damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und den
                     bedrängten Reichs-Cräyßen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887. 892 dieselbe
                     ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen, die Reichs-Stände
                     nachdrücklich zu erinnern, daß sie mit ihren gehörigen Reichs-Contingenten
                     denselben schleunigst succuriren möchten. V. 941 dieselbe ersuchet das
                     Käyserliche und des Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar, dessen geschehene Anfrage
                     bey dem Käyser, wie er sich in Puncto Sustentationis Camerae bey dermahligen
                     Conjuncturen gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten soll, durch ein
                     Reichs-Gutachten bey dem Käyser zu secundiren. VI. 188 dieselbe ermahnen
                     nachdrücklich die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande zu
                     sorgfältiger Beobachtung des Römischen Reichs Wohlfahrt bey gegenwärtigen
                     gefährlichen Kriegs-Conjuncturen. VI 213 bittet den Käyser Leopoldum, dem Herrn
                     Cardinal von Lamberg, wegen der von dem General, Grafen von Gronsfeld, wider
                     denselben spargirter Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI.
                     249 derselben berichtet der Praesident der Käyserlichen und des Reichs
                     Cammer-Gerichts zu Wetzlar, Graf zu Solms, daß er den Pürckischen
                     Restitutions-Actum auf Käyserliche Verordnung vorgenommen, und bittet seine
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[1157] dieselbe bitten die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes, daß sie sich des gedachten Cräyßes wider Chur Bäyern annehmen möchten. V. 677 bey selbiger urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die Restitution der von dem Fränckischen Cräyß zur Besetzung der Festung Philippsburg aufgewendeten Unkosten. VI. 776 dieselbe ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg ingleichen der Ober-Rheinische Cräyß-Convent zu Franckfurt, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und den bedrängten Reichs-Cräyßen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887. 892 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß-Convent zu Eßlingen, die Reichs-Stände nachdrücklich zu erinnern, daß sie mit ihren gehörigen Reichs-Contingenten denselben schleunigst succuriren möchten. V. 941 dieselbe ersuchet das Käyserliche und des Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar, dessen geschehene Anfrage bey dem Käyser, wie er sich in Puncto Sustentationis Camerae bey dermahligen Conjuncturen gegen den Bäyerischen Cräyß verhalten soll, durch ein Reichs-Gutachten bey dem Käyser zu secundiren. VI. 188 dieselbe ermahnen nachdrücklich die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande zu sorgfältiger Beobachtung des Römischen Reichs Wohlfahrt bey gegenwärtigen gefährlichen Kriegs-Conjuncturen. VI 213 bittet den Käyser Leopoldum, dem Herrn Cardinal von Lamberg, wegen der von dem General, Grafen von Gronsfeld, wider denselben spargirter Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 derselben berichtet der Praesident der Käyserlichen und des Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar, Graf zu Solms, daß er den Pürckischen Restitutions-Actum auf Käyserliche Verordnung vorgenommen, und bittet seine Petita wegen der Cammer-Gerichts-Visitation in Consideration zu ziehen. VI. 278 bey derselben beschweren sich der Käyserliche Cammer--

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1157>, abgerufen am 16.06.2024.