Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende
Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende
Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die
Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die
Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich
der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des
Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse
Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337
derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt
Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird
von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung
und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die
Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und
wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey
derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach
vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey
derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte
erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu
Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte
General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armee. VI. 409. ingleichen der
Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget
sich der Fürst Friedrich Wil-
Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende
Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende
Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die
Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die
Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich
der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des
Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse
Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337
derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt
Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird
von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung
und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die
Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und
wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey
derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach
vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey
derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte
erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu
Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte
General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der
Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget
sich der Fürst Friedrich Wil-
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Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende
Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende
Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die
Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die
Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich
der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des
Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse
Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337
derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt
Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird
von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung
und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die
Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und
wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey
derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach
vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey
derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte
erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu
Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte
General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der
Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget
sich der Fürst Friedrich Wil-
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Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337 derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget sich der Fürst Friedrich Wil-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1158>, abgerufen am 26.06.2024.
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