des Königlichen Dänischen Gesandtens an
den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den
III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe.
VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey,
Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung
in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670Religion verändert Hertzog Christian Ludwig zu
Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488Religions-Beschwerden wider des verstorbenen
Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und
Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem
Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte
Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und
bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim
soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen
Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider
erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der
Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim.
VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders
die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum
auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron
Franckreich urgiren VIII. 32Religions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst
urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen
Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg.Religions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu
Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von
Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I.
320
des Königlichen Dänischen Gesandtens an
den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den
III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe.
VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey,
Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung
in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670Religion verändert Hertzog Christian Ludwig zu
Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488Religions-Beschwerden wider des verstorbenen
Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und
Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem
Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte
Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und
bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim
soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen
Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider
erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der
Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim.
VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders
die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum
auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron
Franckreich urgiren VIII. 32Religions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst
urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen
Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg.Religions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu
Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von
Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I.
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des Königlichen Dänischen Gesandtens an
den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den
III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe.
VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey,
Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung
in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670</l><l><hirendition="#in">R</hi>eligion verändert Hertzog Christian Ludwig zu
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Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und
Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem
Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte
Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und
bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim
soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen
Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider
erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der
Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim.
VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders
die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum
auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron
Franckreich urgiren VIII. 32</l><l><hirendition="#in">R</hi>eligions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst
urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen
Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
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Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von
Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I.
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des Königlichen Dänischen Gesandtens an den Chur-Brandenburgischen Hof, Detleffs von Ahlefeld, an König Friedrich den III. in Dänemarck, wie weit er es mit seiner Negotiation daselbst gebracht habe. VIII 73 des Chur Mäyntzischen Gesandtens im Frantzösischen Lager bey Charlorey, Herrn Doct. Jodoci, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, seine Verrichtung in gedachtem Lager zu Brüssel und zu Bonn betreffend. II. 670 Religion verändert Hertzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin in Franckreich. II. 488 Religions-Beschwerden wider des verstorbenen Reichs-Hof-Raths, Graf Rudolphs von Sintzendorff, hinterlassene Wittib und Kinder, soll Käyser Leopoldus, auf Ersuchen des Corporis Evangelicorum, bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, abstellen lassen. III. 872 stellen die gesammte Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim ihrem Bischoffe beweglich vor, und bitten denselbigen abzuhelffen. VIII. 298. 331. 342. 353 im Stifft Hildesheim soll der Bischoff daselbst abstellen. oder von dem Nieder-Sächsischen Cräyß-ausschreib-Amt ein Reichs-Constitutions-mäßiges Verfahren dawider erwarten. VIII. 505 der Evangelischen Gemeinde zu Blanich. VIII. 697. 801 der Gemeinde zu Werheim. VII. 510 der Evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim. VII. 552 Nassau-Siegenische. VII. 546. 550. 675 deren Abhelffung, und besonders die Abolitionem Clausulae Artic. IV. Pac. Rysvvic. soll das Corpus Evangclicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, bey instehender Friedens-Handlung mit der Cron Franckreich urgiren VIII. 32 Religions-Freyheit, wie um selbige gebeten, und sie sonst urgiret worden, vid. Intercessions- und Bitt-Schreiben derer Evangelischen Chur-Fürsten und Stände, item des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. Religions-Puncte, über etliche will Landgraf Ernst zu Hessen-Rheinselß conferiren lassen, und bittet sich zu solcher Conferenz von Hertzog Augusto zu Brauschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel D. Calixtum aus. I. 320
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1172>, abgerufen am 26.06.2024.
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